Diplom Verwaltungswirt -> Master
-
Hallo,
ich Habe eine duale Ausbildung bei einer Behörde gemacht und mit dem Abschluss "Diplom Verwaltungswirt FH" abgeschlossen.
Nun möchte ich mich gerne weiterbilden um mir einen Zugang zum höheren Dienst zu verschaffen. Ich habe bislang drei Studiengänge gefunden, die mit dem Diplom Verwaltungswirt verknüpft zu sein scheinen:
Master of Public Administration
Master of Business Administration
Master of Laws
Nun hab ich jedoch im Internet widersprüchliche AUssagen dazu gefunden, ob man mit dem Abschluss Diplom Verwaltungswirt berechtigt ist, direkt den Master studiengang zu belegen. Wo kriege ich solche Infos her?
-
Im Grunde musst Du dich bei der jeweiligen Hochschule nach den Zulassungsbedingungen für den jeweiligen konkreten Studiengang erkundigen. Nur dort kannst Du eine verbindliche Antwort erhalten. In der Regel sollte das aber mit einem Abschluss der Verwaltungs-FH möglich sein.
Grüße
Lippi
-
An der TU Kaiserslautern kannst du mit deinem Abschluss den "Master in Commercial Law" machen. Dieser berechtigt grundsätzlich zum Eintritt in den höheren Dienst. Näheres regelt die jeweilige Behörde, bei der die einsteigen/aufsteigen willst.
Gruß,
jan
-

Zitat von
lippi
Im Grunde musst Du dich bei der jeweiligen Hochschule nach den Zulassungsbedingungen für den jeweiligen konkreten Studiengang erkundigen. Nur dort kannst Du eine verbindliche Antwort erhalten. In der Regel sollte das aber mit einem Abschluss der Verwaltungs-FH möglich sein.
Grüße
Lippi
bei der Fernuni Hagen steht extra auf der Seite dass mein Abschluss dort nicht berechtigt!
http://www.fernuni-hagen.de/rewi/stu...r/zugang.shtml

Zitat von
boeser
An der TU Kaiserslautern kannst du mit deinem Abschluss den "Master in Commercial Law" machen. Dieser berechtigt grundsätzlich zum Eintritt in den höheren Dienst. Näheres regelt die jeweilige Behörde, bei der die einsteigen/aufsteigen willst.
das werd ich mir mal angucken. Wobei commercial und behörde sich ja eigentlich beißt. Leider hab auch ich schon gelesen, dass diverse Masterstudiengänge zum Eintritt grds. berechtigen, die Behörde aber Näheres selber regelt. Weiß nicht so recht was ich damit anfangen soll. Evtl. ist der studiengang dann ja garnicht zweckmäßig
-

Zitat von
raydlx
Ja, weil das Vorstudium nicht als ausdrücklich rechtswissenschaftlicher Studiengang anerkannt wird. Im Masterstudiengang "Governance" gäbe es hingegen keine Probleme: http://www.fernuni-hagen.de/KSW/mago...g/zugang.shtml
Grüße
Lippi
-
Und bei einer anderen Hochschule kann das FH Diplom dann doch zum "Master of Laws" berechtigen?