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Verlustvortrag Fernabitur

  1. #1
    Wischi ist offline Benutzer
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    Hallo,

    ich habe letztes Jahr mein Abitur über die SGD gemacht. Nun hat wurde ja entschieden, dass man aus dem "Studium" Kosten als Verlustvortrag geltend machen kann. Nun frage ich mich, ob das auch für mein Abitur gilt?

    Über antworten würde ich mich sehr freuen.


    LG

  2. #2
    krypt0lady ist offline Moderator
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    Ich denke, dass dies am Besten ein Steuerberater klären kann. Denn es gibt einiges zu beachten, so z.B. inwieweit das Urteil rückwirkend gültig ist und ob es auf Deinen Fall anwendbar ist oder ob für das Fernabitur eine andere Verordnung der Finanzämter gilt.
    Markus Jung gefällt das.
    "Birthdays are good for you. Statistics show that the people who have the most live the longest."
    Larry Lorenzoni

  3. #3
    Avatar von Elke Pielmeier
    Elke Pielmeier ist offline Moderator
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    Abitur = allgemeine Schulbildung, nicht Berufsausbildung.
    AKAD International Business Communication (BA)

    Mit leerem Kopf nickt es sich leichter
    Zarko Petan