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  1. #1
    StefanK ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard [INFO] Änderung der Zulassungsvoraussetzungen

    Hallo zusammen,

    ab dem Wintersemester 2010/11 gibt es geänderte Zulassungsvoraussetzungen für beruflich Qualifizierte. Es ist nun möglich sich direkt (ohne Akademie-Studium) für einen Studiengang einzuschreiben, wenn man eine min. zweijährige Berufsausbildung + anschließend min. drei Jahre Berufserfahrung vorweisen kann, die den fachlichen Anforderungen des Studiums entsprechen. Was den fachlichen Anforderungen des jeweiligen Studiengangs entspricht, kann hier nachgelesen werden: http://www.fernuni-hagen.de/studium/...fachtreu.shtml

    Gleichzeitig kann man wohl auch mit einem Abschluss einer beruflichen Ausbildungsfortbildung (bspw. Meister) in jedem Studiengang starten.

    Unverändert bleibt die Möglichkeit, sich mit einer beruflichen Qualifikation über eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium (je nach Studiengang) auch in einen Studiengang einzuschreiben, der nicht der fachlichen Berufsausbildung entspricht.

    Scheinbar fällt aber auch gleichzeitig die Möglichkeit weg, mit einer nicht einschlägig fachgebundener Hochschulreife oder Fachhochschulreife irgendwie in das Studium zu kommen. Am Beispiel des B.o.S. Informatik: http://www.fernuni-hagen.de/mathinf/...etzungen.shtml

    Grüße
    Stefan

  2. #2
    Eraco ist offline Neuer Benutzer
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    Standard AW: [INFO] Änderung der Zulassungsvoraussetzungen

    Hallo Stefan,

    ich habe mich jetzt für das Probestudium angemeldet. Bisher war ich Akademiestudentin und ich hoffe, dass ich schnell Bescheid bekomme.
    Die bisherige Lösung mit der Zulassungsprüfung wird noch übergangsweise bis zum WS 12/13 angeboten, fällt dann aber wohl ganz weg.
    Das Probestudium ist für mich eine sehr gute Alternative zur Zugangsprüfung, die doch recht umständlich war. Zum einen musste man erst zwei Module erfolgreich mit einer bestanden Klausur abschließen. Das Ergebnis bekommt man aber meist nach 8 bis 9 Wochen mitgeteilt. In meinem Fall schreibe ich die zweite Klausur am 7. September, also muss ich voraussichtlich bis Anfang bzw. Mitte November auf das Klausurergebnis warten. Erst dann kann ich mich für die mündliche Zugangsprüfung in Hagen anmelden. Bei einer Kollegin war das letztes Jahr Ende November. Also müsste ich von Bayern nach Hagen fahren (mit dem eigenen Auto oder mit der Bahn), mir dort ein Zimmer nehmen (das Studentenheim ist günstig) und mich dort auch verpflegen. Gleich im Anschluss an die Prüfung wird mitgeteilt, ob man die Prüfung bestanden hat. Dann muss man beim Prüfungsamt den Nachweis einreichen und wird erst dann rückwirkend zum 1. Oktober als regulärer Student eingetragen. Blöd ist, dass die anderen Mitstudenten schon seit 1. Oktober ihr nächstes Material zum neuen Modul bearbeiten. Ich könnte zwar auch jetzt schon das Material ordern, aber dann müsste ich na klar auch noch die Kosten für das Akademiestudium bezahlen. Im Vergleich: Das "normale" Modul kostet bei Bildungswissenschaften 160€ und im Akademiestudium 240€.
    Deshalb finde ich die neue Lösung sehr gut.
    Man muss im Probestudium innerhalb von 4 bis 8 Semestern 80 ECTS erwerben, dann kann man die Einschreibung als regulärer Student beim Prüfungsamt beantragen. Wenn man so wie ich bereits als Akademiestudent in Hagen gemeldet ist, ist die Ummeldung fürs Probestudium wohl kein großes Problem.

    Ganz hilfreich für mich ist auch, dass Erziehungszeiten und die Pflege eines Angehörigen als Berufstätigkeit anerkannt werden. Endlich mal jemand, der die Leistung von Müttern würdigt!
    Für mich wäre der Nachweis von 3 Jahren Berufstätigkeit sonst ein Problem, da ich selbstständig bin und mir darüber ja nicht selbst ein Zeugnis ausstellen kann. Außerdem war ich immer nur auf Geringverdienerbasis angestellt bzw. in Teilzeit beschäftigt.

    Liebe Grüße,

    Conny

  3. #3
    StefanK ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: [INFO] Änderung der Zulassungsvoraussetzungen

    Die Zulassungsvoraussetzungen hängen auch immer vom Studiengang ab. Das darfst du nicht vergessen. Bei mir sah es vor der Umstellung mit der Zulassungsprüfung/Probestudium nämlich ein bisschen anders als bei dir aus .

  4. #4
    Eraco ist offline Neuer Benutzer
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    Standard AW: [INFO] Änderung der Zulassungsvoraussetzungen

    Hallo,

    es gibt eigentlich fast keine unmachbaren Voraussetzungen, außer man will sich direkt einschreiben. Da muss man dann je nach Studiengang bestimmte Berufe erlernt haben.

