Antrag auf Anerkennung auf das nichtpsychologische Wahlpflichtmodul M 11
von am 19.07.2011 um 21:30 (811 Hits)
Heute habe ich mich endlich daran gesetzt, meinen Antrag auf Anerkennung meines Erststudiums auf das nichtpsychologische Wahlpflichtmodul im Psychologie-Fernstudium in Hagen zu formulieren. Geht übrigens nicht per E-Mail, sondern nur per Post...
Vorher habe ich die Regelungen zur Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen für den Studiengang B.Sc. Psychologie in der Fakultät KSW noch einige Male "gedreht und gewendet" um zu schauen, ob nicht doch noch ein bisschen mehr an Anerkennung meines Erststudiums drin ist (Mathe wäre soooo schön gewesen), aber es heißt leider recht eindeutig:
Naja, immerhin heimse ich so 15 von 180 ECTS-Punkten ein. Und ich habe ja bisher eh nicht vor, das Studium zu Ende zu bringen. Von daher hätte ich vielleicht auch auf den Antrag verzichten können. Aber was man hat, das hat man. Nicht, dass mich irgendwann doch der Eifer packt und dann wohlmöglich Fristen verstrichen sind.6. Folgende Leistungen werden nicht anerkannt:
[...]
Leistungen aus anderen, nicht-psychologischen Studiengängen mit Ausnahme der Regelungen zu Modul 11 (siehe 3.)



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