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Vom Wirtschaftsjuristen zum Volljuristen

  1. #7
    des heiligen schein ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo Beam MeUp,

    super, diese Info ist eindeutig.
    Habe Deine Seite gleich in meine Lesezeichen aufgenommen - werde dort auch mal ein bischen rumstöbern.

    Vielen Dank- Gruß

    In wie weit lässt sich die Tatsache, das der Bologna- Prozess sich durch Beschluss der Union und SPD für Juristische Ausbildungen nicht gleich gestellt mit anderen Ausbildungen wie etwa Betriebswirte etc. werden, mit dem AGG vereinbaren? Hat hier jemand eine Idee?

    Hinweis:
    Tatsache aus dem Kommentar unter http://www.jurafernstudium.de/

    Gruß

  2. #8
    Avatar von Beam Me Up
    Beam Me Up ist offline Neuer Benutzer
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    Zitat Zitat von des heiligen schein Beitrag anzeigen
    In wie weit lässt sich die Tatsache, das der Bologna- Prozess sich durch Beschluss der Union und SPD für Juristische Ausbildungen nicht gleich gestellt mit anderen Ausbildungen wie etwa Betriebswirte etc. werden, mit dem AGG vereinbaren? Hat hier jemand eine Idee?
    Hallo,
    ich habe da eine Idee. Ich glaube, dass Du da mit dem AGG auf dem "falschen Dampfer" bist. Eine Benachteiligung aus einer der in § 1 AGG aufgeführte Gründe erscheint mir nicht ersichtlich.
    Im Übrigen betrifft die Nichtumsetzung des Bologna-Prozesses nicht nur das Jurastudium, sondern auch andere Studiengänge mit Staatsexamen wie das Medizin-, Pharmazie- und tlw. auch das "Lehrer"-Studium. Begründet wird das wohl insbesondere damit, dass es dort einer besonderen staatlichen Prüfung und Zulassung bedarf. Hier geht es später um Berufe, bei denen es um den Schutz besonders schützenswerter Güter wie das Leben, die Gesundheit, die Schulbildung und das Rechtsstaatsprinzips geht.

    M.E. ist es aber nicht zwingend, dass man den Schutz dieser besonders schützenswerten Güter auf diesem Wege sicherstellt. Andererseits glaube ich aber auch, dass hierzu Staatsexamen ein grundsätzlich zulässiges Mittel dazu sein können.

    Ich denke, die Besonderheit Staatsexamen wirft insbesondere bei der Frage der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen (Problematik der Dienst- und Niederlassungsfreiheit nach EU-Recht) sowie der Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Studiengängen Probleme auf. Inwieweit es hier zu Änderungsverpflichtungen für den Gesetzgeber kommt, dürfte aber nach meiner Auffassung eine Frage des Einzelfalles und entsprechender (rechtlicher) Schritte von Betroffenen sein.

    Viele Grüße
    Dieter
    Mein Portal für Fernstudenten der Rechtswissenschaft und Interessierte ist unter jurafernstudium.de und Infos, Tipps und Downloads zu meinen Studien an der FernUni Hagen unter dieter-welzel.de zu finden

  3. #9
    Avatar von HolgerSchwarz
    HolgerSchwarz ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Genti Beitrag anzeigen
    Ich kann zwar nichts genaueres über die FernUni Hagen sagen, aber grundsätzlich ist ein Upgrade auf Volljuristen schwer möglich.


    Hallo Genti,

    autsch, das tut weh. Ich weiß, dass da bei Dir kein böser Wille dahinter steckt.

    Doch einem Wirtschaftsjuristen tut es im Herzen weh, wenn der Volljurist "höherwertig" sein soll. Nö, so ist es nicht, er ist nur vollkommen anders mit einer anderen Zielrichtung ausgebildet worden, nämlich für das öffentliche Rechtssystem. Der Volljurist muss von BWL ja auch keine Ahnung haben.

    Wir Wirtschaftsjuristen sind zwar nicht in allen Rechtsfächern so tief ausgebildet wie der Volljurist, dafür aber deutlich breiter aufgestellt und eben für die Privatwirtschaft ausgebildet.

    Es würde also schon gar keinen Sinn machen, vom Wirtschaftsjuristen zum Volljuristen kommen zu wollen, da die Zielrichtung beider Personengruppen deutlich unterschiedlich sind.
    Viele Grüße
    Dr. Holger Schwarz
    Lehrbeauftragter an der Diploma/Mannheim und SRH/Heidelberg,
    Dozent an der IHK/Darmstadt

  4. #10
    Genti ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Hallo Holger,

    Doch einem Wirtschaftsjuristen tut es im Herzen weh, wenn der Volljurist "höherwertig" sein soll.
    Die Wortwahl macht's!
    Aus diesem Blickwinkel habe ich das gar nicht gesehen.
    Mit "Upgrade" habe ich das andere Berufsbild, das für Wirtschaftsjuristen nicht möglich ist, gemeint.

  5. #11
    Avatar von HolgerSchwarz
    HolgerSchwarz ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Genti Beitrag anzeigen
    Hallo Holger,



    Die Wortwahl macht's!
    Aus diesem Blickwinkel habe ich das gar nicht gesehen.
    Mit "Upgrade" habe ich das andere Berufsbild, das für Wirtschaftsjuristen nicht möglich ist, gemeint.
    Hallo Genti,

    das weiß ich, keine Sorge, ich habe das auch so aufgenommen.
    Viele Grüße
    Dr. Holger Schwarz
    Lehrbeauftragter an der Diploma/Mannheim und SRH/Heidelberg,
    Dozent an der IHK/Darmstadt

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