Zum Inhalt springen

MBA ohne Studium


Melli

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich bin vor einiger Zeit auf dieses informative Forum gestossen, da ich derzeit überlege mich privat weiterzubilden.

Ich habe jetzt einiges an Berufserfahrung hinter mir (leider kein Studium)und habe auch schon eine onlinebasierte Weiterbildung mit IHK Abschluss erfolgreich bestanden.

Leider braucht man ja in Deutschland oft "Scheine" und "Titel" und in meinem Bereich (Versicherung) komme ich derzeit ohne weitere Qualifikation karrieretechnisch nicht weiter.

Nun habe ich nach langer Recherche das Bachelorstudium ins Visier genommen, welches mir aufgrund der internationalen Ausrichtung und der Themen ganz gut gefiel (hier war ich grade dabei zu entscheiden, ob ich die AKAD oder die EURO-FH auswählen soll, aber dies ist ein anderes Thema ;)). Durch Zufall (verlinkte Seite hier im Forum) bin ich auf die Allfinanzakademie gestossen, welche den MBA auch für Leute ohne Studium anbietet. Und zwar arbeitet die Allfinanzakademie mit der Fernuni Hagen und der University in Wales zusammen.

Meine Frage, ob nun schon jemand Erfahrung dort gemacht hat.

Es wird von einem Eingangstest (Interview, Test und Essay über ein bestimmtes THema) gesprochen. Ist der machbar ? Wie kann man sich auf den gut vorbereiten ?

Inwieweit ist dieser Abschluss mit einem "normalen" MBA Fernstudium gleichzusetzen ?

Das das Thema anspruchsvoll ist, ist mir durchaus bewusst. Allerdings wäre dies für mich eine gute Chance direkt den MBA zu machen ohne den "Umweg" über das Bachelor-Studium (und dem Zeitlichen Mehraufwand von ~3 Jahren)zu gehen. Ich bin mit meinen 32 Jahren auch nicht mehr die Jüngste ;)

Gibt es auch noch andere Anbieter, die das MBA Studium ohne Studium anbieten ?

Vielen Dank und Grüße

Melli :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

  • Antworten 34
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Zur Allfinanzakademie folgendes . Bevor ich das Studium beginnen würde, würde ich mich auf alle Fälle vergewissern (nicht beim Anbieter, sondern beim Kultusministerium), ob der Titel in Deutschland inzwischen geführt werden darf (noch vor kurzem war das nicht der Fall).

