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Lassen sich für das Studium benötigte "Werkzeuge" steuerlich absetzen?

  1. #1
    mad zero ist offline Neuer Benutzer
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    Mit meinem Anliegen habe ich bereits die Suchfunktion bemüht, hiermit jedoch lediglich Informationen über die Absetzbarkeit von Studiengängen finden können.

    Mich interessiert jedoch, ob sich für das Studium benötigte "Werkzeuge" (Notebook, Drucker, ...) ebenso steuerlich geltend machen lassen. Falls "ja", gilt dies auch, wenn die Studiengebühren vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden?
    "Schämen sollten sich die Menschen, die sich gedankenlos der Wunder der Wissenschaft und Technik bedienen und nicht mehr davon geistig erfasst haben, als die Kuh von der Botanik der Pflanzen, die sie mit Wohlbehagen frisst."
    -- Albert Einstein

  2. #2
    Avatar von Elke Pielmeier
    Elke Pielmeier ist offline Moderator
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    Ja, weil das dein Aufwand ist, den du für das Studium hast.
    AKAD International Business Communication (BA)

    Mit leerem Kopf nickt es sich leichter
    Zarko Petan

  3. #3
    mad zero ist offline Neuer Benutzer
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    Also darf's doch ein ordentlicher Drucker werden. Danke für die schnelle Antwort.
    "Schämen sollten sich die Menschen, die sich gedankenlos der Wunder der Wissenschaft und Technik bedienen und nicht mehr davon geistig erfasst haben, als die Kuh von der Botanik der Pflanzen, die sie mit Wohlbehagen frisst."
    -- Albert Einstein

  4. #4
    Avatar von Ghost
    Ghost ist offline Erfahrener Benutzer
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    Die Studiengebühren zahlt der Arbeitgeber? Aber Drucker, Laptop etc. auf deine Rechnung? Falls ja warum denn nicht? Notfalls beim Steuerberater nachfragen oder bei einem Interessensverein die einen bei der Steuererklärung helfen. Wer die Studiengebühren zahlt ist IMHO egal. Wichtig ist dass die Materialien auf deine Rechnung laufen. Ich kann ja auch nicht etwas von der Steuer absetzen, den Uli Kunkel von nebenan auf seinen Namen gekauft hat.
    -= ixnay on the hombre =-

  5. #5
    Volker88 ist offline Erfahrener Benutzer
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    gibt es eigentlich eine Obergrenze wie viel z.b. ein Notebook kosten darf um es absetzen zu können?

    ich spiele mit dem Gedanken mir ein MacBook Pro zu kaufen, das allerdings ca. 2500€ kostet. ich gehe mal nicht davon aus, dass ich das abschreiben kann, oder etwa doch?
    2. Semester Bachelor of Engineering - Maschinenbau an der WBH

  6. #6
    Avatar von Nevis
    Nevis ist offline Erfahrener Benutzer
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    Ich konnte mein Notebook, bzw. PC samt Peripherie abschreiben. Mein Finanzbeamter hat eigentlich nie die Kosten bewertet, sonder einfach nur bewilligt bzw. abgelehnt. Wenn du sicher sein möchtest, frag einfach den Finanzbeamten vor Ort. Finanzämter unterscheiden oft recht unterschiedlich.
    5. Semester Pflegemanagement - HFH

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