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Fernlehrgang zu 100% von der Steuer absetzbar

  1. #1
    jobsoft ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo,

    ich habe gelesen das der Fernlehrgang zu 100% von der Steuer absetzbar ist wenn der Fernlehrgang beruflich veranlasst ist.

    Geht das auch noch wenn man bereits nach AFBG gefördert wird?
    Welche Nachweise müssen hierfür erbracht werden?

  2. #2
    Avatar von chillie
    chillie ist offline Moderator
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    Da du den Lehrgang selbst bezahlst und die Förderung vom Schulamt/KfW erhältst ist es problemlos möglich den Lehrgang als Werbungskosten anzusetzen, da die Rechnungen auf dich ausgestellt sind.

    Die Nachweise sind ganz normale Bescheide, Rechnungen usw. - was eben dafür vorliegt.
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