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Bafög beim Fernabi????
Hallöchen,
ich habe mal eine Frage an euch. Ich bin ziemlich froh, dieses Forum gefunden zu haben, ich wüsste sonst echt nicht mehr, an wen ich mich wenden sollte.
Ich würde gern mein Abi via Fernschule nachholen. Ich habe eine Tochter von 3 Jahren und bin daher (will die Kleine nach dem Kindergarten einfach nicht irgendwo hin abschieben) nicht in der Lage, ein "normales" Gymnasium zu besuchen. Ich bin alleinerziehend, bekomme daher zur Zeit (leider) Sozialhilfe. Das diese sich nicht mit Bafög verträgt weiß ich, aber laut Online-Berechnung würde das mit Bafög ungefähr der gleiche Betrag werden.
Nun habe ich bei der für mich zuständigen Bafögstelle nachgefragt, ob ich berechtigt wäre, Bafög zu bekommen. Die "nette" Frau am Telefon sagte mir dann, ich könne ja einfach auf das Gymnasium gehen, das in meiner Stadt ist. Auf die Frage (ch war etwas böse über ihre Aussage), ob ich dann ihrer Meinung nach mein Kind nach dem Kindergarten im Kinderzimmer einsperren sollte, während ich in der Schule bin, sagte sie dann nur, das würde sie nicht interessieren und hat aufgelegt.
Ich kann nicht glauben, dass diese Stellen keine Ausnahmen machen könne, bzw dass es an sich nicht möglich ist, sich zu bilden, trotzdem man Kinder hat.
Der Staat tönt, dass "wir" Nachwuchs brauchen, hat man aber Kinder, ist man in diesem Land nur benachteiligt????
Ist das Gesetz wirklich so? Kann man Ausnahmen machen? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten für mich?
Würd mich über Antworten sehr freuen!
Lieben Gruß
Engel
Ps:
Mir fällt grad noch was ein: Die nette Frau am telefon sagte mir außerdem noch: Auch wenn in meiner Nähe kein Gymnasium wäre, müsste ich erst mal nachweisen, dass ich "vollzeit" lerne, und das wäre erst nach drei Monaten Fernschule mit Bestätigung der Schule möglich! Auf die Frage, wo ich die drei Monate das Geld dafür hernehmen solle, hatte sie natürlich auch keine Antwort!
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Hallo,
Infos über mögliche Förderungen des Fernabis gibt es hier:
http://www.fernabi.de/faq.htm#foerdermittel%20staat
Und hier:
http://www.fernabitur.com/index.htm?...Pages/info.htm
Kurz zusammengefasst:
- Kindergeld bis 27
- BAFÖG evtl. im letzten Jahr vor der Abi-Prüfung.
Viele Grüße
Markus
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Ich danke dir für die schnelle Antwort.
Auch wenn sie nicht erfreulich ist :cry:
Wenns danach geht, kann ich das wohl vergessen!
Na ja, was soll man tun!
Lieben Gruß
Engel
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Hey versuchs mal so
Hallo
Ich bin auch Mama aber (zum Glück) nicht alleinerziehend. Meine Kinder sind 3 und eineinhalb Jahre alt und ich kenne dein Problem.
Mein Vorschlag: Wende dich ans Jugendamt und such Dir ne Tagesmutter (die zahlt das Jugendamt) und dann kannst du wirklich mormal zur Schule gehen. Oder such dir ein Fernabi. der nächste Weg ... Arbeitsamt Ja so blöd wie das klingt die müßten eigentlich auch zahlen. Weil du den Abschluß brauchst um wieder richtig Fuß fassen zu können ... um später einen Beruf zu erlernen (sprich ruhig von einem Studium auch wenn dir im Moment noch nicht dannach ist.. das wollen sie hören)
LG Schmunzelhase
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Danke für die Antwort,
das mit der Tagesmutter wäre ne Möglichkeit aber genau das Gegenteil von dem, was ich will. Ich will die Kleine eben nicht allein lassen, auch nicht allein, mit jemand andrem. Und in der Zeit, in der sie im KiGa ist, hätt ich die Zeit zum lernen, wenn ich ein Fernabi machen würde.
Das Arbeitsamt müsste das echt zahlen?
Das wäre ja super!
Werd mich noch mal erkundigen und wenn nötig etwas Druck machen!
Vielleicht klappt es ja!
Ich danke dir, hast mir grad ein bisschen meiner Hoffnung wieder gegeben!
Herzlichen Gruß
Engel
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Hallo,
ich möchte in meinen jungen Jahren sowie mit meinen vielen Bewerbungsabsagen ebenfalls mit Fernabitur durchstarten.
Was mir allerdings bei diesen Antragsformularen aufgefallen ist.
Auf das-neue-bafoeg.de gibt es Antragsblätter vom ( Stand: 10.02.03 ) und wir haben heute den 30.05.05.
Zudem wird dort im Formular (Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang) gefragt: Ist der Teilnehmer schon länger als 6 Monate im Lehrgang? ja/nein
Auf meister-bafoeg.info gibt es immer aktuelle Informationen und im Formular (Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang) taucht nicht mehr die Frage auf Ist der Teilnehmer schon länger als 6 Monate im Lehrgang? ja/nein
Im gesamten Formular von meister-bafoeg.info spricht eigentlich nichts mehr dagegen, kein Fernlehrgang anzustreben.
Was ich damit auch sagen will, es steht weiter nichts davon, dass erst 1 Jahr vor der Prüfung gezahlt wird. Wäre ja auch quatsch, da sonst eine Nachzahlung von 2 Jahren kommen würde :?
Vielleicht gibt es jetzt neue Regelungen, die in der öffentlichkeit nur noch nicht bekannt sind.
Ich werde mich die Tage mal schlau machen ... :wink:
Easy
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