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Kündigungsfristen bei Fernstudium -flexibel...?!

  1. #1
    Felicia ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo liebe Leute,

    habe entnervt u. gestresst v. Fernstudium dort gekündigt...>tja< Kann es mir auch letztendlich nicht leisten.

    Ich hab wg. Krankheit dann ein paar Tage später überwiesen. Daraufhin kam die bestätigung meiner Kün., mit dem Vorbehalt, ich hätte gar nicht überwiesen (haben die wohl nicht gemerkt, bzw. nicht berücksichtigt) und deswegen wollen die diese Frist -

    [I](-steht ja überall da:[/I] Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.)

    ...nochmals zwei Monate herrauszögern- sprich: noch 2 Mon. mehr Geld kassieren !!!

    Das ist doch die größte Frechheit und bestätigt mich wieder, das ich zu recht gekündigt habe.
    Das ist Abzocke pur...

    Frage natürlich--> Das geht doch nicht, oder.. Hilfe...

    Danke im Vorraus für die Antworten.
    Felicia

  2. #2
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist gerade online Fernstudium-Infos.de
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    Hallo Felicia,

    kannst Du das bitte nochmal sortieren?

    - Wann hast Du mit dem Fernstudium angefangen (Datum)?
    - Wann hast Du die Kündigung abgeschickt (Datum)?

    Mit der Bezahlung hat doch die Kündigungsfrist erstmal garnichts zu tun.

    Viele Grüße
    Markus
    Inhaber von Fernstudium-Infos.de Markus Jung e. K. (XING|Google+)
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  3. #3
    Felicia ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo,
    Sorry... Hab ich vergessen. Das war Anfang Februar, 10.02. steht auf dem Anmeldeformular. Am 05.05. Kündigung abgeschickt. Übrigens mit der Bitte, mir Ratenzahlung (50€) zu gewähren, waren die mit einverstanden. Am 13.05 kam dieses Schreiben/Bestätigung...
    Wenn das mit der Bezahlung nix zu tun hat, warum schreiben die mir dann sowas /nehmen die sich das einfach raus, diese Frist zu verlängern ??
    Danke schonmal für die Hilfe, Markus...
    LG.
    Geändert von Felicia (25.05.2010 um 00:14 Uhr)
    Felicia

  4. #4
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist gerade online Fernstudium-Infos.de
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    Wenn der Vertragsabschluss am 10.02. war und Du am 05.05. gekündigt hast, würde die Kündigung nach meinem Verständnis zum 10.08. wirksam werden. Bis dahin müsstest Du die Kursgebühren zahlen. Sprich, es fallen die Kursgebühren für die ersten sechs Monate des Kurses an.

    Und bis wann möchte der Anbieter, dass Du noch zahlst?

    Viele Grüße
    Markus
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  5. #5
    Avatar von XPectIT
    XPectIT ist offline Moderator
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    Das lese ich genauso wie Markus.

    Du bist noch im ersten Halbjahr, du kannst mit Ablauf des ersten Halbjahres (also zum 10.08.) kündigen. Die Kündigung muss ca. 6 Wochen vorher eingehen, das ist mit der Kündigung vom 05.05. wohl erfüllt.

    Da wird man nicht viel machen können, die Vertragsbedingungen hast du mit dem Studiumsbeginn schließlich akzeptiert.
    Das passt, wie das Kind in den Brunnen.

  6. #6
    Felicia ist offline Neuer Benutzer
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    Äh, ja - so hab ich das schon kapiert... (Das die das so machen u dies Gang u Gebe ist...) und auch selbst schon direkt (bei Vertragsabschluss) gelesen !
    Wie ich schon zuerst erwähnte.
    Aber es geht mir ja hier darum; das die jetzt von mir verlangen /-wollen;
    dass ich bis Oktober zahlen soll...

    Das ist das Problem, was ich da habe und das kann man wohl (hoffentlich- jetzt) verständlicherweise nachvollziehen,...

    Danke...
    Lg.´s
    Geändert von Felicia (27.05.2010 um 14:39 Uhr)
    Felicia

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