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  1. #1
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
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    Beitrag Fernlehrgänge der Fernakademie jederzeit kündbar

    Durch einen Artikel im Blog zum Fernstudientag bin ich auf ein besonderes Serviceangebot der Klett Fernakademie für Erwachsenenbildung aufmerksam geworden, das mir bisher so nicht bekannt war.Normalerweise können Fernlehrgängen nach Ablauf der Probezeit erstmalig zum Ablauf des ersten Halbjahres und danach jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.Die Fernakademie hat dieses im Fernunterrichtsschutzgesetz [...]

    Weiterlesen und diskutieren in der Fernstudium Rundschau...
    Inhaber von Fernstudium-Infos.de Markus Jung e. K.
    Mitautor des Ratgebers 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium
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  2. #2
    mentus ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard Fernlehrgänge der Fernakademie jederzeit kündbar

    Das geht wohl. Eine Besserstellung des Fernstudenten im Vertrag ist kein Problem. Nur eine Schlechterstellung im Vergleich zu den Vorgaben des FernUSG ist gesetzeswidrig.