Keine Sorge, hier ist nur die reine Beschäftigung gemeint. Du musst also nicht warten, bis Du die Ausbildung abgeschlossen hast. Es ist hier also nicht 1 Jahr nach der Ausbildung gemeint, weil Du ja Abitur hast und demnach keine Ausbildung vorweisen musst.Wie weise ich denn die Berufstätigkeit nach? Ist damit die Ausblidung gemeint oder 1 Jahr nach der Ausbildung. Das Jahr danach kann ich ja logischerweise noch nicht nachweisen.
Mach es einfach wie Rita beschrieben hat, dann klappt das schon.
MfG Joe


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