BAföG-Streit: Ausbildungsförderung nur für deutsche Fernstudiengänge?
Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Klage eines Studenten auf Ausbildungsförderung abgewiesen. Der klagende Student hatte für seinen Fernstudiengang an der Fernuniversität Open University (Grossbritannien) mit dem zu erreichenden Abschluss Bachelor of Science (hons.) Bafög beantragt.
Die ihn vertretende Rechtsanwältin Sibylle Schwarz empört sich über das Urteil: "Von Freizügigkeit kann keine Rede sein. Auch wird der europäische Hochschulraum ad absurdum geführt, und nächstes Jahr soll er vollendet sein."
Die in Deutschland liegende Fernuniversität Hagen und die in Grossbritannien liegende Fernuniversität Open University (OU) bieten Fernstudiengänge an. Nach einem erfolgreichen Fernstudium kann man in Deutschland und in Grossbritannien den akademischen Grad Bachelor verliehen bekommen. Warum es Bafög für ein Bachelor-Fernstudium in Hagen, aber kein Bafög für ein Bachelor-Fernstudium in Grossbritannien geben soll, lässt sich dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts wegen widersprüchlicher Aussagen nicht entnehmen.
"Obwohl die EU gegen Deutschland ein Aufsichtsklage-Vorverfahren wegen etwaiger Verletzung der Freizügigkeit führt, will hingegen das deutsche Gericht weit und breit keinen Fehler gesehen haben." wundert sich Anwältin Schwarz. Wenn Deutschland die von der EU beanstandeten Verstöße gegen die Freizügigkeit nicht abstellt, droht Deutschland eine Aufsichtsklage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Erst Anfang 2008 musste das Bafög-Gesetz geändert werden, nachdem der Europäische Gerichtshof im Herbst 2007 (Rechtssachen Morgan und Bucher) entschied, dass ein Studium im Ausland komplett und vom ersten Semester an gefördert werden müsse. Schwarz geht davon aus, "dass der Europäische Gerichtshof auch im Fall der Fernstudierenden ein Machtwort sprechen wird."
Quelle: Presse-Mitteilung Sibylle Schwarz
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