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Finanzierung Vollzeit-Fernstudium

  1. #19
    stefhk3 ist offline Moderator
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    Zitat Zitat von Markus Jung Beitrag anzeigen
    Mit dem Abschluss in Riedlingen darfst Du Dich nicht Psychologe nennen - mit dem Bachelor-Abschluss in Hagen im übrigen auch nicht. Sondern erst nach dem Master.
    Ich will nicht unbedingt die Bachelor-Absolventen ermutigen, sich Psychologe zu nennen, aber diese Aussage ist auch etwas apodiktisch. Mutmaßlich geht diese weit verbreitete Auffassung auf diese http://www.bdp-verband.org/psycholog...nnung.shtml#01 Außerung des BDP zurück. Allerdings: Das hier zugrundeliegende Urteil stammt von 1985, als also Bachelor-Abschlüsse noch gar nicht zur Debatte standen, und die Behauptung des BDP nach dem Urteil "darf sich nur Psychologe nennen, wer ein Diplom in Psychologie hat" ist eine sehr freie Interpretation. Im Urteil ist meines Wissens nach (das Urteil scheint Online nicht verfügbar zu sein, ich hatte das aber mal in Händen) von Diplom nicht die Rede, sondern von einem abgeschlossenen Studium. Dass das ein Bachelor nicht sein soll, ist gewagt. Im übrigen wäre es nach der BDP-FAQ auch Master-Absolventen verboten, sich Psychologe zu nennen. Insofern braucht man das wohl nicht ernsthaft diskutieren.

  2. #20
    Avatar von KanzlerCoaching
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    Es ist auch nicht relevant, wie man sich nennen darf oder auch nicht. Relevant (im Sinne von "Ich kann mir in einem Bereich, der mich halbwegs interessiert") eigentlich nur, was Arbeitgeber (oder Krankenkassen, die dann die Therapiekosten übernehmen) akzeptieren als psychologisches Studium und was nicht.

  3. #21
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
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    Zitat Zitat von stefhk3 Beitrag anzeigen
    Ich will nicht unbedingt die Bachelor-Absolventen ermutigen, sich Psychologe zu nennen, aber diese Aussage ist auch etwas apodiktisch.
    Rein rechtlich mag das in der Tat problematisch sein - faktisch ist der BDP aber der relevante Berufsverband und auch zum Beispiel die FAQ der FernUni Hagen übernimmt diese Aussage:
    1.6 Darf ich mich nach Abschluss des B.Sc. Studiums „Psychologe/Psychologin“ nennen?
    Nein, nach den aufeinem Gerichtsurteil basierenden Ausführungen des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen darf die Berufsbezeichnung „Psychologin oder Psychologe“ erst nach erfolgreichem Master in Psychologie geführt werden.
    Muss sicherlich jeder für sich entscheiden, ob er es hier nur für die Berufsbezeichnung auf einen möglichen Rechtsstreit ankommen lassen möchte. Im Grunde wäre es ja gut, wenn es hier eine aktuelle richterliche Klärung geben würde. Immerhin ist es politischer Wille, dass der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss dienen soll und so wie der BDP den Psychologie-Bachelor darstellt ist er das meiner Meinung nach nicht.
    Inhaber von Fernstudium-Infos.de Markus Jung e. K. (XING|Google+)
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  4. #22
    wolkenkratzerin ist offline Neuer Benutzer
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    Vielen Dank für eure Mühe und die Infos. Da ich mich schon vorab über die Bestimmungen, Bezeichnungen, Unterschiede zwischen beiden Studiengängen usw. genauestens informiert habe, ist mir das alles nicht neu.

    Ich beabsichtige mit diesem Beitrag keine Grundsatzdiskussion zum Studium, den Jobchancen und den rechtlichen Bestimmungen, sondern wünsche mir konkrete Feedbacks, Erfahrungen und Tipps zur Finanzierung für meinen individuellen Fall.

  5. #23
    Avatar von KanzlerCoaching
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    Wenn Sie nach Jobchancen fragen - was kann man da sagen, wenn nicht Grundsätzliches? Dass die individuellen Chancen nicht 1:1 mit den allgemeinen gleich zu setzen sind, das ist normal. Aber ohne genaue Kenntnisse Ihres speziellen Falles wird eis keine individuellen Ratschläge geben können. Und zur Fremdfinanzierung scheint es ja wohl keine hier bekannte Möglichkeit zu geben.
    Markus Jung und Chrisa gefällt das.

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