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  1. #7
    Avatar von mijoe
    mijoe ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Neuen Job annehmen-auf Kosten des Studiums??

    Hallo Tobias,

    ich hatte vor einem halben Jahr eine ähnliche Entscheidung zu treffen: mir wurde - allerdings innerhalb meiner jetzigen Firma - angeboten, eine Leitungsposition zu übernehmen. Da damit
    meine heutige 4-Tage-Woche faktisch aufgehoben und nicht wenige Überstunden zu erwarten waren, habe ich mich gegen diesen kurzfristigen Karriereschritt und für mein Fernstudium und damit langfristige Ausbildung entschieden. Diese Entscheidung habe ich bis jetzt noch nicht bereut.

    Du must dir darüber klar werden, was wichtiger für dich ist. Aus eigener Erfahrung kann ich sage, dass auch ohne eine Leitungsposition inne zu haben, allein durch Projektarbeit genug Verzögerungen im Studienablauf entstehen und es schwer ist am Ball zu bleiben.

    Wichtig ist, dass du eine Bewusste Entscheidung triffst und auch zu dieser stehst. Spätestens, wenn es in der Firma brennt und gleichzeitig Prüfungen anstehen, wirst du dich für eines entscheiden müssen...

    Grüße
    Michael
    joergs.com/mijoe/ | 1. Semester | Bachelor of Science Angewandte Informatik | Wilhelm Büchner Hochschule Darmstadt

  2. #8
    Avatar von HolgerSchwarz
    HolgerSchwarz ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Neuen Job annehmen-auf Kosten des Studiums??

    Zitat Zitat von Michael Knight Beitrag anzeigen

    gilt nur im Rahmen der gesetzlichen zugelassen Überstunden. Du hast also eine Art Maximalgrenze (Möchte mich ungern hier dazu weiter auslassen, aber such mal bei google und wirf einen Blick ins ArbZG).

    Hallo,

    Achtung... nichts durcheinander bringen. Die Frage der max. Arbeitszeit hat rein gar nichts damit zu tun, wer wann was vergüten muss. Ein Anspruch auf die Vergütung von Überstunden besteht nur, wenn dies vereinbart ist.

    Fraglich ist auch, ob für den Projektleiter das ArbZG gilt. Für leitende Ang. gilt insbesondere § 3 ArbZG nicht, bei Auslandsentsendung gilt es ebenfalls nicht (Territoritalprinzip von Gesetzen).

    Nun zur Ausgangsfrage:

    Da der bisherige AG wackelt, ist die Sicherung der Brötchen momantan Priorität 1, während das Studium für mich an die 2. Stelle rutschen würde.
    Das Studium ist aber nicht unwichtig, da es mir später in Bezug auf Priorität 1 evtl. die schöneren und leckeren Brötchen einfahren kann.

    Also vergleichbare Meinung wie meine Vorredner. Nimm den Projektleiterjob an, kämpfe, beise, geh durch die Hölle und gib bitte das Studium nicht auf. Nimm eher eine längere Studiendauer in Kauf um an Dein Ziel zu kommen.
    Viele Grüße
    Dr. Holger Schwarz
    Lehrbeauftragter an der Diploma/Mannheim und SRH/Heidelberg,
    Dozent an der IHK/Darmstadt

  3. #9
    Avatar von Michael Knight
    Michael Knight ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Neuen Job annehmen-auf Kosten des Studiums??

    Achtung, ein wenig Off-topic ...

    @ Holger

    Ja, Du hast recht, natürlich habe ich auf §3 abgezielt. Ich bin mal nicht davon ausgegangen, dass er in Funktion des Projektleiters als leitender Angestellter eingestuft wird. Erst recht nicht gehe ich davon aus, dass hier das Territorialprinzip zur Anwendung kommt.

    Ich habe nicht von der Vergütung gesprochen. Was meinst Du damit ? Ich meinte die max. zulässige Arbeitszeit gemäß §3 ArbZG.

    Wenn ich einen groben Denkfehler mache, wäre ich sehr dankbar, wenn Du mich kurz aufklären könntest.

    Danke.

