Hallo Lutz,
das ist ja eine schöne und entgegenkommende Variante.
Alle:
Bildungsurlaub muss i.d.R. scheitern, da die Arbeitgeber diesen nach den jeweiligen Bundesurlaubsgesetzen der Bundesländern behandeln müssen. Hier kommt es also darauf an, ob der Bildungsanbieter hierfür zugelassen wird. Bei Fernstudiengängen wird das i.d.R. nicht der Fall sein.
Für meine Promotion muss ich in 2008 auch 15 Tage für Präsenzen freischaufeln. Hier werde ich über Vorholzeiten dann im Vorfeld aufgebaute Arbeitszeit wieder abbauen... und sicher auch ein paar Tage Erholungsurlaub investieren.
Viele Grüße
Dr. Holger Schwarz
Lehrbeauftragter an der Diploma/Mannheim und SRH/Heidelberg,
Dozent an der IHK/Darmstadt