Einladung zur zentralen Abschlussfeier.... und zum Kolloquium... aaaber...
Hallo liebe Blogleser,
heute gab es in unserer Threema-Gruppe Nachrichten von Kommilitonen über den Erhalt der Einladungen zum Kolloquium.
Natürlich rief ich sofort Zuhause an, da unsere Post auch schon durch sein musste. Leider nichts im Briefkasten.
Auch im Online-Campus war nichts zu sehen.
Aber als ich von der Arbeit kam, lag Folgendes auf dem Küchentisch:
Inhalt:
- Eine Einladung zum Kolloquium
- Eine Einladung zur zentralen Abschlussfeier in Bad Sooden
- Ein Evaluationsbogen zum Studium
- Eine Einladung, eine kurze Geschichte über das Studium zu schreiben, die auf der Homepage und in Facebook veröffentlicht werden könnte.
Dachte, ich könnte mich endlich zurücklehnen. Aber in der Einladung zum Kolloq stand:
ZitatIhrem Antrag wurde [...] unter Vorbehalt nachträglicher Ausschlussgründe stattgegeben.
Somit laden wir Sie [...] unter den Bedingungen ein, dass:
a. Ihre Bachelor/Master These mind. mit der Note ausreichend begutachtet wird [...]
Diese Voraussetzungen werden vor dem Kolloquium im Prüfungsamt geprüft [...]
Uff. Hätte man das nicht erst prüfen können um anschließend die Einladung zu verschicken?
Stay tuned...
Forensiker
16 Kommentare
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