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AW: Kindergeld bei Fernabi?
Nun, es war davon die Rede, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Ich hatte auch extra das (!) hinter das könnte gesetzt, weil wir es nicht wissen. Einfach anzunehmen, dass es nicht so ist, ist aber auch fahrlässig. Genau weil man ohne Kenntnis der Umstände nichts sagen kann, ist es immer problematisch, auf solche allgemeinen Fragen Antwort zu geben (und sich auf die Antworten zu verlassen, ist auch problematisch).
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AW: Kindergeld bei Fernabi?
Möglich.
Ist hier jedoch sowieso nicht relevant, da ...
"Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Vollendung erfolgt am Vorabend des Geburtstages) gezahlt, darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder im Studium befindet und das eigene Einkommen des Kindes bestimmte Grenzen nicht übersteigt."
Die Beitragserstellerin hat geschrieben, dass sie 23 ist.
Behinderung oder nicht - es muss ab dem Überschreiten der 18 eine Ausbildung irgendeiner Art im Gange sein.
Ist dies nicht der Fall, wird nicht gezahlt.
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AW: Kindergeld bei Fernabi?
 Zitat von Ratford
Die Beitragserstellerin hat geschrieben, dass sie 23 ist.
Behinderung oder nicht - es muss ab dem Überschreiten der 18 eine Ausbildung irgendeiner Art im Gange sein.
Ist dies nicht der Fall, wird nicht gezahlt.
Ohne Dir zu nahe zu treten, aber auf den berechtigten und vorsichtigen Hinweis, dass pauschale Antworten hier sehr schwierig sind, noch viel pauschaler zu antworten, ist nicht wirklich klug, insbesondere wenn die Aussage schlicht nicht richtig ist: Es soll ja das Abitur nachgeholt werden, das ist eine allgemeine Schulausbildung und damit eine Ausbildung für einen Beruf im Sinne des Kindergeldes. Macht doch auch nur Sinn, wenn es wie hier nicht anders geht. Warum sagst Du, dass das hier nicht vorliegt? Google ggf. das Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein 3 K 254/06.
Eine Regelung, dass die Ausbildung ohne Unterbrechung ab dem 18 Lebensjahr erfolgen muss ist mir nicht bekannt (korrigier mich), das kenne ich nur von der elterlichen Haftpflichtversicherung.
Gruß
Stonie
Geändert von Stonie (07.01.2010 um 23:08 Uhr)
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AW: Kindergeld bei Fernabi?
 Zitat von Ratford
Behinderung oder nicht - es muss ab dem Überschreiten der 18 eine Ausbildung irgendeiner Art im Gange sein.
Ist dies nicht der Fall, wird nicht gezahlt.
Diese Aussage ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Es gibt noch mindestens zwei weitere Kriterien, die eine Bezug von Kindergeld über 18 Jahre hinaus ermöglichen:
- Zwischen 18 - 21 kann auch für Arbeitslose Kindergeld bezahlt werden (die Fragestellerin ist 23, ja, aber Deine Aussage impliziert, über 18 müsste man immer in Ausbildung sein).
- Bei Behinderung kann (sogar über das 25. bzw. 27. Lebensjahr hinaus) bezahlt werden: "Für ein über 18 Jahre altes Kind wird Kindergeld gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten" (http://www.finanztip.de/recht/famili...uchregel12.htm).
Ich würde in allseitigem Interesse bitten, von rechtlichem Rat ohne fundierte Kenntnisse der Materie abzushen (ich will nicht behaupten, dass ich die hätte, deswegen bin ich da auch immer sehr zurückhaltend).
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AW: Kindergeld bei Fernabi?
Was ich dann noch etwas differenzierter beitragen kann: Auch Renten gelten meines Wissens als Einnahmen im Sinne des Kindergeldes. Liegen Rentenzahlungen, Kapitalerträge usw. abzüglich der jeweiligen Freibeträge über 8.004 Euro im Jahr, so verfällt der Anspruch auf Kindergeld.
Aber auch hier gilt: Gerade in besonderen Lebenssituationen einfach überall anfragen. Mehr als ablehnen geht nicht. und nicht nur aufs Kindergeld achten. Wenn z.B. durch Abi und Studium wieder eine Erwerbstätigkeit möglich wird, kann das z.B. von der Rentenkasse auch als Reha-/Wiedereingliederungsmaßnahme etc. gefördert werden (verzeiht die ungenaue Terminologie, bin hier kein Experte, möchte das nur anregen).
Gruß
Stonie
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AW: Kindergeld bei Fernabi?
Inkorrekt.
Um Kindergeld zu beziehen über 18 MUSS eine Ausbildung durchgeführt werden, während die Auszahlung bei 25 endet.
Wird eine Ausbildung gemacht UND es liegt eine Behinderung vor, kann Kindergeld länger gezahlt werden.
Kindergeld wird nicht WEGEN eines Behinderung bezahlt, wenn keine Ausbildung durchgeführt wird. Es wird ERSATZWEISE gezahlt in Ergänzung anderer Leistungen.
Das ist ein rechtlicher Unterschied.
@Stonie:
Für Fernabitur wird kein Kindergeld bezahlt. Siehe Palandt oder anderen Kommentar zum Einkommensteuergesetz.
Und schon GAR NICHT ist das Abitur eine Berufsausbildung! Es ist eine Ausbildung, aber keine Berufsausbildung. Das ist rechtlich ein erheblicher Unterschied.
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