Hallo an alle,
ich bin nochmals die Checkliste durchgegangen und habe mal zu den Nachweise ein Frage.
Man muss i.d.R 1 Jahr berufspraktische Tätigkeit nachweisen. Ich habe auch in der Euro-FH angerufen und gefragt. Es wurde mir gesagt, ich solle mir eine Bescheinigung ausstellen lassen das ich bei meinem aktuellen AG beschäftigt bin. Ich bin seit 2001 bei meinem AG. Leider ist meine Chef nicht unbedingt gut auf Weiterbildung (nebenberuflich) zu sprechen und ich mag nicht fragen! Reichen meine Arbeitszeugnisse, seit ich arbeite, nicht aus ( die hätte ich sonst zur Anmeldung hinzugefügt). Ich wäre echt dankbar über eure Meinungen.
LG Cindy


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