Zum Inhalt springen

Fernstudienverträge sind Dienstleistungsverträge! Oder etwa nicht?


KanzlerCoaching

Empfohlene Beiträge

Guten Morgen,

mir fällt aktuell wieder in manchen Strängen auf, dass es zu manchen Themen mit dem jeweiligen Anbieter Probleme gibt: Der zuständige Tutor antwortet auf eine Frage oberflächlich bis nichtssagend, Termine werden schlecht kommuniziert, Klausurräume sind unzulänglich, Klausurkorrekturen dauern ewig, Anworten zu Anfragen in Bezug auf die Thesis werden hin- und hergeschoben .... und Sie als Studenten warten.

Nun zahlen grade diejenigen, die akademische Studiengänge belegt haben - eigentlich jeder, der eine Fernausbildung gebucht hat - eine Menge Geld für diese Dienstleistung. Dass Sie dafür die entsprechende Gegenleistung haben wollen, das finde ich nachvollziehbar und berechtigt.

Nun kennt man ja Dienstleistungsverträge (und das ist ja so ein Fernstudienvertrag) auch in anderen Branchen und zu anderen Themen. Allgemein bekannt sind Consultingverträge, Projektverträge in der IT etc. Solch ein Vertrag enthält neben Thema und Kosten ja auch die Elemente, zu denen sich ein Dienstleister verpflichtet.

Gibt es so etwas bei Fernstudienverträgen nicht? Und wenn nicht, warum ist das so? Legen die Studenten keinen Wert darauf? Sind sie zu blauäugig und unterschreiben erst und wundern sich im Verlauf dann, worauf sie alles keinen Anspruch haben?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

  • Antworten 31
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Hallo Sabine

Das ist ein schwieriges Feld... ;)

Man muss sich klar machen, dass die ZFU den Anbietern Vorschriften macht, wie ein Vertrag auszusehen hat. Unser Vertragsvordruck entspricht diesen Vorschriften, sonst dürften wir dieses Formular gar nicht verwenden.

Du findest (auch bei uns) keine Angaben darüber, wie lange z.B. die Kursbetreuung dauern "darf". Woran liegt das? Die ZFU "wirbt" sehr dafür, dass man sich möglichst eng an ihren Vorgaben ausrichtet, wie ein Vertrag auszusehen hat, damit sowohl Anbieter als auch Teilnehmer auf der sicheren Seite sind. Über jede Änderung, die man als Anbieter ggf. auch kundenfreundlicher ausdrücken möchte, muss man u.U. ganz schön lange mit der ZFU diskutieren.

Also im Prinzip ist dieser Vertrag beinahe die einzige Infoquelle für die Teilnehmer.

Im Fernunterrichtschutzgesetz gibt es nur allgemeine Richtlinien, aber im Zulassungsantrag gibt es z.B. Hinweise, dass die Kursbetreuung nicht länger als zwei Wochen dauern sollte.

Das Problem ist dabei, dass die Kunden von dieser Zweiwochenfrist oft gar nichts wissen und dass dies in ihrem eigenen Vertrag gar nicht drin steht. Es steht allerdings (normalerweise) in den Infounterlagen.

Ich finde diesen Zustand nun auch nicht so wirklich klasse, aber man hat als Anbieter nur ganz geringe Freiräume, sich von den Vorlagen der ZFU zu lösen, auch wenn man gerne "kundenfreundlicher" sein möchte.

Mal ganz von diesen juristischen Fragen abgesehen, sollte ein Anbieter schon darum bemüht sein, das Thema Kundenorientierung ganz nach vorne zu stellen. In den Zeiten des Internet spricht sich das sonst auch enorm schnell herum...

Viele Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sind denn universitäre Angebote auch durch die ZFU zulassungspflichtig? Und was spricht dagegen, eine Anlage zum Vertrag zu machen? Oder so etwas wie ein Selbstverpflichtung einzugehen?

"Kundenorientierung" ist ein feines Wort, Anne, jedoch ist es so was von watteweich und inhaltlich nicht gefüllt, dass es dem Vertragsnehmer nichts nützt, wenn es das Unternehmen sich auf was auch immer schreibt. Die Nagelprobe ist der Konfliktfall. Und was dann nicht vertraglich festgeschrieben ist, das kann man getrost in den Wind schießen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sind denn universitäre Angebote auch durch die ZFU zulassungspflichtig?

