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ca 1000 Fragen.....

  1. #25
    manu2810 ist offline Benutzer
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    Ich habe definitiv diese Auskunft erhalten. Und als hier dann trotzdem soviele sagten, dass sie Bafög bekommen haben, habe ich nochmals nachgefragt und dann eben beim Arbeitsamt und bei der Arge, als ich kein Anspruch mehr auf ALG 1 hatte. Alle haben das gleiche gesagt.

    Ich denke aber, dass jeder es auf jedenfall mal probieren soll. Zu verlieren hat man ja schließlich nichts.

    Ich wünsche allen viel Erfolg.

    LG Manuela

  2. #26
    Avatar von Zippy
    Zippy ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Die Ausgangsfrage war von Jeannie, welche Förderung sie beim Fernabitur bekommen kann. Zwischendurch sind wir etwas abgetriftet.

    Soweit ich das im neuen BAföG-Gesetz gelesen habe, wird der Fernunterricht nur die letzten 12 Monate gefördert und auch nur, wenn man in Vollzeit lernt. Das muss nachgewiesen werden.

    Fernunterricht § 3:

    (3) Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn

    1. der Auszubildende in den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraumes erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen hat und er die Vorbereitung auf den Ausbildungsabschluss in längstens 12 Monaten beenden kann,
    2. die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt und diese Zeit zumindest drei aufeinander folgende Kalendermonate dauert.

    Das ist durch eine Bescheinigung des Fernlehrinstituts nachzuweisen.
    Viele Grüsse
    Zippy

  3. #27
    Jennie ist offline Neuer Benutzer
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    Mein Gott ist das alles kompliziert....
    Naja mal sehen vielleicht krieg ich ja irgendwas wenn ich ganz lieb bitte und danke sag....
    Vielen dank für eure Bemühungen
    LG Jennie

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