Mit meinem Anliegen habe ich bereits die Suchfunktion bemüht, hiermit jedoch lediglich Informationen über die Absetzbarkeit von Studiengängen finden können.
Mich interessiert jedoch, ob sich für das Studium benötigte "Werkzeuge" (Notebook, Drucker, ...) ebenso steuerlich geltend machen lassen. Falls "ja", gilt dies auch, wenn die Studiengebühren vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden?
"Schämen sollten sich die Menschen, die sich gedankenlos der Wunder der Wissenschaft und Technik bedienen und nicht mehr davon geistig erfasst haben, als die Kuh von der Botanik der Pflanzen, die sie mit Wohlbehagen frisst."
-- Albert Einstein