Stefan

18 2.7 University of Wales (mit Allfinanz Akademie / Fernuniversität Hagen) Die deutsche staatliche Fernuniversität Hagen bietet eine viersemestrige Weiterbildung im Bereich Finanzdienstleistung. Die Teilnahme ist voraussetzungslos und wird nicht zertifiziert. Die Allfinanz Akademie bietet Teilnehmern dieses Kurses ein parallel stattfindendes vergleichsweise schmales Programm von Kursen und Prüfungen an. Wer dies erfolgreich absolviert, erlangt den Titel MBA of Business Administration der University of Wales, Großbritannien. Anbieter Die University of Wales, Großbritannien, ist eine staatliche Hochschule mit Sitz in Cardiff. In Kooperation mit Bildungsinstituten in verschiedenen Ländern bietet sie auch im Ausland den Master of Business Administration an. Kooperationspartner Deutscher Kooperationspartner der University of Wales ist die Allfinanz Akademie, eine Weiterbildungseinrichtung. Es handelt sich um eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg. Sie wurde 1990 durch eine 100%ige Tochter der Versicherungsgesellschaft Lloyds Abbey Life plc., Weybridge, Großbritannien, gegründet. Die Allfinanz Akademie gibt in ihrer Broschüre diese Gesellschaft als den Mehrheitseigner an; anderen Angaben zufolge befindet sich die Mehrheit der Aktien heute im Besitz des Vorstandsvorsitzenden und Akademieleiters, Professor an der Universität Hamburg (vgl. Schwertfeger 2002, S.240). Seine Privatadresse ist zugleich die Adresse der Akademie. Die Allfinanz hat etwa 250 Studierende. Das Kooperationsprogramm ist das einzige Bildungsangebot der Akademie. Die Fernuniversität Hagen ist kein Vertragspartner der University of Wales, sondern der Allfinanz Akademie. Die Fernuniversität ist die einzige staatliche deutsche Hochschule, die als Fernlehrinstitut konzipiert ist. Sie wurde 1974 gegründet und bietet an sechs Fachbereichen ein umfangreiches Spektrum universitärer Studienfächer. Der für das Kooperationsprojekt verantwortliche Professor ist in genehmigter Nebentätigkeit Studienleiter der Allfinanz Akademie. Angebot Die Fernuniversität Hagen bietet im Bereich der Wirtschaftswissenschaften ein Weiterbildungsprogramm Finanzdienstleistung , das 4 Semester dauert und berufsbegleitend besucht werden kann. Zertifikate oder Zeugnisse werden nicht vergeben. Die Teilnehmenden sind an der Hochschule als Gasthörer eingeschrieben. Die Allfinanz Akademie bietet Teilnehmern des Hagener Weiterbildungsprogramms parallel zwei Seminare und zwölf eintägige Kolloquien, es werden fünf Prüfungen ablegt und eine Projekthausarbeit mit durchschnittlich 60 Seiten geschrieben. Die Absolventen dieses Programms erhalten den akademischen Grad der University of Wales Master of Business Administration M.B.A. für Finanzdienstleister . Eine Abschlussarbeit ist dafür nicht erforderlich. 19 Finanzdienstleister . Eine Abschlussarbeit ist dafür nicht erforderlich. Die Studierenden sind gleichzeitig an der Allfinanz Akademie, an der Fernuniversität Hagen (Gasthörer) sowie an der University of Wales eingeschrieben. Die Unterrichtssprache ist ausschließlich deutsch. Für das Weiterbildungsangebot der Fernuniversität bestehen, da es nicht abschlussbezogen ist, keine Zulassungsvoraussetzungen. Zur Allfinanz Akademie kann zugelassen werden, wer bereits einen Hochschulabschluss erreicht hat oder aber mindestens 25 Jahre alt ist und für mindestens drei Jahre eine fachlich einschlägige Position eingenommen hat. Im zweiten Fall muss ein einstündiger Multiple Choice Test bestanden werden; der Test