In der Anerkennungsempfehlung des BMBWK steht klar, dass
a. Alle Studien an staatlichen und staatlich – d.h. nach den gesetzlichen Regelungen der Länder – anerkannten deutschen Universitäten, Technischen Hochschulen und Fachhochschulen sind einer Anerkennung gemäß dem Abkommen zugänglich.
b. Alle deutschen Diplomgrade, der Bakkalaureus-/Bachelorgrad, der Magister-/Master-grad, der Grad eines Magister Artium, der Lizentiatengrad sowie der Doktorgrad und der Grad eines habilitierten Doktors sind Hochschulgrade im Sinne des Abkommens und akademische Grade im Sinne der österreichischen Rechtsvorschriften.
Es kann sich - wie oben bereits erwähnt - nur um ein Missverständnis handeln.
Hier wurde ja schon umfassend und völlig richtig geantwortet.
Die Abschlüsse der Diploma sind sehr wohl in Österreich führbar, weil sie ausschließlich am Hauptsitz mit der Hochschulzulassung ausgestellt werden.
Das Äquivalenzabkommen ist hier die einzig gültige Rechtsgrundlage hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennung von Hochschulabschlüssen zwischen Deutschland und Österreich. Individualentscheidungen gibt es dabei nicht.
Also: Der BWL-Abschluss ist in Österreich führbar.