Studiumkosten über Lohnsteuer-Ermäßigung?
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Guten Morgen,
kann ich die Gebühren für die Fernuni nicht auch in den Antrag auf Lohnsteuer Ermäßigung packen und mir so quasi über den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte durch das höhere Netto sichern? (vorgezogener Lohnsteuer-Jahresausgleich oder wie hieß das doch gleich?)
Danke für eure Antworten
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Natürlich aber die Kosten für das Studium mindern ja nur das zu versteuernde Einkommen, ergo nur einen kleinen Teil des Studiums.
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Der Titel ist in der Tat etwas misslungen und in der Frage fehlt irgendwie ein Objekt. Aber ja, man kann grundsätzlich die Erstattung vorziehen, "sichern" tut man damit gar nichts, da es die Erstattung ja auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung gibt, um die Du nicht drumherum kommst.
Das Forum hat übrigens auch eien Suchfunktion, das Thema wurde gerade Anfang der Woche hier diskutiert.
Gruß
Stonie