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  1. #1
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
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    Standard Wie anerkannt ist ein per Fernstudium erworbener Abschluss auf dem Arbeitsmarkt?

    Rein formal ist ein an einer Fernhochschule erworbener Abschluss (zum Beispiel der Grad eines Bachelors, Masters oder ein Diplom) mit dem an einer Präsenzhochschule erworbenen Abschluss gleichwertig. Für beide Hochschulen und beide Abschlüsse gelten die gleichen Anforderungen hinsichtlich staatlicher Zulassung, Akkreditierung etc. Dies wird auch von den Arbeitgebern so gesehen.

    Hinzu kommt aber die Art und Weise, wie das Studium absolviert wurde. Bei Fernstudenten erfolgt dies in den meisten Fällen neben dem Beruf. Mit ihrem Studium haben die Studenten bewiesen, dass sie mit der Doppelbelastung von Studium und Beruf zurecht gekommen sind. Außerdem haben sie auch während des Studiums weiter Praxiserfahrungen erworben und nicht nur theoretische Kenntnisse. Arbeitgeber wissen dies zu schätzen und ziehen mittlerweile oft den Fernstudenten dem ansonsten vergleichbaren Präsenzstudenten vor. Dies war sicher nicht immer so, da das Fernstudium erst seit wenigen Jahren im Rahmen des lebenslangen Lernens etc. bekannter und etablierter geworden ist.

    [...]

    Ähnliche Frage:
    Ist ein im Fernstudium erworbener Abschluss gleichwertig zu dem einer Präsenz-Universität?

    Bei diesem Artikel handelt es sich um einen gekürzten Auszug aus dem Buch 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium von Anne Oppermann und Markus Jung. Das Buch mit den ungekürzten Antworten auf diese und 99 weitere Fragen ist bei Amazon.de oder direkt beim FELDHAUS VERLAG erhältlich.
    Geändert von Markus Jung (22.09.2010 um 12:07 Uhr) Grund: Link ergänzt.
    Inhaber von Fernstudium-Infos.de Markus Jung e. K.
    Mitautor des Ratgebers 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium
    Psychologie-Fernstudent an der FernUni Hagen (Blog)
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  2. #2
    Avatar von Fernstudienakademie
    Fernstudienakademie ist gerade online Sehr erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Wie anerkannt ist ein per Fernstudium erworbener Abschluss auf dem Arbeitsmarkt?

    Hallo

    Meine Frage schließt sich daran an: Wie haben denn Eure Chefs auf Euren Fernstudienabschluss tatsächlich reagiert? Wussten sie auch mit der Lernform "Fernstudium" etwas anzufangen?

    Viele Grüße
    Anne Oppermann / Fernstudienakademie
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    Interview mit einer Absolventin des Fernlehrgangs "DozentIn in der Erwachsenenbildung"
    Die Fernstudienakademie bloggt!

  3. #3
    Avatar von Meike B
    Meike B ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Wie anerkannt ist ein per Fernstudium erworbener Abschluss auf dem Arbeitsmarkt?

    Mit dem Fernstudium habe ich gerade erst angefangen, aber folgende Erfahrungen habe ich gemacht:
    Nach meinem Techniker Abschluß, erworben in der Abendform, wurde mir von allen Personalverantwortlichen mit denen ich seit dem zu tun hatte vor allen Dingen Dinrchhaltevermögen attestiert. Es wurde immer anerkennend registriert, daß man die vier Jahre durchgehalten hat.
    Vor allen Dingen wurden wir "Abendschüler" bei Einstellungen gegenüber den Vollzeitschüler vorgezogen. Nicht zuletzt auch wegen der "nebenbei" erworbenen/gefestigten Berufserfahrung.

    Als ich in meiner jetzigen Firma meinen Plan des Fernstudium mitteilte, reagierten die Vorgesetzen alle mit Anerkennung.
    Man muß dazu sagen, daß ich viel beruflich unterwegs bin und geregelte Arbeitszeiten bei uns eher selten sind.
    Es wird Rücksicht darauf genommen, daß ich zu meinen Präsenzen gehen kann und auch die Klausurtermine stehen für alle sichtbar im Kalender. Leider wird man bei uns nicht finanziell unterstützt, aber im großen und ganzen werden berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungen bei uns unterstützt.

    Ich denke schon, daß die Anerkennung der Leistung, welche ein Fernstudium bedeutet, durchaus sehr weit verbreitet ist. Mir persönlich ist noch niemand begegnet, der meinte, man würde sich seinen Abschluß "kaufen".
    Alle sagen immer das geht nicht,
    dann kam jemand der das nicht wußte und hat es einfach gemacht...


    WiIng 2/3. Semester - HFH SZ-Stuttgart

  4. #4
    Avatar von kroete07
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    Standard AW: Wie anerkannt ist ein per Fernstudium erworbener Abschluss auf dem Arbeitsmarkt?

    Als ich meinem Chef gesagt habe dass ich ein Fernstudium machen werde war er begeistert. Und auch meine Arbeitskolleginnen waren davon begeistert, sie konnten mit der Lernform sofort etwas anfangen. Finanziell werde ich nicht unterstützt, frei für eine Klausur brauche ich nicht zu bekommen, da die ohnehin immer nur Samstags sind und ich nur bis Freitag zu Mittag arbeite. Aber ich darf meine Lernunterlagen mit zur Arbeit nehmen und wenn wenig zu tun ist darf ich auch dort lernen, was mir sehr hilft!
    lg Bianca

    6. Semester Gesundheits- und Sozialmanagement
    Studienzentrum Linz (A)

  5. #5
    Avatar von wasserfall
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    Standard AW: Wie anerkannt ist ein per Fernstudium erworbener Abschluss auf dem Arbeitsmarkt?

    Zitat Zitat von kroete07 Beitrag anzeigen
    Aber ich darf meine Lernunterlagen mit zur Arbeit nehmen und wenn wenig zu tun ist darf ich auch dort lernen, was mir sehr hilft!
    Cool, das ist echte Förderung durch den Arbeitgeber! Ich darf, aber nur wenn die betrieblichen Belange das zulassen, vor Prüfungen oder so freinehmen. Das ist aber mehr als lächerlich , wenn man sowieso in einem flexiblem Arbeitszeitmodell arbeitet.

  6. #6
    Avatar von wasserfall
    wasserfall ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Wie anerkannt ist ein per Fernstudium erworbener Abschluss auf dem Arbeitsmarkt?

    Zitat Zitat von Fernstudienakademie Beitrag anzeigen
    Wie haben denn Eure Chefs auf Euren Fernstudienabschluss tatsächlich reagiert?
    Ich habe meinen Chefs mitgeteilt, dass ich ein wirtschaftliches Aufbaustudium auf meinen Ingenieur beginne und um Prüfung von Förderungsmöglichkeiten gebeten. Ergebnis: NULL! Keine finanzielle Förderung, keine bezahlten Freistellungen und zur Krönung noch eine prinzipielle Nachfrage nach der Zweckmäßigkeit des Aufbaustudiums.
    Geändert von wasserfall (24.08.2010 um 16:23 Uhr) Grund: Typokorrektur

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