Das Fernunterrichtsschutzgesetz soll geändert werden - verkürzte Bearbeitungszeiten
-
Nach einem Gesetzentwurf soll das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) in der Weise geändert werden, dass künftig innerhalb einer Frist von drei Monaten über die Zulassung entschieden werden muss - andernfalls gilt die Zulassung automatisch als erteilt.
Artikel dazu im BildungsSPIEGEL:
http://www.bildungsspiegel.de/aktuel...tml?Itemid=262
Gesetzentwurf als PDF:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/062/1706208.pdf