Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 7 bis 12 von 14

Neues von der FFH-Sachen ?

  1. #7
    rafnixx ist offline Sehr erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    02.08.2004
    Beiträge
    614
    Vor zwei jahren habe ich da mal angefragt und die meinten die fehlende Akkreditierung wäre kein Problem weil der Lehrgang von irgendeiner Behörde genehmigt sei. Erst wenn die ersten Absolventen da wären, könne akkreditiert werden.

    Naja, vielleicht wissen die es nicht besser. Aber von einem nicht akkreditierten Bachelor läßt man die Finger sofern man irgendeine akkreditierte Alternative hat und akkreditiert wird vorher und nicht hinterher.

    Bin mal gespannt, was sie Dir antworten *g*

    Gruß
    Rafnixx

    Zitat Zitat von Beethoven Beitrag anzeigen
    @stefhk3

    Danke für Deine schnell Antwort !
    Werde die ffh-Sachsen mal anmailen und
    versuchen, mehr Infos zu bekommen bzgl.
    Akkreditierung und deren Status.

    Viele Grüße

    Beethoven
    ehemaliger und jetzt wieder aktiver Fernstudent.

  2. #8
    Beethoven ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    03.06.2008
    Beiträge
    10
    @raffnix

    Danke für Deine Infos !
    Werde mich erstmal ausführlich erkundigen,
    bevor ich da ins kalte Wasser springe !

    Viele Grüße

    Beethoven

  3. #9
    rafnixx ist offline Sehr erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    02.08.2004
    Beiträge
    614
    Das war die damalige Antwort. Vielleicht ist es ja in Sachsen so, aber ohne gültige Akkreditierung wäre mir die Sache zu heiß und mir ist unverständlich wie man darauf verzichten konnte
    Nichtmal der Name des Studienganges ist Bolongna-Konform (wenn auch sinnvoller als die "richtigen") und wird den Akkreditierungsprozess nicht überleben. Und wenn die Akkreditierungsargentur dann Änderungen verlangt, geht das Gezuchtel los.

    Damalige Antwort
    ------------------------------------------------------------------------------------
    "ich freue mich, dass unser Studienangebot weiterhin Ihr Interesse findet und beantworte gerne Ihre Frage zur Akkreditierung..

    Im Bundesland Sachsen müssen alle privaten Hochschulen und die angebotenen Studiengänge zurzeit immer noch vorab durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst genehmigt werden. Diese Genehmigung (auf Wunsch auch einsehbar) macht eine Vorab-Akkreditierung entbehrlich und bietet die Sicherheit einer staatlichen Aufsicht. Im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen erfolgt die Akkreditierung unserer Studienangebote und unserer Einrichtung mit dem erfolgreichen ersten Durchlauf 2008."
    ------------------------------------------------------------------------------------
    Zitat Zitat von Beethoven Beitrag anzeigen
    @raffnix

    Danke für Deine Infos !
    Werde mich erstmal ausführlich erkundigen,
    bevor ich da ins kalte Wasser springe !

    Viele Grüße

    Beethoven
    ehemaliger und jetzt wieder aktiver Fernstudent.

  4. #10
    Beethoven ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    03.06.2008
    Beiträge
    10
    Hallo zusammen,

    habe hier die neusten Infos bezüglich Akkreditierung der
    FFH-Sachsen.

    Zitat:
    zurzeit befinden wir uns in der Phase der Akkreditierung und haben unsere Unterlagen bei der entsprechenden Institution eingereicht.
    Der Abschluss, welcher nach erfolgreichem beenden des Studiums vergeben wird ist der „Bachelor of Engineering (BaE)“.

    Was meint Ihr dazu ?
    Der Abschluss zumindest ist jetzt erstmal definiert (B.Eng.)
    Kann es passieren, das diese Bildungseinrichtung nicht akkreditiert wird ?
    Gibt es solche Fälle ?

    Viele Grüße

    Beethoven

  5. #11
    Beethoven ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    03.06.2008
    Beiträge
    10
    Halo zusammen,

    hier ein Kommentar bezüglich dem Sinn von
    Akkredietierungsverfahren.
    Was haltet Ihr davon ?
    Ist Akkredietierung wirklich ein Qualitätssiegel ?

    Viele Grüße

    Beethoven

    Zitat:
    Hingegen fällt der Rechtswissenschaftler Joachim Lege hinsichtlich der verfassungsmäßigen Zulässigkeit ein vernichtendes Urteil: "Die Akkreditierung von Studiengängen ist trotz privatrechtlicher Organisation der Agenturen nach öffentlichem Recht zu beurteilen. Die Erteilung der Akkreditierung (das Akkreditat) ist ein Verwaltungsakt, wenn sie verbindlich über die Einrichtung oder Genehmigungsfähigkeit eines Studiengangs entscheidet. Enthält das Akkreditat keine verbindliche Entscheidung, ist eine gesetzliche Verpflichtung zur Akkreditierung angesichts des damit verbundenen finanziellen, zeitlichen und organisatorischen Aufwands unverhältnismäßig, d.h. nichtig. Eine Verpflichtung zur Akkreditierung besteht schon aus formalen Gründen nicht. Es fehlt bereits an 'anerkannten Stellen' (vgl. §28 V 2 LHG M-V), die sie durchführen könnten: Die Akkreditierungsagenturen bedürfen, weil sie hoheitliche Gewalt ausüben, der Beleihung. Diese ist bislang nicht erfolgt, noch kann sie auf Grundlage der jetzigen Gesetze erfolgen. Unabhängig von diesen rechtsstaatlichen Bedenken verstößt die Pflicht zur Akkreditierung von Studiengängen eklatant gegen Art. 5 III GG. Das Akkreditierungswesen lässt vom Wesen der Universität (vgl. auch Art. 19 II GG) kaum etwas übrig."[1]

  6. #12
    stefhk3 ist offline Moderator
    Registriert seit
    21.02.2005
    Beiträge
    1.932
    Zitat Zitat von Beethoven Beitrag anzeigen
    Kann es passieren, das diese Bildungseinrichtung nicht akkreditiert wird ?
    Gibt es solche Fälle ?
    Es werden keine Einrichtungen akkreditiert (jedenfalls nicht in dem Verfahren, von dem wir hier reden), sondern Studiengaenge. Dass der Studiengang nicht akkreditiert wird, ist denkbar. Wahrscheinlicher ist aber, dass er nicht in der existierenden Form akkreditiert wird. In beiden Faellen haben existierende Absolventen erst einmal einen nicht-akkreditierten Abschluss, der aber trotzdem fuehrbar ist und "Berechtigungen verleiht". Bei einem Arbeitgeber muesste man statt akkretierung auf die ministerielle Genehmigung verweisen. Wie Arbeitgeber darauf reagieren, ist offen. Sollte der Studiengang in veraenderter Form akkreditiert werden, koennen Studenten bzw. Absolventen u. U. in den neuen Studiengang wechseln. Dabei sind dann u. U. Pruefungsleistungen nachzuholen - welche, haengt vom Einzelfall ab.

Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte