Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 6 von 9

Diplom Verwaltungswirt -> Master

  1. #1
    raydlx ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    04.10.2011
    Beiträge
    19
    Hallo,
    ich Habe eine duale Ausbildung bei einer Behörde gemacht und mit dem Abschluss "Diplom Verwaltungswirt FH" abgeschlossen.

    Nun möchte ich mich gerne weiterbilden um mir einen Zugang zum höheren Dienst zu verschaffen. Ich habe bislang drei Studiengänge gefunden, die mit dem Diplom Verwaltungswirt verknüpft zu sein scheinen:

    Master of Public Administration
    Master of Business Administration
    Master of Laws

    Nun hab ich jedoch im Internet widersprüchliche AUssagen dazu gefunden, ob man mit dem Abschluss Diplom Verwaltungswirt berechtigt ist, direkt den Master studiengang zu belegen. Wo kriege ich solche Infos her?

  2. #2
    lippi ist offline Sehr erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    07.11.2005
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    340
    Im Grunde musst Du dich bei der jeweiligen Hochschule nach den Zulassungsbedingungen für den jeweiligen konkreten Studiengang erkundigen. Nur dort kannst Du eine verbindliche Antwort erhalten. In der Regel sollte das aber mit einem Abschluss der Verwaltungs-FH möglich sein.

    Grüße

    Lippi
    boeser gefällt das.

  3. #3
    boeser ist offline Benutzer
    Registriert seit
    30.03.2008
    Ort
    Sauerland
    Beiträge
    70
    An der TU Kaiserslautern kannst du mit deinem Abschluss den "Master in Commercial Law" machen. Dieser berechtigt grundsätzlich zum Eintritt in den höheren Dienst. Näheres regelt die jeweilige Behörde, bei der die einsteigen/aufsteigen willst.
    Gruß,
    jan

  4. #4
    raydlx ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    04.10.2011
    Beiträge
    19
    Zitat Zitat von lippi Beitrag anzeigen
    Im Grunde musst Du dich bei der jeweiligen Hochschule nach den Zulassungsbedingungen für den jeweiligen konkreten Studiengang erkundigen. Nur dort kannst Du eine verbindliche Antwort erhalten. In der Regel sollte das aber mit einem Abschluss der Verwaltungs-FH möglich sein.

    Grüße

    Lippi
    bei der Fernuni Hagen steht extra auf der Seite dass mein Abschluss dort nicht berechtigt!
    http://www.fernuni-hagen.de/rewi/stu...r/zugang.shtml


    Zitat Zitat von boeser Beitrag anzeigen
    An der TU Kaiserslautern kannst du mit deinem Abschluss den "Master in Commercial Law" machen. Dieser berechtigt grundsätzlich zum Eintritt in den höheren Dienst. Näheres regelt die jeweilige Behörde, bei der die einsteigen/aufsteigen willst.
    das werd ich mir mal angucken. Wobei commercial und behörde sich ja eigentlich beißt. Leider hab auch ich schon gelesen, dass diverse Masterstudiengänge zum Eintritt grds. berechtigen, die Behörde aber Näheres selber regelt. Weiß nicht so recht was ich damit anfangen soll. Evtl. ist der studiengang dann ja garnicht zweckmäßig

  5. #5
    lippi ist offline Sehr erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    07.11.2005
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    340
    Zitat Zitat von raydlx Beitrag anzeigen
    bei der Fernuni Hagen steht extra auf der Seite dass mein Abschluss dort nicht berechtigt!
    http://www.fernuni-hagen.de/rewi/stu...r/zugang.shtml
    Ja, weil das Vorstudium nicht als ausdrücklich rechtswissenschaftlicher Studiengang anerkannt wird. Im Masterstudiengang "Governance" gäbe es hingegen keine Probleme: http://www.fernuni-hagen.de/KSW/mago...g/zugang.shtml

    Grüße

    Lippi

  6. #6
    raydlx ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    04.10.2011
    Beiträge
    19
    Und bei einer anderen Hochschule kann das FH Diplom dann doch zum "Master of Laws" berechtigen?

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte