In den ersten zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung hat jeder Teilnehmer das Recht, sich die Lehrbriefe in Ruhe zu Hause anzuschauen und bei der Gelegenheit zu überprüfen, ob der angebotene Lehrgang tatsächlich den eigenen Vorstellungen entspricht.

Innerhalb dieser zwei Wochen kann man den Vertrag auch ohne Angabe von Gründen kündigen.

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Eine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt ist natürlich auch noch möglich. In den meisten Fällen besteht die nächste Gelegenheit zur Kündigung des Vertrages ein halbes Jahr nach Vertragsbeginn, das heißt nachdem der entsprechende Lehrgang über sechs Monate hin belegt (und selbstverständlich auch bezahlt) wurde. Dabei ist es nicht entscheidend, ob man die dazu gehörende Kursbetreuung tatsächlich in Anspruch genommen hat oder nicht.

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Bei diesem Artikel handelt es sich um einen gekürzten Auszug aus dem Buch 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium von Anne Oppermann und Markus Jung. Das Buch mit den ungekürzten Antworten auf diese und 99 weitere Fragen ist bei Amazon.de oder direkt beim FELDHAUS VERLAG erhältlich.