Hallo Ihr da draußen...hab da mal die eine oder andere Frage...
1. gilt in Punkto Fernstudium (z.B. AKAD Bach. of eng. Maschinenbau <<< interessiert mich explizit, deswegen dieses Beispiel) die "21.5h/Woche steuerfrei arbeiten" Regelung ebenso wie bei Vollzeitstudiengängen an der Uni/Hochschule?
2. bei der AKAD gibts ja eine Normalvariante und eine Sprintvariante...beide kosten nur dasselbewie ist es z.B. wenn ich 20 Studiengangsleistungen aus der Uni zum anrechnen hätte (vorausgesetzt sie würden anerkannt werden)...müsste ich dann trotzdem den Vollbetrag zahlen, wenn ich durch die Anerkennung viel schneller fertig wäre?
oder
und natürlich weiß ich, daß ich dort auch anrufen kann...dachte mir nur ich versuch zuerst mal unter evtl. gleichgesinnten mein Glück...
Danke schonmal im voraus für alles hilfreiche


wie ist es z.B. wenn ich 20 Studiengangsleistungen aus der Uni zum anrechnen hätte (vorausgesetzt sie würden anerkannt werden)...müsste ich dann trotzdem den Vollbetrag zahlen, wenn ich durch die Anerkennung viel schneller fertig wäre?
oder 
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