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HS Niederrhein berufsbegleitendes Studium BWL/Wirtschaftsrecht

  1. #1
    LtWinters ist offline Benutzer
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    Hallo zusammen,

    ich studiere z.Z. bei der AKAD Bachelor of Arts BWL. Da ich recht nah an der HS Niederrhein wohne und per Zufall erfahren habe, dass diese berufsbegleitende Studiengänge anbietet, kam mir nun der Gedanke mich evtl. dort zum Wintersemester 2012 dort einzuschreiben und bis dahin bei der AKAD weiter zu studieren. Dazu käme natürlich noch der enorme finanzielle Vorteil. Bei der AKAD zahle ich z.Z. ~220€ pro Monat bei der HS NR wären das ~230 pro Semester. Es muss aber auf jeden Fall nebenberuflich sein, da ich Vollzeit arbeiten gehe.

    Jetzt stellen sich natürlich mehrere Fragen, leider ist die Website der HS NR sehr unübersichtlich und gibt kaum gehaltvolle Informationen preis. Das mit der Anrechnung von Modulen muss man wohl mit der Studienberatung selber klären, das ist mir klar.

    Die erste Frage wäre, ob ich überhaupt den berufsbegleitenden Studiengang BWL belegen kann. Ich habe keine kaufmännische Ausbildung und arbeite auch in keinem kaufmännischen Beruf. Auf der Internetseite steht lediglich etwas davon geschrieben, dass man 2 Jahre Berufspraxis nachweisen muss etc. aber nicht in welcher Berufsrichtung.

    Die nächsten Frage wäre: Die HS NR bietet neben dem berufsbegleitenden Studiengang BWL auch noch BWL mit Studienrichtung Wirtschaftsrecht und noch einen ganzen Studiengang Wirtschaftsrecht an. Die letzten beiden sind laut Website "Verbundstudiengänge". Über deren Bedeutung bin ich mir noch nicht so ganz im Klaren. Kann mir hier jemand weiterhelfen?

    Bin über jede Info dankbar

  2. #2
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
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    Hallo,

    die Verbundstudiengänge sind ein Konzept staatlicher (Fach-)Hochschulen aus NRW. Es handelt sich um ein Fernstudium mit regelmäßigen Präsenzveranstaltungen.

    Es gibt dazu hier auch ein Unterforum:
    http://www.fernstudium-infos.de/verbundstudium/

    Auch die Homepage ist informativ:
    http://verbundstudium.de/

    Viele Grüße
    Markus
    Inhaber von Fernstudium-Infos.de Markus Jung e. K. (XING|Google+)
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  3. #3
    LtWinters ist offline Benutzer
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    Danke Markus. Habe mich nun weiter informiert. Das Hauptptoblem ist halt das mit dem Anrechnen. Was dabei rumkommt weiß ich noch nicht.

    Aktuell interessiere ich mich jedoch sehr stark für den Studiengang Wirtschaftsrecht. Was ich im Internet nicht so richtig finde sind "Erfahrungsberichte" und wenn sind diese recht alt. Hat jemand von euch Erfahrungen mit dem Studiengang Wirtschaftsrecht?

    Bisher habe ich immer gedacht, dass man mit diesem Studiengang kein Unternehmen vor Gericht vertreten darf. Laut Wikipedia soll das angeblich mittlerweile anders sein. Kann das jemand bestätigen? (http://de.wikipedia.org/wiki/Bachelor_of_Laws)

  4. #4
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
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    Zitat Zitat von LtWinters Beitrag anzeigen
    Bisher habe ich immer gedacht, dass man mit diesem Studiengang kein Unternehmen vor Gericht vertreten darf. Laut Wikipedia soll das angeblich mittlerweile anders sein. Kann das jemand bestätigen? (http://de.wikipedia.org/wiki/Bachelor_of_Laws)
    Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt dies ja nur für Fälle, in denen keine Anwaltspflicht besteht. Diese Regelung dürfte es ggf. auch schon früher gegeben haben und die Frage ist, wie häufig dies vorkommt.
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  5. #5
    aquila ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    In recht engen Grenzen darfst Du als LLB oder LLM oder auch bspw. WP oder StB Rechtsberatung machen und auch als Bevollmächtigter vor Gericht vertreten, siehe eben auch unter anderem das Rechtsdienstleistungsgesetz. Soweit richtig. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit den Möglichkeiten, die Du als Volljurist bzw. Anwalt hast. So wahnsinnig viel würde ich mir daher davon nicht versprechen.

    Vielleicht auch im Hinterkopf zu halten ist, dass ein normaler LL.B. auch in Erweriterung zum LL.M. nicht zielführend ist, wenn man den Anwalt als Ziel hat. Die Zulassung zum Staatsexamen gibt es damit (noch) nicht.
    Markus Jung gefällt das.

  6. #6
    LtWinters ist offline Benutzer
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    Ich möchte damit auch kein Anwalt werden, aber gäbe es denn nicht irgendwie die Möglichkeit in Kombination mit einem Master (von mir aus auch Uni) das man zum 1. und 2. Staatsexamen zugelassen werden könnte?

    Und wie sieht das aus, kann man mit LL.B. tatsächlich zur Steuerberater- und Wirtschaftsprüferprüfung zugelassen werden, so wie es die Hochschulen immer versprechen?

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