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Lohnsteuererklärung - Arbeitszimmer doch abesetzbar?

  1. #19
    Avatar von HannoverKathrin
    HannoverKathrin ist offline Moderator
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    Ah, nun versteh ich. Anmerkungen gibts bei mir nicht, ich hab nur ein paar Anlagen die die Gesamtsumme für einige Zellen aufschlüsseln.
    HFH - Studienzentrum Hannover - Studiengang BWL 7. Semester

    Disziplin ist am Anfang schwer. Dann macht sie alles leichter.
    (Edita Gruberova)

  2. #20
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
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    Hier ein aktueller Beitrag bei SPIEGEL Online zur Absetzbarkeit der Kosten eines Arbeitszimmers - demnach dürfte dies für Fernstudenten bis zu 1.250 Euro pro Jahr möglich sein:

    Steuerrecht: Wer darf ein Arbeitszimmer noch absetzen?
    Inhaber von Fernstudium-Infos.de Markus Jung e. K. (XING|Google+)
    Mitautor des Ratgebers 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium

  3. #21
    Avatar von kawoosh
    kawoosh ist offline Erfahrener Benutzer
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    Hm... Also kann man ein Zimmer nicht absetzen, wenn man es für andere Zwecke mit nutzt. Mein Arbeitsplatz ist im Schlafzimmer, da wir nur zwei Zimmer haben.
    Geändert von kawoosh (26.01.2012 um 19:46 Uhr) Grund: Grammatik...
    Wilhelm Büchner Hochschule
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