im zweifel wird das wohl das institut definieren..denke allgemein, dass was man mit gesundem menschenverstand unter betriebwirtschaftlichen aufgaben versteht und alles weitere im einzelfall nach prüfung(schnttstellentätigkeiten o.ä.)...vermute, sofern der anteil an kfm tätigkeiten überwiegt, wird es wohl noch unter kmf praxis laufen (etwa lagerhaltung mit verwaltung)