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Hilfe bei Zeiteinteilung/Arbeitszeitverkürzung für Fernstudium


Katze87

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Hallo liebe Forenmitglieder,

seit einiger Zeit hadere ich mit dem Gedanken meine Arbeitszeit aufgrund des Fernstudiums zu verkürzen und brauche euren Rat, aber vorerst zu meiner Person:

Ich bin weiblich, 27 Jahre, seit 7 Jahren bei meinem Arbeitgeber (Energieversorgung) in Vollzeit (40 Std.) tätig. Im Frühjahr 2012 habe ich den Wirtschaftsfachwirt (IHK) abgeschlossen und im Dezember 2012 ein Fernstudium BWL bei der IUBH angefangen, anfangs mit der 36 Monatsvariante, seit Sommer 2014 nun mit der 48er Variante. Dennoch komme ich einfach nicht voran, bin beruflich ziemlich eingespannt (habe 2 Posten in der Buchhaltung inne:mad:) und komme unter der Woche eher weniger zum lernen, am Woen schaffe ich dann meistens nur eine Lektion zu lernen. Nun möchte ich mir mehr Zeit für das Studium freischauffeln und gerne nur 35 Std./Woche befriestet für 1,5 Jahre arbeiten gehen. Jedoch kann ich hierbei nicht auf unseren gültigen Tarifvertrag (TV-V) hoffen, da dieser keinen Teilzeitanspruch für Mitarbeiter ohne Kinder oder Pflegebedürftige vorsieht. Das heißt es wäre nur der gute Wille meines Arbeitgebers dies zu genehmigen, noch dazu wo ich vorhabe nur 4 Tage/Woche arbeiten zu gehen. Mein Arbeitgeber weiß von meinem Studium nichts, da ich mich nicht in irgendeiner Weise abhängig machen will. Hierzu sei aber auch gesagt, dass wir notorisch unterbesetzt sind und Arbeiten immer nur verteilt werden auf bereits vollbeschäftigte Posten :-( Daran wird sich auch zukünftig nichts ändern, da die Geschäftsführung (Verwandschaftsverhältnis) nur auf die Kosten guckt.

Habt ihr vielleicht ähnliche Situationen erlebt bzw. schon eure Arbeitszeit verkürzt (ohne vertragliche/tarifliche Grundlage oder eventuelle auch gleiche Branche?) Habt ihr es mit dem Studium begründet oder einfach einen Antrag auf Verkürzung gestellt?

Ich hoffe durch den zusätzlichen freien Tag wieder zügiger im Studium voran zu kommen, mein Ziel es dies auch erfolgreich abzuschließen.

Danke für eure Nachrichten im Voraus :001_unsure:.

Grüße Katze87

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Hallo Katze87,

vermutlich wird es für dich leichter sein einen Teilzeit-Vertrag zu bekommen, wenn du dies auch begründest. Besonders, wenn der Arbeitgeber dich braucht, denn die Arbeit muss ja auch weiterhin gemacht werden und wenn du deine Arbeitszeit reduzierst muss ja irgendwas mit der Arbeit passieren, die du dann nicht mehr erledigen kannst. Und das Umverteilen auf die vorhandenen Mitarbeiter hat ja wahrscheinlich auch seine Grenzen.

Eine Empfehlung, was du machen sollst, kann ich dir nicht geben, zumindest würde ich dir aber raten, diese Überlegungen zu berücksichtigen und gut zu überlegen, wie du in das Gespräch hinein gehst.

Gibt es denn bei euch andere Mitarbeiter, die in Teilzeit gewechselt sind? Wie ist es bei diesen gelaufen?

Viele Grüße

Markus

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Hallo Markus,

danke für deine Antwort. Das Aufteilen der Arbeiten hat bestimmt seine Grenzen, aber das wird wohl das Problem sein. Da alle schon "voll" sind, kann nichs verteilt werden & neue Mitarbeiter werden für diesen Bereich nicht eingestellt. Es gibt andere Mitarbeiter die in Teilzeit gewechselt sind, diese haben jedoch lt. Tarifvertrag einen Anspruch, da sie Kinder unter 18 Jahren haben. Es gibt noch eine Stelle die auch Teilzeit geht, hier gibt es jedoch aus meiner Sicht keinen Anspruch lt. Vertrag und dort weiß ich auch nicht aus welchen Gründen dies erfolgt ist. Aber auch diese Stelle geht 5 Tage/Woche & nicht wie von mir beabsichtigt 4 Tage/Woche. Ich habe schon versucht mich durch Gesetzte zu wälzen (Teilzeitgesetz) aber habe noch nichts passendes für meine Situation gefunden, generell denke ich, dass ich mit meinem geltenden Tarifvertrag nicht schlechter gestellt werden kann als das allgemeine Gesetz oder? Eine andere Alternative ist nach einem neuen Teilzeitjob zu suchen, aber dies gestalet sich in der Branche wie auch Region eher schwierig, da ich dann nicht mehr aus der Teilzeit rauskomme. Auch über eine Kündigung des Studiums habe ich schon nachgedacht, dies jedoch wieder verdrängt, weil ich mich Stück für Stück wieder aufgerappelt habe. Ach ist das alles eine blöde Situation.

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Jedoch kann ich hierbei nicht auf unseren gültigen Tarifvertrag (TV-V) hoffen, da dieser keinen Teilzeitanspruch für Mitarbeiter ohne Kinder oder Pflegebedürftige vorsieht.

