WIP - wirklich interessante Perspektive
von am 20.09.2011 um 20:53 (320 Hits)
Vor gut 2 Wochen habe ich die Kopie von meiner WIP-Klausur erhalten. Ein paar Tage danach habe ich mir die Zeit genommen und die Ausführungen zu meinen eingeforderten 12 und zugesprochenen 3 Punkten durchgelesen.
Da ich in meinem Blog ziemlich alles zum Studium dokumentieren möchte, soll der Bericht hierzu nicht fehlen. Auch wenn das Thema schon längst vom Tisch ist...
Was ich positiv bemerken möchte: auf alle von mir bemängelten Aufgaben wurde einzeln eingegangen.
Was ich negativ feststelle: die Erläuterungen sind teilweise bei den Haaren herbeigezogen. Ich habe bislang nichts gegen das Widerspruchsverfahren auszusetzen gehabt, aber bei den Begründungen frage ich mich wirklich ob das ein "Ausschuss" wirklich nochmal prüfend nachgelesen hat.
Beispiele? Gerne!
Aufgabe: Wie ist die Eignung von Zwang als wirtschaftspolitisches Instrument zu beurteilen?
Meine Lösung: Ein Spiegelstrich von mir: "Aufwendig und teuer"
Korrekturrichtlinie: (Spiegelstrich) Ressourcenverbrauch
Stellungnahme vom Prüfer: ungenaue Beschreibung für einen Ressourcenverbauch. Keine vollständige Beschreibung.
- Oh mein Gott ich habe Ressourcenverbrauch in eigenen Worten wiedergegeben und NICHT den SB blind zitiert.
Auch sehr schöne weitere Stellungnahme zu der Aufgabe vom Prüfer: "Es fehlt das ein Verhalten der Marktteilnehmer erzwungen wird".
??? Die Aufgabenstellung sagte ja bereits es besteht Zwang. Soll ich nun einen Spiegelstrich aufstellen und einfach Zwang hinschreiben?
So in der Art habe ich noch 3-4 weitere Passagen.
- Anstelle von Montan-Union habe ich nur Stahl- und Kohleindustrie geschrieben.
- Bei der Erläuterung von EU-Recht-Zuständigkeit habe ich nur grenzüberschreitend geschrieben. Nicht explizit dass es sich dabei um EU-Mitgliedsstaaten handeln muss. Tja das klingt einfach zu logisch. Und steht lustiger Weise nicht im SB! Da wird das wortgenaue Runterbeten des SB zur Schlinge...
Unter einem verdammt übergenauen (pingeligen, pedantischen, ...) Standpunkt könnte man die Bemerkungen unterstützen. Besonders mit dem grenzüberschreitend ist es unter objektiven Gesichtspunkten ohne Hinweis "Mitgliedstaaten" natürlich grenzwertig.
Wäre nicht kurz danach die BSP-Note eingetroffen, hätte ich mich vermutlich noch tagelang darüber geärgert. Einen Einspruch gegen das Urteil stand jedoch nie zur Sprache. Das ist mir die Mühe nicht wert.
Schlussfolgerung die ich daraus gezogen habe? Ich werde diesen Herren nicht als Betreuer für meine Projektarbeit anfragen. Ob die Position Zweitprüfer für die BA-Thesis noch zumutbar ist, werde ich mir überlegen wenn es soweit ist.
EDIT: Nun wie das Thema wieder so präsent ist, komme ich zu der selbstkrischen Überlegung, ob ich wirklich auf den Prüfer sauer bin/war oder evtl. doch eher auf mich und meine evtl. Dusseligkeit...



) Standpunkt könnte man die Bemerkungen unterstützen. Besonders mit dem grenzüberschreitend ist es unter objektiven Gesichtspunkten ohne Hinweis "Mitgliedstaaten" natürlich grenzwertig.
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