Wenn sie von staatlichen Hochschulen angeboten werden, nicht. Bei denen hat man auch eine grundlegend andere Situation: Man schließt keinen Vertrag, sondert tritt mit der der Immatrikulation in ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis. Damit gibt es auch keine Vertragsbedinungen oder einen Vertragstext, sondern die Hochschule hat einseitig durch Verordnung die Grundlagen festgelegt. Und da gibt es normalerweise wenig konkretes, ähnlich wie an Präsenzhochschulen auch gibt es immmer wieder Ärger wegen langer Korrukturzeiten usw., hier kann man aber letztlich wenig machen. Man kann Ansprüche ja nicht aus einem Vertrag herleiten, sondern müsste sie entweder aus einer satzung der Hochschule holen (die sich hütet, hier allzu konkret zu werden) oder aus allgemeinen Verwaltungsrechtlichen Grundsätzen (die so konkret auch nicht sind). Deshalb sollte man hier den Unterschied zwischen staatlichen und privaten Hochschulen im Auge behalten, das wirkt sich aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Frau Kanzler,

zum Thema WINGS: WINGS ist keine Hochschule, sondern lediglich eine Organisationseinheit, die das Fernstudium an der Hochschule Wismar organisiert und durchführt. Somit sind wir WINGSler an der Hochschule Wismar (staatlich) eingeschrieben, die Leistungsdurchführung liegt also dort.

WINGS sorgt aber für die gesamte Studienorganisation und ist somit auch Meckerkiste, sollte ein Prof. mal zu lange brauchen für Korrekturen. Dies ist mir aber bis jetzt noch nicht untergekommen: die Korrekturzeiten liegen im Normalfall < 4 Wochen, bei so Fächern wie Mathe, Fibu... sogar wenige Tage. Das Highlight war bis jetzt: Sonntags geschrieben - Dienstag Ergebnismitteilung. Der Prof. hatte viel Zeit im Zug ;)

Zur Servicefrage: auch hier ist, wie bei allen anderen Anbietern auch, vertraglich festgelegt, welche Leistungen seitens WINGS erbracht werden müssen - von Zeiten- egal ob mail- Beantwortung oder Prüfungsleistungen mitteilen, steht aber nix drin.

Wenn ich mich recht entsinne, war da die HFH eine Ausnahme: die haben glaub' in der Prüfungsordnung drinstehen, dass die Ergebnisse bis 4 Wochen nach Prüfungstermin vorliegen müssen. :thumbup:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schwieriges Thema! Bei uns liegen die Korrekturzeiten auch etwa bei 4 Wochen, wobei manche Fächer (vor allem die mit hoher Durchfallquote) auch gut und gerne mal 6-8 Wochen brauchen. In der speziellen Prüfungsordnung meines Studienganges, im Studienvertrag und der allgemeinen Prüfungsordnung steht allerdings diesbezüglich gar nichts drin. Laut Studierendenvertretung ist das nur in den Arbeitsverträge der Dozenten geregelt. Hier findet man dann eine genaue Auflistung der Korrekturdauer und der Vorgehensweise bei Überschreitung dieser Frist.

Da steht sogar drin, dass einem Dozenten das Gehalt gekürzt werden darf, wenn er auf Nachfragen des Prüfungsamtes nicht reagiert, eine bestimmte Frist überschreitet und bei einer Anhörung keine stichhaltigen Gründe für die lange Dauer nachweisen kann. In letzter Instanz (ich glaube nach 8 oder 10 Wochen) kann er sogar fristlos gekündigt werden.

Letztendlich denke ich aber, dass das wahrscheinlich bei den anderen privaten Anbietern ähnlich gehandelt wird, wenn in den öffentlich zugänglichen Ordnungen/ Verträgen nichts drin steht. Die Damen und Herren in der Hochschulverwaltung sind schließlich nicht für die Korrektur zuständig...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich mich recht entsinne, war da die HFH eine Ausnahme: die haben glaub' in der Prüfungsordnung drinstehen, dass die Ergebnisse bis 4 Wochen nach Prüfungstermin vorliegen müssen. :thumbup:
In den ergänzenden "Hinweisen zum Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen" heißt es:
Die endgültigen Prüfungsergebnisse werden in der Regel sechs Wochen und für Hausarbeiten/Projektarbeiten sowie Laboren zehn Wochen nach Prüfungstermin in Ihrem Prüfungsverlauf und Notenblatt veröffentlicht.
Für die Bewertung der Bachelorarbeit ist im Studienbrief WSA 6 in "2.8 Bewertung der Bachelorarbeit" ein Zeitraum von 8 Wochen genannt.

Richtig festgegossen in Paragrafen ist es also auch an der HFH nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann wären also die dort zu entrichtenden Studiengebühren so etwas wie die Nutzungsgebühren der GEZ? Aparter Gedanke!

Das ist auch so. Bei den Gebühren der staatlichen Hochschulen handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Gebühr, vergleichbar etwas den Gebühren für einen neuen Personalausweis. Die Rundfunkgebühr ist insofern ein schlechtes Beispiel, weil hier die Frage ist, ob es sich überhaupt noch um einen Gebühr handelt und nicht um eine Steuer. Aber ansonsten war das rechtlich vergleichbar, jedenfalls bei den alten Rundfunkgebühren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...