Bei mir im Betrieb hat sich letztes Jahr der Betriebsrat stark gemacht, das hier konsequent durchzusetzen http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html

Jetzt haben alle!! gleiche Urlaubstage, Recht auf Urlaub in den Ferien etc. Vielleicht kannst du damit die oben genannte Klausel aushebeln.

LG Nici

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Nützt dir Teilzeit denn bei deiner Arbeitssituation überhaupt etwas? Also kannst du jetzt pünktlich gehen oder machst du Überstunden? Falls jetzt schon viele Überstunden anfallen, wird sich das bei Teilzeit wahrscheinlich nicht ändern (dann füllt sich halt nur dein Überstundenkonto).

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Hallo nici1976 und kurban,

@ nici1976

Danke für den Tip mit dem Gleichbehandlungsgesetz, wenn es Schwierigkeiten geben sollte, sind durchaus Paragraphen dabei die ich zur Sprache bringen könnte. Einen Betriebsrat gibt es bei uns nicht, wir sind zwar genug Angestellte aber über eine Gründung hat hier noch keiner nachgedacht, denn wenn einer es einrührt will es dann später keiner machen :sneaky2:

@kurban

es fallen nicht regelmäßig Überstunden an, aber zum Jahresende/Jahresanfang (besonders betrieblicher Jahresabschluss durch Auftragswesen & Anlagenbuchhaltung) und auch bei vielen Bauprojekten im Sommer kommt es schon mal vor, dass welche anfallen. Das Überstundenkonto füllt sich aber auch durch Messeeinsätze als Standpersonal (2-3x im Jahr) am Wochenende. Wenn dann wieder Überstunden angefallen sind, dürfen wir die auch nicht nehmen wann wir wollen. Wenn wir z.B. Mo-Do Urlaub nehmen & Freitag (5 Std.) Überstunden abbummeln wollen, ist dies nicht erlaubt. So müssen wir für den Freitag einen vollen Urlaubstag nehmen. Völlig Blödsinnig diese Regelung :angry:

Ich hoffe jedenfalls, dass mir auch im Falle von angefallenen Überstunden der freie Tag soviel bringt, um mehr Lernzeit als unter der Woche am Stück zu haben.

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Hallo,

ich bin in einer ähnlichen Situation. Würde sooo gerne auf Teilzeit gehen, aber ich darf nicht. Wir sind nur zu dritt in der PR (2 Vollzeit und eine 60%-Stelle)*und die Arbeit ist einfach nicht machbar mit zwei Teilzeitkräften. Bekomme nicht einmal unbezahlten Urlaub. Mein Chef reagiert unglaublich empfindlich auf mein Studium, er will auf keinen Fall, dass meine Arbeit durch das Studium auch nur eine Minute eingeschränkt ist (dabei deckt sich der Inhalt meines Studiums zu 100% mit dem was ich hier mache...)

Eine wirkliche Lösung habe ich daher nicht für dich –*aber ich drücke die Daumen, dass du mehr Glück hast als ich :)

lg Firith

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Hallo Firith,

ja die knappe Personaldecke ist oft der Grund, der für alles vorgeschoben wird und ein "Kollegenschwein" möchte man auch nicht sein. Wir sind auch 3 Leute in der Buchhaltung, aber jeder hat eigentlich sein eigenes Aufgabengebiet. Problem ist dann immer die Vertretung des Anderen bei Urlaub usw. weil jeder nur das Nötigste machen kann, um es einigermaßen am Laufen zu halten. Aber keiner weiß zu 100% beim Anderen bescheid, weil es auch sehr vielschichtig ist. Dazu kommt noch, dass eine aus dem 3-er Verbund aufgrund Elternzeit ausscheidet, eine Vertretung ist zwar da aber die Einarbeitung bleibt an den beiden Verbliebenen hängen :thumbdown:

Ich lasse mir das am Wochenende nochmal durch den Kopf gehen & werde euch auf dem Laufenden halten.

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Hallo

es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit:

Recht auf Teilzeitarbeit

Das Gesetz verankert einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit für Arbeitnehmer (§ 8 TzBfG). Diese Regelung erleichtert einen vom Arbeitnehmer gewünschten Wechsel von Vollzeitarbeit zu Teilzeitarbeit und trägt dazu bei, eine ablehnende Haltung von Arbeitgebern gegenüber realisierbaren Teilzeitarbeitswünschen von Arbeitnehmern zu überwinden. Der Anspruch muss nicht mit Kinderbetreuung oder der Wahrnehmung anderer familiärer Pflichten begründet werden. [....] Der Teilzeitanspruch gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate bestanden hat (§ 8 Abs. l TzBfG) und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als l5 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 8 Abs. 7 TzBfG). Bei der Berechnung der Zahl der Arbeitnehmer sind die Auszubildenden oder andere zur Berufsbildung beschäftigte Personen nicht zu berücksichtigen.

mehr dazu hier: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a263-teilzeit-alles-was-recht-ist.pdf?__blob=publicationFile

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Cool, wusste ich noch gar nicht.

Leider sind wir weniger als 15 und die wirtschaftliche Lage ist grad echt schlecht. Momentan hat jeder Angst, entlassen zu werden. Deswegen werde ich da nun nicht drauf bestehen.

Aber super, dass es diese Möglichkeit grundsätzlich gibt :)

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