Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 7 bis 12 von 12

fernabitur

  1. #7
    free ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    18.01.2008
    Beiträge
    3
    BWL-DIPL:"Du kannst auch die Externen-Prüfung ohne teure Kursgebühren machen, musst nur die Art und Weise der Vorbereitung angeben!"

    wie meinst du das genau??
    kann ich das abitur den per fernabi machen überhaupt??
    wie meist du das: es gibt keine noten aus 12. und 13. klasse??

    ps: ich komme aus hessen

  2. #8
    stefhk3 ist offline Moderator
    Registriert seit
    21.02.2005
    Beiträge
    1.932
    Die Externen-Prüfung (auf die das sog. Fernabi vorbereitet) ist genau eine punktuelle Prüfung in jedem der Prüfungfächer über den gesamten Abiturstoff. Laufenden Noten aus irgendwelchen Unterrichtsbegleitenden Prüfungen gibt es nicht.
    Diese Externen-Prüfung kann auch ohne Vorbereitung durch eine Fernschule absolviert werden, allerdings ist dies ein sehr harter Weg. Ob er geeignet ist für Leute, die schon in der Schule Schwierigkeiten hatten, bezweifle ich. Ob Du noch daran teilnehmen darfst, kann Dir die Schulbehörde sagen.

  3. #9
    TomSon ist offline Moderator
    Registriert seit
    23.06.2006
    Ort
    bei Suttgart
    Beiträge
    2.344
    wie meist du das: es gibt keine noten aus 12. und 13. klasse??
    Beim Fernabitur gibt es keine Klassen oder Kurse. Was am Ende zählt ist die eigentliche Abiturprüfung (bestehend aus 4 schriftlichen und 4 mündlichen Prüfungen). Alles davor ist nur Vorbereitung auf diese Prüfungen, und hat keinen Einfluss auf die Abiturnote. Deswegen gibt es keine Noten aus 12. und 13. Klasse. Das ist auch der Nachteil des Externenabiturs, weil sich alles an diesen 8 Prüfungen entscheidet, und man nicht vorher schon ein paar Punkte sammeln kann, um nach einer verhauenen Prüfung ein Polster zu haben.

    Ich habe selber mal von einer Externenabiturientin gehört, die sich beim Oberschulamt über den genauen Lehrplan sowie den Ablauf und die Inhalte der Prüfung informiert hat, und wie diese detailliert ablaufen. Daraufhin hat sie sich in Eigenregie (mit eigenen Büchern) einige Monate vorbereitet und die Prüfung dann zusammen mit den restlichen Externen abgelegt - und bestanden. Es geht, aber auch das erfordert viel Disziplin und Selbstmotivation.

    Sonja

  4. #10
    krypt0lady ist offline Moderator
    Registriert seit
    10.07.2007
    Ort
    im Rheinland
    Beiträge
    1.254
    Blog-Einträge
    72
    Hallo free,

    in der pdf-Datei findest Du alle Antworten auf Deine Fragen, hier die wichtigsten Punkte:

    • Unter Punkt 1.3 "Wiederholen und Nichtbestehen" auf S. 8 kann mal lesen, dass man eine nicht bestande Abiturprüfung nur einmal wiederholen darf. Wenn eine Abiturprüfung an einer regulären Schule nicht bestanden wurde, so gilt die Abiturprüfung für Nicht-schülerinnen und Nichtschüler als Wiederholungsprüfung.
    • Unter Punkt 1.4. "Zulassung zur Prüfung" steht u.a., dass die Zulassung versagt wird, wenn man "in dem dem jeweiligen Meldetermin vorausgegangenen Zeitraum von zwölf Monaten eine der in der Verordnung genannten Schulen oder ein Kolleg besucht wurde" und "wenn die Abiturprüfung an einer der in der Verordnung genannten Schule oder an einem Kolleg zweimal nicht bestanden wurde [...]"
    • Unter Punkt 2.1.1: "Die Prüfung umfasst acht [...] Prüfungsfächer. Die möglichen Prüfungsfächer werden aufgezählt.


    Zitat Zitat von free Beitrag anzeigen
    wie meist du das: es gibt keine noten aus 12. und 13. klasse??
    Bei der Nichtschüler-Prüfung, auf die Dich sgd und ILS (mehr oder weniger) vorbereiten würden, wird man vom Kultusministerium in acht Fächern geprüft. Vier Fächer davon sind mündlich und vier Fächer schriftlich. Es kann einem passieren, dass man - sollte man z.B. in einem schriftlichen Fach auf der Kippe stehen - auch noch in ein fünftes mündliches Fach gehen muss / sollte.
    Leistungen die Du bereits in der Schule erbracht hast oder eben später bei sgd, ILS erbringen würdest, werden nicht in die Abschlussnote einfließen. In die Abschlussnote fließen ausschließlich die Prüfungsleistungen ein, die Du vor einem Prüfer des Kultusministerium erbracht hast.

    Viele Grüße
    Inés

    PS. Das Kultusministerium Hessen hat auch eine Statistik veröffentlicht zum Thema bestehen von Nichtschülerprüfungen.

  5. #11
    Weber79 ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    08.06.2010
    Beiträge
    1
    Hallo ihr,

    ich hätte da eine Frage (auch wenn der Thread schon etwas älter ist):
    Gilt das Wiederholen innerhalb der Oberstufe z.B. der 12. Klasse überhaupt als "Nichtbestanden Abiturprüfung" ?
    Da es immer heißt:

    "wer bereits zeimal erfolglos an einer Abiturprüfung teilgenommen hat, wird nicht zur Nichtschülerabiturprüfung zugelassen."
    (lt. dem Kultusministerium Sachsen-Anhalt)

    bzw.

    "wer die Abiturprüfung zweimal nicht bestanden hat, wird zur Nichtschülerabiturprüfung zugelassen."
    etc.

    Oder ist es wirklich so, dass man "nur" nicht zur Nichtschülerabiturprüfung zugelassen wird, wenn man zweimal durch die Abtiurprüfung druchgefallen ist ?

    Vielen Dank im Vorraus

  6. #12
    Avatar von Stonie
    Stonie ist offline Sehr erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    16.06.2005
    Beiträge
    304
    Zitat Zitat von Weber79 Beitrag anzeigen
    Gilt das Wiederholen innerhalb der Oberstufe z.B. der 12. Klasse überhaupt als "Nichtbestanden Abiturprüfung" ?
    Nein, das Nichtbestehen der Abitur-Prüfung bekommt man in einem rechtsbehelfsfähigen und unmissverständlichen Bescheid ausdrücklich mitgeteilt. Das Wiederholen einer Klasse oder andere fehlende oder mangelnde schulische Vorleistungen führen nicht zum Nichtbestehen der Abiturprüfung im formalen Sinn. Ggf. wird man bereits nicht zur Prüfung zugelassen. Ob das später irgendwo ein Ausschlusskriterium ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Gruß
    Stonie

Seite 2 von 2 ErsteErste 12