Der Titel ist in der Tat etwas misslungen und in der Frage fehlt irgendwie ein Objekt. Aber ja, man kann grundsätzlich die Erstattung vorziehen, "sichern" tut man damit gar nichts, da es die Erstattung ja auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung gibt, um die Du nicht drumherum kommst.
Das Forum hat übrigens auch eien Suchfunktion, das Thema wurde gerade Anfang der Woche
hier diskutiert.
Gruß
Stonie