  4. #10
    Avatar von HolgerSchwarz
    HolgerSchwarz ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Neuen Job annehmen-auf Kosten des Studiums??

    Zitat Zitat von Michael Knight Beitrag anzeigen
    Ja, Du hast recht, natürlich habe ich auf §3 abgezielt. Ich bin mal nicht davon ausgegangen, dass er in Funktion des Projektleiters als leitender Angestellter eingestuft wird. Erst recht nicht gehe ich davon aus, dass hier das Territorialprinzip zur Anwendung kommt.

    Ich habe nicht von der Vergütung gesprochen. Was meinst Du damit ? Ich meinte die max. zulässige Arbeitszeit gemäß §3 ArbZG.
    Hallo Michael,

    die Frage, ob er ltd. Ang. ist, kann nur sein neuer AG beantworten. Doch selbst wenn nicht: Warum sollte in China das deutsche Arbeitszeitgesetz Gültigkeit haben?

    Fraglich ist dabei zuerst, ob eine "Entsendung", eine "Versetzung" oder eine "Dienstreise" ins Ausland vorliegt um zu entschieden, welche Rechtsnormen gelten.

    So wirken deutsche Normen, z. B. aus dem Betriebsverfassungsgesetz auch bei der Entsendung usw. weiter.

    Was unstreitig nicht gilt, ist das ArbZG.
    Das ArbZG gilt für alle Arbeitnehmer, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes bei deutschen oder ausländischen Unternehmen beschäftigt sind.

    Verlasse ich also die Grenzen der Republik, gibt es keine Maximalarbeitszeit von 10 Std. mehr.
    Geschickt ist es also aus Arbeitnehmersicht, diese Maximalarbeitsgrenze im Anstellungsvertrag wieder zu finden, da diese dann bei einer Entsendung auch im Ausland weiter Bestand hat. Alternativ kann man Einzelvertraglich auch die Geltung des ArbZG bei Auslandstätigkeit vereinbaren.

    Der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung hat klargestellt, dass das Territorialitätsprinzip gilt.
    Quelle: Erfurter Kommentar zum ArbZG, § 2, Rdnr. 14; BAG v. 12.12.1990, NZA 1991, 386).

    Du hattest oben ja die "Überstundenvergütung" angesprochen und ausgesagt, dass die Klausel nur für die gesetzl. max. Überstunden gilt.

    Ich meinte, dass es einen solchen Anspruch nur gibt, wenn mein Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag ... dies auch so festlegt. Ohne Vertrag, keine Überstundenvergütung.
    Viele Grüße
    Dr. Holger Schwarz
    Lehrbeauftragter an der Diploma/Mannheim und SRH/Heidelberg,
    Dozent an der IHK/Darmstadt

  5. #11
    Avatar von Engel912
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    Standard AW: Neuen Job annehmen-auf Kosten des Studiums??

    Hi Tobias,

    auch mal meine persönliche Meinung:

    für mich hätte die Erlangung eines neuen, besseren/interessanteren/spannenderen\wie-auch-immer Jobs absolut Priorität. Ein Fernstudium muss sich solchen Neuerungen im Leben doch irgendwie unterordnen lassen.
    Ich bin bei der PFFH. Dort könnte ich eine Studienpause beantragen (ohne Zahlung, aber auch ohne Leistungen von der FH). keine Ahnung wie das bei deiner Uni möglich ist.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Entscheidung :-)

    LG
    Danny
    Danny

    Wilhelm Büchner Hochschule
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  6. #12
    Tukaram ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Neuen Job annehmen-auf Kosten des Studiums??

    Zitat Zitat von Kotten Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    Ich hatte bisher 2 Vorstellungsgepräche für eine wirklich interessante Stelle als "Senior-Projektleiter".
    Hallo,

    ich hänge mich mal an, stehe vor der gleichen Situation. Mach den Job. Nach meinen Erfahrungen ist es ohnehin so, dass sich die Forderungen nivellieren. Nach einem halben Jahr bist Du eingearbeitet und hast dann auch wieder die Kraft und Zeit Dich auf Dein Studium zu konzentrieren. Während des halben Jahres musst Du halt dranbleiben...

    Viele Grüße

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