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Fernlehrgang des "Club of the Millionaires" nicht zugelassen

  1. #1
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
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    Nach einem Bericht von OVB online handelt es sich bei dem vom Club of the Millionaires angebotenen Lehrgang in Sachen Geldanlage um einen Fernlehrgang - für den keine Zulassung vorliegt.

    Eine unzufriedene Teilnehmerin des Lehrgangs hatte geklagt und nun vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen: Die Teilnehmerin erhält ihre 4.990 Euro an Lehrgangsgebühren zurück.

    (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 310/08)

  2. #2
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    Hallo Markus

    Das war ja ne spannende Geschichte. Über die Geschäftsidee kann man ja eigentlich eher schmunzeln, aber dafür den TN so ne Menge Geld für so einen kruden Lehrgang abzuknöpfen, finde ich schon sehr grenzwertig. Obwohl man als TN auch schon eine gewisse Naivität mitbringen muss, um so einen Kurs zu buchen.

    Aber das ist m.E. nur die eine spannende Seite: Die andere betrifft die Regelungen, unter welchen Bedingungen ein Fern-Lehrgang dann eben doch unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt. Das dürfte für manche Lehrgangsanbieter, die ihre Kurse u.U. ja schon von vorneherein so konzipieren, dass sie eben möglichst nicht von der ZFU geprüft werden müssen, nicht ohne Folgen bleiben....

    Viele Grüße
    Anne Oppermann / Fernstudienakademie
    http://www.fernstudienakademie.de
    Interview mit einer Absolventin des Fernlehrgangs "DozentIn in der Erwachsenenbildung"
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  3. #3
    Avatar von Markus Jung
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    Hier stimme ich Dir in beiden Punkten zu.

    Was mich noch gewundert hat an dem Artikel:

    Fernunterricht setzt seit 2005 die Überwachung des Lernerfolgs voraus.
    Gab es da in 2005 eine Änderung des FernUSG? - Die hätte ich dann wohl verschlafen... Für mich gehörte die Betreuung/Überwachung schon immer mit dazu.

    Viele Grüße
    Markus

  4. #4
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    Hi

    Ich kenne das auch nur so, dass nur die Lehrgänge ZFU-pflichtig sind, die eine Lernerfolgskontrolle haben, die allerdings über reine Multiple Choice-Aufgaben hinausgehen muss.

    Und daneben gibts natürlich noch ein paar andere Parameter - und es gibt in manchen Internet-Diskussionforen einen munteren Austausch der Anbieter darüber, wie man es noch so gerade eben schafft, dass der eigene Lehrgang nicht durch die ZFU geprüft werden muss....
    Anne Oppermann / Fernstudienakademie
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  5. #5
    Avatar von Markus Jung
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    Hallo,

    die Kosten und die Zeitverzögerung durch das Zulassungsverfahren scheinen hier ja ein echter Wettbewerbsfaktor zu sein. Oder die Firmen haben die Sorge, dass sie das Zulassungsverfahren nicht bestehen würden.

    Viele Grüße
    Markus

  6. #6
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    Hallo Markus

    Ich denke, neben den Kosten und dem Zeitfaktor ist es auch der "Wiggel", der mit einer solchen Zulassung verbunden ist. Die Lehrgangskonzeption, die man bei der ZFU einreichen muss, ist wirklich nicht ohne. So ein Konzept schreibt man nicht mal so eben mit links, sondern es braucht oft mehrere Monate, bis man die Konzeption so verfasst hat, dass sie von der ZFU "abgenommen" wird.

    Der Schreiber einer solchen Konzeption benötigt dafür fundierte Fachkenntnisse nicht nur für den Inhalt des Kurses (das ist ja eh klar...), sondern auch ein gewaltiges didaktisch-pädagogisches Wissen, wie man diese Inhalte so rüberbringt, dass die TN das hinterher auch wirklich verstehen.

    Nicht jeder Lehrgangsanbieter hat nun einen solchen Didaktik-Profi in den eigenen Reihen (oder er müsste für viel Geld einen externen Profi hinzuziehen), so dass es da oftmals erheblich leichter (und kostengünstiger) ist, einen Kurs gleich so zu produzieren, der eben gar nicht erst von der ZFU zertifiziert werden muss.

    Viele Grüße
    Anne Oppermann / Fernstudienakademie
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