Seit 1986 betreibt das Fernstudieninstitut der Technischen
Fachhochschule Berlin (TFH) in Kooperation mit der Fachhochschule für
Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) und der Rechtsanwaltskammer mit
großem Erfolg die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt.

Aufgrund der großen Nachfrage wird erstmals zum Wintersemester 2006
auch ein Fernstudium zum Notarfachwirt angeboten. In drei Semestern
werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Notarfachwirtprüfung
der Notarkammern des Anwaltsnotariats, insbesondere der Berliner
Notarkammer, vorbereitet. Gelehrt werden die juristischen Fächer
Liegenschafts- und Grundbuchrecht, Handels-, Gesellschafts- und
Registerrecht (elektronisches Handelsregister ab 2007!), Familien- und
Erbrecht mit internationalem Privatrecht und freiwilliger
Gerichtsbarkeit, Beurkundungs- und Berufsrecht der Notare,
Grunderwerbsteuerrecht, Notarkostenrecht. Auf dem Programm stehen aber
auch Büroorganisation und Büroverwaltung, Personalwirtschaft und
Mandantenbetreuung.
Die Teilnehmer erhalten Fernstudienmaterial, bearbeiten
Einsendeaufgaben und nehmen an zwei einwöchigen Präsenzveranstaltungen
in Berlin teil. Einsendeaufgaben dienen der Selbst- und
Lernerfolgskontrolle.

Zum Fernstudium zugelassen werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit
Fachangestellten-/Gehilfenprüfung und 1-jährige Berufspraxis oder mit
4-jähriger Berufstätigkeit im Notarbüro.

Quelle: Presse-Mitteilung der TFH Berlin