enthält ausschließlich Fragen zur Allgemeinbildung. Über die Aufnahme entscheidet ein Gremium. Gebühren Die Gebühren beantragen 11.755 ¬. Die darin enthaltenen Gebühren der Fernuniversität entsprechen dem Hochschulgebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und betragen 716 ¬. Abschlüsse MBA of Business Administration für Finanzdienstleister, verliehen durch die britische Universität und damit durch EU-Recht auch in Deutschland anerkannt. Absolventen dieses Bildungsganges klagen bei der EU die Berechtigung ein, diesen Titel in Deutschland führen zu dürfen. Akkreditierung Das Studienangebot der Allfinanz ist durch die Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen, trägt das Prüfsiegel Weiterbildung Hamburg e.V. und ist durch die University of Wales akkreditiert. Kooperation Die Kooperation zwischen der Fernuniversität umfasst eine Dienstleistung der Universität, aber keinerlei Aufgaben in bezug auf einen Studienabschluss. Die Allfinanz hat für die Kooperationszwecke an der Fernuniversität eine Geschäftsstelle eingerichtet Der Hauptteil des Bildungsprogramms wird von der Fernuniversität erbracht; nur ein kleiner Teil durch die Allfinanz Akademie. Das Bildungsangebot erfolgt vollständig in deutscher Sprache. Damit die britischen Kooperationspartner die Qualität der Studienleistungen beurteilen können, werden die Studienarbeiten nach Angaben der Allfinanz ins Englische übersetzt.  Schwertfeger, Bärbel (2002), S. 239-245 Grundsätzlich ist ein MBA-Studium ein Weiterbildungsstudium: Voraussetzung ist nicht nur die Hochschulzugangsberechtigung sondern auch ein erster Hochschulabschluss. In Ausnahmefällen, die einzeln geprüft werden müssen, können auch vergleichbare Qualifikationen zur Zulassung führen. Das gilt besonders für Qualifikationen, die bei der beruflichen Tätigkeit erworben wurden. Auch die Allfinanz-Akademie eröffnet Bewerbern ohne die formalen Zugangsvoraussetzungen, aber mit einer ungewöhnlichen beruflichen Leistungsbilanz den Weg zum MBA. Zum Nachweis einer solchen Leistungsbilanz genügt es, für mindestens drei Jahre eine fachlich einschlägige Position eingenommen zu haben. Fachlich einschlägig könnte etwa eine dreijährige Berufsausbildung oder eine allgemeine Tätigkeit als Versicherungskaufmann sein. Der Aufnahmetest ist nicht geeignet, die fachlichen Fähigkeiten zu prüfen, da er ausschließlich allgemeinbildenden Inhalts ist. Es handelt sich um Multiple Choice Fragen zu Wirtschaft ( Was sind Subventionen? ), Politik ( Wie heißt die Staatsform der Bundesrepublik? ), Geografie ( In welches Meer mündet der Rhein? ) etc. ). Da jeweils vier Antworten angeboten werden, liegt die Wahrscheinlichkeit eines Zufallserfolges bei 25%; der Test dürfte mit dem Wissen eines mittleren Bildungsabschlusses bewältigt werden können. Es gilt eine weitere Zugangsvoraussetzung, nämlich bezüglich des Alters, das mindestens 25 Jahre betragen muss. Eine solche Zugangsvoraussetzung ist ungewöhnlich, da sich ein Mindestalter meist durch die erforderlichen Vorleistungen ergibt. Die Untergrenze bewirkt das ein Absolvent nicht jünger als 27 Jahre ist. Ungewöhnlich ist dieses MBA-Programm, weil es vollständig in deutscher Sprache durchgeführt wird, zumal es zu einem britischen Abschluss führt. Üblich ist in diesem Bereich Englisch. Die Fernuniversität Hagen, die an dem Programm beteiligt ist, akzeptiert den Abschluss wegen mangelnder Qualifikation nicht als Promotionsvoraussetzung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo stefhk3,

