Ergebnis 1 bis 3 von 3

Numurus clausus

  1. #1
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
    Registriert seit
    05.07.2003
    Ort
    Köln
    Beiträge
    18.879
    Blog-Einträge
    263
    Als Numurus clausus (NC) bezeichnet man den Notendurchschnitt des Abiturs. Bei Präsenzstudiengängen wird der NC häufig zur Zulassungsbeschränkung verwendet.

    Im Fernstudium ist ein NC eher unüblich. Häufig werden alle Teilnehmer zugelassen, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Teilweise gibt es auch ein Bewerbungs- bzw. Auswahlverfahren, wenn die Anzahl der Teilnehmer begrenzt ist. Aber auch dabei kommt eher selten ein NC zum tragen. Dies liegt auch daran, dass Fernstudenten nur selten direkt nach dem Abitur studieren, mitunter sogar schon über einen ersten akademischen Abschluss verfügen.

    Das Fernstudium-Lexikon von A-Z:
    A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, X, Y, Z
    Inhaber von Fernstudium-Infos.de Markus Jung e. K. (XING|Google+)
    Mitautor des Ratgebers 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium

  2. #2
    stefhk3 ist offline Moderator
    Registriert seit
    21.02.2005
    Beiträge
    1.932
    Äh Markus, hier liegt Du falsch. Numerus Clausus heißt so was wie "beschränkte Anzahl" und bedeutet, dass es nur eine beschränkte Zahl an Studienplätzen gibt, für die dann eine Zulassung stattfindet bzw. zwangsläufig stattfinden muss. Der NC ist _nicht_ das Zulassungskriterium, also eine Auswahl mit irgendeiner Art von Bewerbungsverfahren _ist_ ein NC. Die Gleichsetzung von NC mit Zulassungskriterium ist falsch, richtig ist, dass ein Synonym für Zulassungbeschränkung ist. Noch falscher ist es allerdings zu sagen, NC sei der "Notendurchschnitt des Abiturs" (der heißt Abiturdurchschnitt). Die Note der einzelnen Bewerber ist nicht der NC, auch wenn man in gewissen Internetforen Sätze ließt wie "ich habe einen NC von 1,7", da rollen sich die Fußnägel...
    Übrigens ist der Begriff nicht neu und ursprünglich nicht auf Studienzulassung bezogen, man sprach von Numerus Clausus wenn die Zahl von ausübenden eines Berufes beschränkt war, letzteres war z. B. in Zunftordnungen lange Zeit üblich oder auch z. B. bei Rechtsanwälten oder Apothekern.
    Markus Jung gefällt das.

  3. #3
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
    Registriert seit
    05.07.2003
    Ort
    Köln
    Beiträge
    18.879
    Blog-Einträge
    263
    Danke für Deine Richtigstellung und Erläuterungen.