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  1. #1
    Avatar von Markus Jung
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    Standard BAföG-Streit: Ausbildungsförderung nur für deutsche Fernstudiengänge?


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    Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Klage eines Studenten auf Ausbildungsförderung abgewiesen. Der klagende Student hatte für seinen Fernstudiengang an der Fernuniversität Open University (Grossbritannien) mit dem zu erreichenden Abschluss Bachelor of Science (hons.) Bafög beantragt.

    Die ihn vertretende Rechtsanwältin Sibylle Schwarz empört sich über das Urteil: "Von Freizügigkeit kann keine Rede sein. Auch wird der europäische Hochschulraum ad absurdum geführt, und nächstes Jahr soll er vollendet sein."

    Die in Deutschland liegende Fernuniversität Hagen und die in Grossbritannien liegende Fernuniversität Open University (OU) bieten Fernstudiengänge an. Nach einem erfolgreichen Fernstudium kann man in Deutschland und in Grossbritannien den akademischen Grad Bachelor verliehen bekommen. Warum es Bafög für ein Bachelor-Fernstudium in Hagen, aber kein Bafög für ein Bachelor-Fernstudium in Grossbritannien geben soll, lässt sich dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts wegen widersprüchlicher Aussagen nicht entnehmen.

    "Obwohl die EU gegen Deutschland ein Aufsichtsklage-Vorverfahren wegen etwaiger Verletzung der Freizügigkeit führt, will hingegen das deutsche Gericht weit und breit keinen Fehler gesehen haben." wundert sich Anwältin Schwarz. Wenn Deutschland die von der EU beanstandeten Verstöße gegen die Freizügigkeit nicht abstellt, droht Deutschland eine Aufsichtsklage vor dem Europäischen Gerichtshof.

    Erst Anfang 2008 musste das Bafög-Gesetz geändert werden, nachdem der Europäische Gerichtshof im Herbst 2007 (Rechtssachen Morgan und Bucher) entschied, dass ein Studium im Ausland komplett und vom ersten Semester an gefördert werden müsse. Schwarz geht davon aus, "dass der Europäische Gerichtshof auch im Fall der Fernstudierenden ein Machtwort sprechen wird."

    Quelle: Presse-Mitteilung Sibylle Schwarz

  2. #2
    Avatar von Markus Jung
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    Standard AW: BAföG-Streit: Ausbildungsförderung nur für deutsche Fernstudiengänge?

    Die Rechtsanwältin Sibylle Schwarz hat nun auf ihrer Homepage sowohl einen Auszug aus dem Urteil als auch ihren Antrag auf Zulassung zur Berufung online gestellt (PFD-Dokumente).

  3. #3
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    Standard AW: BAföG-Streit: Ausbildungsförderung nur für deutsche Fernstudiengänge?

    Es gibt Neuigkeiten - wenn auch nicht konkret in dieser Sache, so doch in einem vergleichbaren Fall. Dazu heißt es auf der Homepage der Rechtsanwältin:

    BAföG-Streit || University of Sunderland || gewonnen

    Ein weiterer Student (genauer Studentin), die eine Ausbildungsstätte auch in der Form 'FernStudium' und auch im EU-Ausland (Grossbritannien) besucht hat, hat auf ihren BAfög-Antrag hin auch eine Ablehnung bekommen. Auch für diese Studentin haben wir Klage erhoben, in diesem Fall vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück (Bundesland Niedersachsen).

    Eine Entscheidung ist Ende April gefallen. Die Studentin erhält Ausbildungsförderung, die BAföG - Summe ist der Studentin vor wenigen Wochen ausgezahlt worden.

  4. #4
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    Standard AW: BAföG-Streit: Ausbildungsförderung nur für deutsche Fernstudiengänge?

    In der heute erschienenen Ausgabe der ZEIT ist im Chancen-Teil (S. 63 der ZEIT Nr. 33 vom 12. August 2010) ein ausführlicher Artikel zum Bafög-Streit mit dem Titel "Durchgefallen" erschienen. Leider ist er online nicht verfügbar. Wen es interessiert, der sollte also zum Kiosk gehen.

  5. #5
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    Standard AW: BAföG-Streit: Ausbildungsförderung nur für deutsche Fernstudiengänge?

    Hier ist der Text auch erschienen - und online abrufbar:
    http://www.academics.de/wissenschaft...len_39558.html

  6. #6
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    Standard AW: BAföG-Streit: Ausbildungsförderung nur für deutsche Fernstudiengänge?


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    Der Artikel steht jetzt auch bei ZEIT Online - mit meiner Meinung nach ziemlich heftigen Kommentaren.

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