AW: Weiterbilden und gewinnen
Lt. meinem Wissensstand darf nach EU-Recht die Partizipation an einem Gewinnspiel nicht vom Erwerb eines Produkts abhängig gemacht werden. Sie muss immer auch unabhängig vom Kauf möglich sein. So ist es unzulässig, ein Gewinnspiel anzubieten, an dem nur teilgenommen werden kann, wenn gleichzeitig etwas gekauft werden muss.
Es handelt sich um ein unzulässige Kopplung.
„Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter
oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen,
als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft
und dem Maß unserer Menschlichkeit.“
(Martin Luther King)