Wie weise ich denn die Berufstätigkeit nach? Ist damit die Ausblidung gemeint oder 1 Jahr nach der Ausbildung. Das Jahr danach kann ich ja logischerweise noch nicht nachweisen.
Keine Sorge, hier ist nur die reine Beschäftigung gemeint. Du musst also nicht warten, bis Du die Ausbildung abgeschlossen hast. Es ist hier also nicht 1 Jahr nach der Ausbildung gemeint, weil Du ja Abitur hast und demnach keine Ausbildung vorweisen musst.

Mach es einfach wie Rita beschrieben hat, dann klappt das schon.

MfG Joe