Warum gibt es dann überhaupt Zweifel an der Echtheit des Zeugnisses? Kann der Bewerber fachlich nicht überzeugen?
Oder gibt es in Ihrem Unternehmen keine Person, welche die Fachkenntnisse des Bewerbers wirklich einschätzen kann? Dann sollten Sie einen externen Berater mit entsprechenden Kenntnissen einbeziehen. Ein Abschlusszeugnis hat ohnehin nur begrenzte Aussagekraft über die tatsächlich abrufbaren Kenntnisse und Fähigkeiten eines Ingenieurs.
Falls es nur um die Frage geht, ob der Bewerber die Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen darf, hilft ein Blick in das Ingenieurgesetz Ihres Bundeslandes. In der Regel berechtigt hierzu ein abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Studium an einer Fachhochschule oder Universität.
Gruß
flox



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