Verwirkung des Anspruchs auf eine Wiederholungsprüfung?
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Hallo liebe Forumsgemeinde, vielleicht kennt sich jemand damit aus.
Ich (im 7. Semester Dipl. BWL) habe am Sonnabend eine Klausur geschrieben und werde das Gefühl nicht los, dass es eng wird.
Nach dem Freiversuch im 4. Semester hatte ich bisher keine weiteren Versuche in diesem Fach unternommen. Jetzt musste ich feststellen, dass es keinen nächsten Termin für dieses Fach im Herbst gibt.
In der PO steht § 11 (1)
Nicht bestandene Fachprüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden.(...)
(...) Die Wiederholungsprüfung soll spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des
jeweils folgenden Semesters abgelegt werden. Der Prüfungsanspruch erlischt bei
Versäumnis der Wiederholungsfrist, es sei denn, der Kandidat hat das Versäumnis
nicht zu vertreten.
Verbleiben mir jetzt trotzdem noch die regulären 2 Versuche, da der erste Versuch im 4. Semester ja ein Freiversuch war?
PO § 10
(...) (10) (a) Erstmals nicht bestandene Fachprüfungen gelten als nicht unternommen, wenn
sie innerhalb der Regelstudienzeit und zu dem in dieser Prüfungsordnung
vorgesehenen Zeitpunkt abgelegt werden (Freiversuch). (...)
Oder ist die Wiederholungsfrist versäumt.
Wäre sehr schade, da alle anderen Prüfungsleistungen bestanden wurden.
Vielen Dank im voraus!
Viele Grüße
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aus dem Satz 'es sei denn, der Kandidat hat das Versäumnis
nicht zu vertreten. ' schließe ich, dass der nächstmögliche Prügungstermin als nächster Termin gilt. Den darfst du nicht versäumen, dann sollte es noch die zwei Versuche geben. Der Freiversuch zählt gar nicht.
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... das würde heißen, dass im 4. Semster der Freiversuch war (wurde auch genutzt), im 5. Semster der nächste reguläre Termin zum 1. Versuch gewesen wäre, im 6. Semster der nächste reguläre Termin zur 1. Wiederholung gewesen wäre und im 7. Semster der nächste reguläre Termin zur 2. Wiederholung (hier habe ich aber erst den 1. Versuch unternommen) gewesen ist.
d.h. es gibt keine weiteren Versuche. Oder?
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ich verstehe es anders:
4. Semester Freiversuch
7. Semester 1. reguläre Versuch, im 8.Semester, wenn es angeboten wird der 2.reguläre Versuch, bzw bei nächster Möglichkeit.
Aber zur Sicherheit immer im Prüfungsamt nachfragen.
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so hatte ich es auch schon interpretiert... das wär super
vielen Dank und noch einen schönen Abend!