Förderung Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG)
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Hallo,
ich plane mich in diesem Sommer für den Bachelor-Studiengang an der Euro FH anzumelden.
Da die Gebühren ja doch recht heftig sind, habe ich mich mal im Web informiert, ob es eine staatliche Förderungsmöglichkeit gibt, und bin auf das so genannte Meister Bafög (http://www.meister-bafoeg.info) gestoßen. Dort steht, das die Bewilligung von Zuschüssen für ein Fernstudium bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich ist. Die Vorraussetzungen werden natürlich nicht genauer dargelegt.
Nun die Frage: Hat hier vielleicht jemand Erfahrungen mit der Sache gemacht? Antrag schon abgesendet? Liegt eventuell schon ein Bescheid vor (positiv/negativ)??
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Vielen Grüße
Robert
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Hallo,
Dort steht, das die Bewilligung von Zuschüssen für ein Fernstudium bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich ist.
wo hast du denn das her? Dort steht doch eindeutig was anderes:
Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie zum Beispiel ein Hochschulabschluss.
Hier ganz unten: http://www.meister-bafoeg.info/2_2_massnahme.htm
Für ein Studium ist nunmal das normale Bafög zuständig. Ob du darauf Anspruch hast, ist natürlich ein andere Frage.
Mehr Möglichkeiten sehe ich auch nicht. Wenn's kein Bafög mehr gibt und es ein Erststudium ist, musst du wohl selber zahlen :?
Viele Grüße
Harry
Geändert von Markus Jung (24.03.2011 um 20:39 Uhr)
Grund: Ungültigen Link entfernt.
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Hi Harry,
alles klar. Ich hatte in den Hinweisen zur Antragsstellung folgenden Absatz gefunden:
§1 Fortbildungsbereich:
...
Fernunterrichtslehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie den Anforderungen des Fernunterrichtsgesetzes entsprechen
Das dürfte doch bei der Euro-FH der fall sein oder?
Aber der Satz den Du auf der Seite gefunden hast und das was der Hausherr schreibt ist ja eindeutig.
Vielleicht probier ich es einfach ... viel verlieren kann man ja nicht.
Grüße Robert
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Fernunterrichtslehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie den Anforderungen des Fernunterrichtsgesetzes entsprechen
Hier geht es nur um das nicht-akademische Fernstudium - trifft daher auf die Euro-FH nicht zu.
Viele Grüße
Markus