    Siehe hier:

    http://www.fernuni-hagen.de/studium/...fachtreu.shtml

    Und die Möglichkeiten findest du hier:

    http://www.fernuni-hagen.de/studium/..._qualiba.shtml

    Liebe Grüße,

    Conny

  5. #5
    BlueNote ist offline Neuer Benutzer
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    Standard AW: [INFO] Änderung der Zulassungsvoraussetzungen

    Zitat Zitat von Eraco Beitrag anzeigen
    Hallo Stefan,

    ich habe mich jetzt für das Probestudium angemeldet. Bisher war ich Akademiestudentin und ich hoffe, dass ich schnell Bescheid bekomme.
    Die bisherige Lösung mit der Zulassungsprüfung wird noch übergangsweise bis zum WS 12/13 angeboten, fällt dann aber wohl ganz weg.
    Das Probestudium ist für mich eine sehr gute Alternative zur Zugangsprüfung, die doch recht umständlich war. Zum einen musste man erst zwei Module erfolgreich mit einer bestanden Klausur abschließen. Das Ergebnis bekommt man aber meist nach 8 bis 9 Wochen mitgeteilt. In meinem Fall schreibe ich die zweite Klausur am 7. September, also muss ich voraussichtlich bis Anfang bzw. Mitte November auf das Klausurergebnis warten. Erst dann kann ich mich für die mündliche Zugangsprüfung in Hagen anmelden. Bei einer Kollegin war das letztes Jahr Ende November. Also müsste ich von Bayern nach Hagen fahren (mit dem eigenen Auto oder mit der Bahn), mir dort ein Zimmer nehmen (das Studentenheim ist günstig) und mich dort auch verpflegen. Gleich im Anschluss an die Prüfung wird mitgeteilt, ob man die Prüfung bestanden hat. Dann muss man beim Prüfungsamt den Nachweis einreichen und wird erst dann rückwirkend zum 1. Oktober als regulärer Student eingetragen. Blöd ist, dass die anderen Mitstudenten schon seit 1. Oktober ihr nächstes Material zum neuen Modul bearbeiten. Ich könnte zwar auch jetzt schon das Material ordern, aber dann müsste ich na klar auch noch die Kosten für das Akademiestudium bezahlen. Im Vergleich: Das "normale" Modul kostet bei Bildungswissenschaften 160€ und im Akademiestudium 240€.
    Deshalb finde ich die neue Lösung sehr gut.
    Man muss im Probestudium innerhalb von 4 bis 8 Semestern 80 ECTS erwerben, dann kann man die Einschreibung als regulärer Student beim Prüfungsamt beantragen. Wenn man so wie ich bereits als Akademiestudent in Hagen gemeldet ist, ist die Ummeldung fürs Probestudium wohl kein großes Problem.

    Ganz hilfreich für mich ist auch, dass Erziehungszeiten und die Pflege eines Angehörigen als Berufstätigkeit anerkannt werden. Endlich mal jemand, der die Leistung von Müttern würdigt!
    Für mich wäre der Nachweis von 3 Jahren Berufstätigkeit sonst ein Problem, da ich selbstständig bin und mir darüber ja nicht selbst ein Zeugnis ausstellen kann. Außerdem war ich immer nur auf Geringverdienerbasis angestellt bzw. in Teilzeit beschäftigt.

    Liebe Grüße,

    Conny

    Bei allem Respekt und Wertschätzung für deine Leistung als Mutter - Einzig geltendes Kriterium für die Zulassung zu einem Probestudium muß aber die abgeschlossene Berufsausbildung sein und von mir aus eine dreijährige beliebige berufliche Tätigkeit, die aber nicht nach der abgeschlossenen Ausbildung erfolgt sein muß.

    Aus diesem Grund ist mir die Aufnahme eines Mathematikstudiums zum WS 2010 auf der FernuniHagen verwehrt worden.


    Man kann nicht einersteits zur Aufnahme eines regulären Studiums (Bachelor) eine dreijährige Berufstätigkeit vorraussetzen, die im Anschluß an die Ausbildung erfolgen muss und zum Ziel die praktische Umsetzung des erlernten hat und andererseits für die Aufnahme eines Probestudiums
    jede Art von beruflicher Tätigkeit akzeptiert. Das widerspricht sich! Ich verstehe auch beim besten Willen nicht, weshalb man zur Aufnahme eines Probestudiums oder Zugangsprüfung eine dreijährige berufliche Tätigkeit nach Durchführung der Ausbildung nachweisen muß, insbesondere wenn man schon das 35 Lebensjahr überschritten hat. Ich bin sehr enttäuscht und ich habe nicht den Eindruck das man in diesem Land wirklich ernsthaft daran gedacht wird etwas gegen den Fachkräftemangel zu unternehmen.

    Grüße

  6. #6
    Avatar von aenny
    aenny ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Standard AW: [INFO] Änderung der Zulassungsvoraussetzungen

    Hallo BlueNote,

    vielleicht kannst Du die fehlenden Berufszeiten überbrücken:
    http://www.fernuni-hagen.de/mathinf/...um/index.shtml

    BG
    aenny
    "Aber denken kann ich, was ich will, solange ich mir selbst nicht widerspreche." (Kant)

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