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Kindergeld und die Euro FH

  1. #1
    theraf ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo,

    Spiele mit dem Gedanken an der Euro FH anzufangen. Da es nicht ganz günstig ist frage ich mich ob es nebenher noch Kindergeld gibt?
    Bin 23 Jahre jung, habe Abitur gemacht und 2 Semester an einer Uni studiert.
    Im Jahr komme ich nicht über den Jahresfreibetrag drüber, da ich nebenher nur einen 400euro Job nachgehe und sonst von meinen Eltern unterstützt werde.

    Grüße
    Rafael

  2. #2
    el76 ist offline Neuer Benutzer
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    also Kindergeld kann es meines Erachtens bis zum 27 Lebensjahr geben, vorrausgesetzt du bleibst unter der Einkommensgrenze!
    siehe unter: http://www.rechtspraxis.de/kindgeld.html

    LG
    Enrico

  3. #3
    theraf ist offline Neuer Benutzer
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    Ich werde morgen mal bei der zuständigen Stelle anrufen und mich erkundigen wie es als Teilzeitstudent aussieht.
    Wo steht geschrieben, wieviel Stunden pro Woche das B.A. BWL Studium in Anspruch nimmt offiziell? Finde es leider nicht auf der Homepage oder in den Info-Broschüren.

    Danke!

    Grüße
    theraf

  4. #4
    FlordoDia20 ist offline Neuer Benutzer
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    Hi! Stimmt es das die es bis 27 zahlen können? denn ich hatte im sommer eine sehr schreckliche erfahrung und will trotzdem mein abi machen, aber ich habe angst zur Schule wegen diese Person der mir das angetan hat. Ich bekomme noch kindergeld, die frage es nur ob ich es weiter bekomme, obwohl ich einen Fernstudium machen möchte. Es wär in meine Lage das Beste, denn es belastet mir sehr was passiert ist. lg

  5. #5
    stefhk3 ist offline Moderator
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    Mit Kindergeld könnte schwierig werden. Es war immer so, dass man als Vollzeitstudent immatrikuliert sein musste, um Kindergeld zu beziehen (außerdem musste man natürlich unter 27 bzw. 25 sein, die Einkommensgrenze nicht überschreiten etc). Da viele private Hochschulen den Vollzeitstatus gar nicht anboten, konnte man dort faktisch kein Kindergeld beziehen (es gab zwar immer wieder Gerüchte von Leuten, bei denen es trotzdem gegangen sein soll, aber das war jedenfalls die Ausnahme). Nun gab es neulich dieses Urteil: http://www.fernstudium-rundschau.de/...ehrgaengen-705 - das bezieht sich zwar auf Fernabi, könnte man aber vielleicht auf akademisches Studium übertragen. Allerdings muss man dazu u. U. Geduld bei der Auseindersetzung mit der Familienkasse haben.