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Einige Fragen zu Fernstudien allgemein und explizit zum Studiengang Maschinenbau

  1. #1
    el gordo ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo Ihr da draußen...hab da mal die eine oder andere Frage...

    1. gilt in Punkto Fernstudium (z.B. AKAD Bach. of eng. Maschinenbau <<< interessiert mich explizit, deswegen dieses Beispiel) die "21.5h/Woche steuerfrei arbeiten" Regelung ebenso wie bei Vollzeitstudiengängen an der Uni/Hochschule?

    2. bei der AKAD gibts ja eine Normalvariante und eine Sprintvariante...beide kosten nur dasselbe wie ist es z.B. wenn ich 20 Studiengangsleistungen aus der Uni zum anrechnen hätte (vorausgesetzt sie würden anerkannt werden)...müsste ich dann trotzdem den Vollbetrag zahlen, wenn ich durch die Anerkennung viel schneller fertig wäre? oder


    und natürlich weiß ich, daß ich dort auch anrufen kann...dachte mir nur ich versuch zuerst mal unter evtl. gleichgesinnten mein Glück...


    Danke schonmal im voraus für alles hilfreiche

  2. #2
    Avatar von chillie
    chillie ist gerade online Moderator
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    zu 1.
    Nein natürlich nicht, das Fernstudium ist explizit ein Teilzeitstudium - du bist danach Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten.

    zu 2.
    das musst du bei der AKAD selbst klären was anerkannt wird und ob/wie günstig es wird - dafür gibt es keine festen Regelungen, da die Module ja unterschiedlich gewichtet sein können
    Fernstudent an der HFH (... nur noch bis 30.06.2012 )
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  3. #3
    Avatar von Elke Pielmeier
    Elke Pielmeier ist offline Moderator
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    Also wenn dir etwas anerkannt wird, dann zahlst du auch weniger. Wieviel das ist, mußt du mit der AKAD klären. Ich glaube, das geht pro Credits.
    AKAD International Business Communication (BA)

    Mit leerem Kopf nickt es sich leichter
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  4. #4
    Avatar von Elke Pielmeier
    Elke Pielmeier ist offline Moderator
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    Zitat Zitat von el gordo Beitrag anzeigen
    die "21.5h/Woche steuerfrei arbeiten" Regelung ebenso wie bei Vollzeitstudiengängen an der Uni/Hochschule?
    Steuerfrei arbeiten auch Vollzeitstudenten nicht. Du meinst wahrscheinlich die Sozialversicherungsfreiheit in der Krankenvesicherung / Pflegeversicherung.

    (Am stärksten begünstigt sind Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum absolvieren. Aber das wird ja auf dich nicht zutreffen).
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