Was sagt denn Dein Tarifvertrag über Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten?
2 Jahre ist ok. Länger geht nicht, ist wohl der aktuellen Rechtssprechung abgeschaut.
In einigen Tarifverträgen gibt es folgende Rückzahlungsregel:
Wenn die Kosten der Maßnahme 1000 Euro überschreiten tritt folgende Regelung in Kraft:
1. Jahr die vollen Kosten abzüglich 1000 Euro
2. Jahr die Hälfte der Kosten abzüglich 1000 Euro
dazu gibt es noch bestimmte Klauseln, wann man von der Rückzahlung befreit wird.
Sollte es keine Regelung im Tarifvertrag geben würde ich einen Vertrag mit dem Arbeitgeber abschließen, der alle Punkte regelt. Vorher am besten Rücksprache mit dem Betriebsrat halten, ob es solche Regelungen schon bei anderen Mitarbeitern gab, welche Modalitäten dort ausgehandelt wurden.
Was die Frage zu den Steuern oder geldwerten Vorteil angeht halte ich mich zurück. Da soll sich ein Fachmensch zu äußern.
Der Gedanke, der nicht gefährlich ist, ist gar nicht wert, gedacht zu werden.
Student HFH, Pflegemanagement 8.Sem., SZ Essen