vielen dank für die schnelle und ausführliche antwort, hat mir schon einiges gebracht.

dein link zum "studieren in holland" funktioniert leider nicht.

vielleicht kannst du ihn ja mal überprüfen oder mir sagen, wie ich auf dieses dokument zugreifen kann. vielen dank.

wo kann man sich beim kultusministerium darüber informieren, ob dieser abschluss anerkannt ist ?

ich habe zwar nicht vor zu promovieren (die fernuni-hagen erkennt diesen mba ja nicht an) aber in deutschland möchte ich schon "anerkannt" sein ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Komisch, dass der link nicht geht. 

 

Bezüglich Auskunft über Bildungsabschlüsse gilt z. B. in NRW:

https://www.mkw.nrw/

Unter dem Namen anabin gibt es angeblich auch eine Datenbank über die Anerkennung von Abschlüssen in Deutschland. Eine fünfzeiler-Email ist aber eigentlich das beste. Ehrlich gesagt bin ich manchmal auch etwas von den Socken, zum Beispiel hier. Du willst einen MBA machen, bist aber nicht in der Lage, selbständig von einer Behörde eine Auskunft einzuholen. Ist nicht böse gemeint, aber ich verstehe so etwas nicht.

Stefan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

und nochmals hallo,

vielen dank, hab die datei zwischenzeitlich gefunden.

bezüglich der kontaktadressen: natürlich hab ich es hier (auf arbeit)

schon gesucht, allerdings sind hier etliche seiten gesperrt und ich kann nicht auf jede zugreifen, von daher meine frage.....war weniger eine frage des selbständigen arbeitens, als der beschränkungen durch den arbeitgeber...sorry, wenn es falsch rüberkam...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

so ich hab herrn flossmann eine mail geschcitk und

schon folgende antwort erhalten:

Wenn Ihnen die Uni Wales das Diplom verleiht und nicht die Allfinanz oder Hagen, gilt folgendes:

ab dem 01.01.2005 gilt in Nordrhein-Westfalen eine Neuregelung zur Füh-

rung akademischer oder sonstiger Grade. Diese Neuregelung und deren

Auswirkungen im Einzelfall gebe ich nachstehend wieder.

Führung akademischer Grade

Die Befugnis zur Führung akademischer Grade ist in § 119 Hochschulgesetz

geregelt; Grade in diesem Sinne sind die Bezeichnungen, die man zum Ab-

schluss eines Studiums bekommt (z.B. "Diplom-Chemiker Dipl.-Chem.", "Ba-

chelor of Arts BA", "Master of Science MSc", "Doctor Medicinae Dr.med."), a-

ber auch Ehrentitel und andere Bezeichnungen, die von einer Hochschule ver-

liehen werden (z.B. "Doctor juris honoris causa Dr.jur.h.c.)".

Man muss dabei unterscheiden zwischen Graden, die in Deutschland oder in

einem anderen Staat der Europäischen Union erworben wurden "EU-Grade"

und solchen, die außerhalb der Europäischen Union erworben wurden

"Nicht-EU-Grade".

1.) "EU-Grade" Grade, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten

Hochschule in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europä-

ischen Union verliehen worden sind, können wie bisher schon in der verliehe-

nen Form geführt werden. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, sich zu verge-

wissern, ob die Hochschule nach dem Recht ihres Sitzlandes staatlich aner-

kannt ist. Es ist zulässig, Klammerzusätze, die auf die verleihende Hochschu-

le hinweisen, hinzuzufügen; vorgeschrieben ist es nicht. Übersetzungen oder

Umwandlungen in vergleichbare deutsche Grade sind nicht zulässig.

2.) "Nicht-EU-Grade" Die Führung von Graden, die nicht in einem Mitglieds-

staat der EU erworben wurden, bedurfte bislang der vorherigen Zustimmung

des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung (§ 119 HG Altfassung).

Dieses Zustimmungserfordernis fällt ab dem 1. Januar 2005 weg. Von hier

aus werden also keine Einzelfallentscheidungen mehr getroffen. Die Inhabe-

rin oder der Inhaber eines Grades muss dann eigenverantwortlich prüfen, ob

die gesetzlichen Voraussetzungen für die Führbarkeit erfüllt sind. Einzelaus-

künfte werden in der Regel nicht mehr erteilt. Die inhaltlichen Anforderungen

an die Führbarkeit eines Grades entsprechen im Wesentlichen dem bislang

geltenden Recht:

a) Die verleihende Institution muss nach dem Recht des Herkunftslandes ei-

ne anerkannte Hochschule sein. Der Grad muss aufgrund einer Prüfung im

Anschluss an ein tatsächlich absolviertes Studium von der Hochschule verlie-

hen worden sein. Damit ist insbesondere die Führung von Graden unzuläs-

sig, die als Gegenleistung für eine finanzielle Zuwendung verliehen wurden.

B) Bei der Führung des Grades muss(!) die verleihende Institution angeführt

werden (z.B. "Master of Arts [Harvard University]") - früher gab es daneben

auch die Möglichkeit, die Führung einer Landesbezeichnung (z.B. "USA") zu

genehmigen. Das Anfügen einer Landesbezeichnung zusätzlich zur Angabe

der Hochschule ist zulässig.

