Wie darf sich ein Studienteilnehmer nach dem Abschluss seines Studiums bezeichnen?
Es handelt sich um Ausbildungen auf dem Berufsausbildungsstandard einer privaten Bildungsakademie. Nach Abschluss der Ausbildung darf der Studienteilnehmer die Berufsbezeichnung des entsprechenden Lehrgangs führen, z.B. Betriebswirt, Call-Center Agent oder Marketingfachwirt. Der Teilnehmer darf auch auf sein Diplom hinweisen indem er zum Beispiel schreibt „Betriebswirt (Diplom BWA) oder Betriebswirt (BWA) / Betriebswirt (Diplom BWA St.Gallen) oder Betriebswirt (BWA St.Gallen).
Bei einem Studium an einer Hochschule wird nicht eine Berufsbezeichnung verliehen, sondern ein akademischer Titel wie zum Beispiel „Dipl. Betriebswirt (FH)“. Ein akademischer Titel kann und darf nur durch eine Fach-Hochschule oder Universität rechtmäßig verliehen werden. Alle anderen Institutionen, wie private Akademien, VWA, IHK etc. verleihen ausschließlich Diplome für Berufsbezeichnungen.
Im Fernstudium-Forum fand ich diesen Beitrag äußerst informativ: Neu an der BWA
Zitat:
Ich möchte hier festhalten, damit es keine weiteren Missverständnisse und Grundsatzdiskussionen gibt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die BWA diese Auskunft gegeben hat.
Da die BWA einen Sitz in Lörrach hat und die Kurse auch überwiegend an Deutsche anbietet, greift hier sehr wohl die deutsche Gesetzgebung.
Vier Gründe, ich meine Gesetze, gibt es, warum die BWA solche Auskünfte ganz sicher nicht gibt:
1. Das BGB. Eine Verwendung solcher Aussagen, um Vertragsabschlüsse herauszuholen, würde ggf. eine arglistige Täuschung bedeuten, was gewisse Rechtsansprüche der Teilnehmer zum Leben erwecken würde.
2. Das UWG. Aussagen, dass man die Bezeichnung Diplom mit dem Namen verwenden darf, würden wettbewerbsrechtliche Ansprüche ermöglichen, die anerkannte Einrichtungen der BWA gegenüber geltend machen könnten.
3. Die Hochschulgesetze der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. In allen HSG ist eindeutig festgelegt, dass das Diplom ein akademischer Grad ist und nur von Hochschuleinrichtungen vergeben werden darf. (Das gilt nicht für Urkunden, die bloß die Bezeichnung 'Diplom' tragen, so wie in diesem Beispiel).
4. Das StGB. Es ist nachweislich strafbar, unbefugt akademische Grade zu führen, oder Bezeichnungen, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. Eine Anstiftung zu der Straftat gem. § 132a StGB wäre ebenso strafbar.
Eine strafbare unerlaubte Gradführung liegt dann vor, wenn die geschützen Bezeichnungen 'Diplom', 'Dipl.', 'dipl.' und alle weiteren, die den Anschein erwecken könnten, es liege evtl. ein anerkannter Abschluss vor, mit der Person oder dem eigenen Namen in Verbindung gebracht werden. Es fallen somit sämtliche 'Kastrationen' von dem Begriff 'Diplom' weg.
Dabei ist es völlig egal, ob die Bezeichnung vor dem Namen, dahinter, darüber, darunter oder sonstwo steht oder ob irgendwelche Sachen hinzugefügt werden. Das wäre ja auch sonst auch ein Witz.
Wer darüber noch genauer informiert werden will, sollte sich in Ruhe folgendes Thema ansehen:
Strafbarkeit bei der Verwendung von Diplombezeichnungen und Berufsbezeichnungen
Dort werden sämtliche Facetten dieser unmöglichen Geschichte durchleuchtet und diskutiert. Da dürften keine Zweifel mehr offen bleiben - die Gesetze sind da eindeutig.
Ich würde das Diplom gerne machen und selbstverständlich möchte ich das diese Mühe nicht unerkenntlich bleibt.
Dennoch möchte ich nicht mit meinen "Diplom" durch Deutschland laufen und hinterher von irgendjemanden angezeigt werden
Gibt es hier jemand, der mir die Sachlange IN Deutschland klarer und verständlich erläutern könnte? Ich wäre sehr dankbar darüber und freue mich auf eure Antworten.
Ganz kurz: Die BWA ist keine Hochschule und auch kein Anbieter akademischer Weiterbildung. Lediglich die Abschlussurkunde wird als "Diplom" bezeichnet, Du wirst dadurch nicht zum Diplom-Irgendwas.
Konkretes Beispiel:
Ich habe ein Jornalismus-Fernstudium an der Freien Journalisten-Schule gemacht, sehr qualifiziert, aber nicht akademisch.
Oben drüber steht Diplom - so wird die Urkunde bezeichnet. Ich bin dadurch aber trotzdem nicht zum Diplom-Journalisten geworden, sondern "nur" zum Journalisten (FJS). Natürlich kann ich auch sagen, dass ich meinen Journalisten-Kurs mit einer Diplom-Urkunde abgeschlossen habe, aber was sollte das bringen?
Jegliche Verwendung des Wortes Diplom in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Namen ist gefährlich, da Verwechslungsgefahr mit akademsichen Graden. Egal, wie man die Sache dreht oder wendet, die Verwechslungsgefahr besteht (und es geht ja den Leuten auch genau darum, dass die anderen glauben, sie hätten eben ein Diplom, und das heißt Hochschulabschluss). Unproblematisch ist einzig die Verwendung ohne direkten Zusammenhang mit dem Namen, also etwas im Lebenslauf, "3/2008 Weiterbildung zum Betrieswirt an der BWA St. Gallen mit Ausstellung eines als Diplom bezeichneten Zeugnisses" u. ä. (auch hier sollte man nicht Dipl-Bw oder ähnliches draus machen). Das "Diplom" ist keines, noch immer nicht, und daran ändert man nichts durch mehr oder weniger phantasievolle Verballhornungen.
Vielleicht lässt sich die Sache so zusammenfassen. Es gibt genau zwei Möglichkeiten:
- entweder, man führt das Diplom so, dass es irgendwie als Diplom erkannt wird, dann gerät man mindestens in gefährliche Nähe der Strafbarkeit.
- oder man führt es so, dass es nicht als Diplom erkannt wird, dann ist es zwar nicht strafbar, aber man hat auch nichts davon.
Einen anderen Weg gibt es nicht, eben weil die Führung auch von verwechslungsfähigen Bezeichnungen strafbar ist. Auch die von den Anbietern aller Art gerne vorgeschlagenen Wege, wie es gehen soll, fallen entweder in die eine oder andere Kategorie.
Auch die anderen Fernschulen haben bis vor kurzem noch ein Diplom nach Abschluss eines Fernlehrganges ausgestellt. Bei vielen Absolventen kam es zu Missverständnissen, besonders bei Lehrgängen wie dem Betriebswirt. Das hat jetzt nicht eine bestimmte Schule eingeführt, um Leute zu verunsichern. Viele Institute haben deswegen auch reagiert und vergeben ein Zertifikat bzw. ein Abschlusszeugnis, um die Distanz zum akademischen Studium zu wahren und Leute erst gar nicht auf die Idee zu bringen, sich akademische Weihen zu verleihen.