Bei dem abgeurteilten Fall aus dem Link geht es offensichtlich nicht darum, Kurse anzubieten, die die Interessen dieses privaten Unternehmens mit den Interessen der - vermeintlichen - Teilnehmer ausgleichen. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass Unterrichtsmaterial auch qualitativ sein muss. Das Geschäftsgebaren wird aus den dargestellen Tatsachen offensichtlich, wonach einmal keine formelle Zulassung des Lehrgangs gegeben war und zum weiteren zunächst einmal vom Teilnehmer 5.000.- aufgebracht werden mussten, um überhaupt die 12 Lehrhefte zu erhalten.
Aber wenn wir darüber sprechen, und Meinungsäußerungen sind legitim, sollte nicht übersehen werden, dass wir auf der Grundlage eines Einzelfalls diskutieren. Es kann daher nur von dem Unternehmen gesprochen werden, dem solche Mittel nur allzu Recht waren. Meines Erachtens lässt sich aber daraus keine Verallgemeinerung ableiten. Dafür spricht vordringlich, dass die Zulassung von Fernlehrgängen durch die ZFU zeitlich befristet erteilt wird, und ein privater Anbieter, der sich schon lange in dem Markt befindet, wiederholt auch die ständig steigenden Anforderungen aus dem FernUSG erfüllt hat. Aber auch die Lehrgangskonzepte sind den Anforderungen des Marktes unterworfen. Es werden im Zeitablauf diejenigen zugelassenen Fernlehrgänge vom Markt verschwinden, für die es nur eine geringe Nachfrage gibt.
Assessorreferent jur. (FSH) - Abschluss Mai 2011