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Thoms Knubbelblog, Angewandte Informatik (WBH)

Heirate ich meinen AG?

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von am 18.08.2009 um 10:59 (1178 Hits)
Er ist da, auch wenn ich immer noch nicht weiß ob die WBH mich haben mag (bzw. das Land Hessen).

Mein schnuckeliger Knebelvertrag liegt vor mir und ich bin mir ein wenig unschlüssig.

Wenn ich mein Gefühl zu diesem Vertrag im ersten Moment beschreiben müsste, würde ich sagen er ist eine Mixtur zwischen einem Pachtvertrag mit einem russischen Mafiaboss und einem Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma.
Die einzelnen Punkte klingen zwar eigentlich ganz nett, aber jeder Satz führt irgendwie einen bedrohlichen Unterton mit.

Ich habe bei dieser Eheschließung irgendwie ein mulmiges Gefühl... ursprünglich klingt das ganze sehr romantisch, aber wenn man sich alle Was-wäre-wenn Punkte überlegt hat man schon einige Befürchtungen.

Nun, ganz so schlimm ist es vielleicht nicht... ich schreib mal ein paar der dramatischen Passagen heraus, vielleicht ist es ja tatsächlich nur ein dummes Gefühl.

Das Ding nennt sich eine "Rückzahlungsvereinbarung (mit Auszahlung)"

Die "Aufwendungen" des Studiengangs werden von der Firma übernommen.
"Seminar- und Prüfungskosten werden voll übernommen"
"Endet das Beschäftigugnsverhältnis vor Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab Beendigung der Fortbildungsmaßnahme, egal aus welchem Grund, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die vom Arbeitgeber übernommenen Aufwendungen zurückzuzahlen."
Gerade die Passage "egal aus welchem Grund" lässt meine Fußnägel hochklappen... wenn ich gekündigt werde, hab ich also tatsächlich noch einen Batzen Schulden an der Backe?

"Der Rückzahlungsbetrag mindert sich dabei für jedes volle Jahr ab Beendigung der Fortbilungsmaßnahme um ein Drittel des Gesamtbetrages der übernommenen Aufwendungen"
Damit wäre die Schuld also nach Ende des dritten Jahres beglichen?

Der Rückzahlungsbetrag ist vom Auszahlungstag an wie ein ungesichertes Bankdarlehen zu verzinsen; der Gesamtbetrag wird spätestens mit dem Austrittstermin fällig
Das heißt? Im Laufe des Studiums muss ich also nur den Betrag, der bis dahin angefallen ist bezahlen? Die Worte "zu verzinsen" stinken mir ein wenig.


Das hier ein relativ restriktiver Vertrag kommen würde, war mir schon bewusst... ich hoffe nur, ich reite mich damit in keine Scheisse.
Im Endeffekt habe ich nicht viel zu verlieren, da ich ohnehin geplant hatte das Studium aus eigener Tasche zu bezahlen.
Eigentlich habe ich auch vor bei meinem AG zu bleiben, aber zu Zeiten von Kriesen weiß man nie wer sich in der Chefetage ein wenig austobt. Ich hoffe einfach, dass mein Arbeitsumfeld mindestens so bleibt, da ich wie gesagt zufrieden bin.

Die Frage die sich mir nur stellt: Soll ich die Passagen die mir nicht passen anprangern oder wird das alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird und ich sollte mir den unnötigen Stress ersparen? Ich bin mir da noch sehr unschlüssig.

Wie dem auch sei, besser als nichts ist es allemal.

Aktualisiert: 18.08.2009 um 11:01 von Thom (Notiz an mich: zukünftig wenigstens 5 Minuten Hirn einschalten)

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Kommentare

  1. Avatar von Schneemaus
    Hi Thom,

    bin kein Rechtsexperte, aber zu zwei Sachen kann ich doch sagen.
    Die Floskel "egal aus welchem Grund" würde mich extrem stutzig machen.
    Und die Minderung mit jedem vollen Jahr finde ich auch nicht so toll. Ich hatte mal was ähnliches, eine Bindung auf zwei Jahre nach einer Fortbildung; da wurde dann das Darlehen monatlich um 1/24 reduziert. Wenn Du nämlich nach 11 Monaten kündigen würdest, müßtest Du z.B. alles zurückzahlen, wenn ich das richtig verstehe? Und nach 12 Monaten nur noch zwei Drittel? Ist irgendwie blöd gemacht.
    Ob Du da allerdings Einspruch erhebst, hängt natürlich auch vom Arbeitgeber ab. Aber wenn sie so kulant sind, dass sie Dir das Studium finanzieren, lassen sie vielleicht bei einigen Punkten mit sich reden.

    Ich würde es vermutlich versuchen.

    Gruß
    Schneemaus
  2. Avatar von Michael Knight
    Soll ich die Passagen die mir nicht passen anprangern
    Anprangern nicht unbedingt, aber nachfragen, wenn Du etwas nicht verstehst, sollte doch erlaubt sein. Ich würde nix unterschreiben, was ich nicht kapiere.

    Hier meine Gedanken:

    Gerade die Passage "egal aus welchem Grund"
    Das würde mich auch ein wenig stutzig machen --> nachfragen.

    Damit wäre die Schuld also nach Ende des dritten Jahres beglichen?
    Ja, nach Ablauf des 3. Jahres kannst Du "ungeschoren" davonziehen und hast die Fortbildungsmaßnahme kostenlos eingesackt.

    Der Rückzahlungsbetrag ist vom Auszahlungstag an wie ein ungesichertes Bankdarlehen zu verzinsen; der Gesamtbetrag wird spätestens mit dem Austrittstermin fällig
    Vermutlich bekommst Du den gesamten Betrag vor dem Studium oder wie? Das verstehe ich auch nicht.

    Insgesamt ist so ein Vertrag gar nicht so einfach wie man sich das vorstellt. Mein AG hat daher auf sowas verzichtet und trägt das Risiko. Zum Glück.
  3. Avatar von chillie
    Besorg dir eine Berufsrechtsschutz - solltest du gekündigt werden kümmert sich sicher ein Anwalt darum, dass du nur den Teil bezahlen musst, der dann noch offen ist.

    Eine Rückzahlung bei Arbeitgeberseitiger Kündigung gestaltet sich so:

    Das Rückzahlungsverlangen ist bei der arbeitgeberseitigen Kündigung unzulässig, wenn der Arbeitnehmer keinen Einfluss auf die Kündigung hatte, es sich also um eine betriebsbedingte Kündigung oder eine personenbedingte Kündigung aus Krankheitsgründen handelt. Zulässig ist es bei einer außerordentlichen oder verhaltensbedingten Kündigung.
    Quelle
  4. Avatar von Dadi
    also ich würd das Geld investieren und den Vertrag mal einem Anwalt zeigen - am besten Fachwalt für Arbeitsrecht. Das ist zwar nicht ganz billig, aber die Kosten, diie durch das Studium auf dich zukommen, sind ja auch nicht ohne...

    oder du kannst einer Gewerkschaft beitreten, da sind dann der Rechtsschutz und Rechtsberatung im Mtgliedsbeitrag drinnen.

    Grundsätzlich find ich es ja schon beneidenswert, dass der AG das Studium bezahlt. Aber einige der Passagen sind doch nachdenkenswert

    Gruß Dadi
  5. Avatar von Thom
    Nunja, wenn wir schon dabei sind: Kennt jemand eine gute Rechtsschutz?

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