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Studiumkosten über Lohnsteuer-Ermäßigung?

  1. #1
    arvalond ist offline Neuer Benutzer
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    Guten Morgen,
    kann ich die Gebühren für die Fernuni nicht auch in den Antrag auf Lohnsteuer Ermäßigung packen und mir so quasi über den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte durch das höhere Netto sichern? (vorgezogener Lohnsteuer-Jahresausgleich oder wie hieß das doch gleich?)


    Danke für eure Antworten

  2. #2
    Avatar von chillie
    chillie ist offline Moderator
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    Natürlich aber die Kosten für das Studium mindern ja nur das zu versteuernde Einkommen, ergo nur einen kleinen Teil des Studiums.
    Fernstudent an der HFH (... nur noch bis 30.06.2012 )
    mein HFH Blog | @chillie_ Twitter | HFH-Gruppe

  3. #3
    Avatar von Stonie
    Stonie ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Der Titel ist in der Tat etwas misslungen und in der Frage fehlt irgendwie ein Objekt. Aber ja, man kann grundsätzlich die Erstattung vorziehen, "sichern" tut man damit gar nichts, da es die Erstattung ja auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung gibt, um die Du nicht drumherum kommst.

    Das Forum hat übrigens auch eien Suchfunktion, das Thema wurde gerade Anfang der Woche hier diskutiert.

    Gruß
    Stonie