c) Ausdrücklich geregelt ist nun, dass man Grade aus fremden Schriftarten in

die lateinische übertragen darf und dass man eine im Herkunftsland zugelas-

sene oder übliche Abkürzung führen sowie eine wörtliche(!) Übersetzung in

Klammern hinzufügen darf. Auch für deren Richtigkeit ist die Inhaberin oder

der Inhaber des Grades verantwortlich. Das bedeutet u.a., dass Doktorgrade,

die außerhalb der Europäischen Union erworben wurden, stets nur mit Hin-

weis auf die verleihende Institution geführt werden dürfen und damit nicht in

Personalausweise und Reisepässe eingetragen werden dürfen. Informatio-

nen zu anerkannten Hochschulen, ausländischen Abschlüssen, deren Über-

setzung und Abkürzung finden sich insbesondere in der Datenbank Anabin

der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (https://anabin.kmk.org/anabin.html). Die

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist als Teil des Sekretariats

der Kultusministerkonferenz eine Einrichtung der Länder.

d) Eine Umwandlung eines ausländischen Grades in einen entsprechenden in-

ländischen Grad ist künftig in keinem Fall mehr zulässig.

e) Genehmigungen zur Führung eines ausländischen Grades, die ein Wis-

senschaftsministerium eines Bundeslandes nach bisherigem recht erteilt hat,

behalten ihre Gültigkeit im gesamten Bundesgebiet.

Weitere Hinweise.

1.) Das Hochschulrecht kann nur die Befugnis zur "Führbarkeit" eines Grades

regeln, nicht aber die Frage, was ein bestimmter ausländischer Grad im Ver-

gleich zu einem bestimmten deutschen Grad "wert" ist. Sofern es um Befug-

nisse zur Ausübung bestimmter Berufe geht, ist das weiterhin Sache der für

das jeweilige Berufsrecht zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handels-

kammern, Ärztekammern).

2.) Es lässt sich oft auch nicht ohne weiteres sagen, ob ein bestimmter aus-

ländischer Studienabschluss an deutschen Hochschulen zu einem bestimm-

ten weiterführenden Studium berechtigt. Dies muss im Einzelfall vom zustän-

digen Prüfungsamt der Hochschule entschieden werden. Es kommt zum Bei-

spiel nicht nur darauf an, ob der Grad eines Masters zum Promotionsstudium

berechtigt, sondern auch darauf, ob das bereits absolvierte Studium für das

angestrebte Studium "einschlägig" ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Melli,

mal zwei dumme Fragen:

Was heißt das jetzt?

Da stehen endlose Regelungen über das Führen von Titeln oder auch nicht.

Was heißt das jetzt konkret für Dich und Deine Frage zu Begin bzgl. des Studiums bei der Allfinanz?

Viele Grüsse

Marco

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist ja wirklich nicht besonders spezifisch. Ich entnehme dem aber, dass Grade aus EU-Ländern unbeschränkt geführt werden dürfen. Bisher genügte es nicht, dass eine bestimmte Instution den Grad verleiht, es musste dort auch tatsächlich studiert werden (das war bei der Allfinanz das Problem). Es scheint, dass diese Anforderung weggefallen ist.

Stefan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ja genau, die University of Wales (Cardiff) ist eine staatlich anerkannte

Universität und da Wales (Großbritannien) Mitglied der EU ist, trifft in dem Fall Punkt 1 zu.

1.) "EU-Grade" Grade, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten

Hochschule in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europä-

ischen Union verliehen worden sind, können wie bisher schon in der verliehe-

nen Form geführt werden. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, sich zu verge-

wissern, ob die Hochschule nach dem Recht ihres Sitzlandes staatlich aner-

kannt ist. Es ist zulässig, Klammerzusätze, die auf die verleihende Hochschu-

le hinweisen, hinzuzufügen; vorgeschrieben ist es nicht. Übersetzungen oder

Umwandlungen in vergleichbare deutsche Grade sind nicht zulässig.

Ich habe alles hier reinkopiert, weil es für andere User sicherlich uach von Nutzen sein kann.

@stefhk3: super vielen Dank für die Infos, werd ich mich heute abend mal "durchtanken" :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...