Zum Inhalt springen

Psychologie Klausur M2 nachträgliche Festlegung der Bestehensgrenze


ThomasW

Empfohlene Beiträge

Ohne euch den Studiengang unschmackhaft machen zu wollen:

Auf Grund einer Klage, wurden die Bestehensgrenzen vieler Module von 50% (also zb. 50 von 100 Punkten = Note 4.0) auf 75% gehoben. Deshalb, da es bei den Multiple-Choice Prüfungen nun keine Minus-Punkte für falsche Antworten gegeben werden. Resultierend kann alleine durchs raten (rein statistisch natürlich) 50% der Klausur geschafft werden. So weit so gut. Auch wenn die Leistungen einzelner Studenten, eigentlich Nebensächlich werden, gibt es im Modul 2 (Statistik) nun den Ausnahmefall, dass die Bestehensgrenze VOR der Prüfung NICHT bekanntgegeben wurden. Es wurde lediglich die Aussage getroffen, dass diese nicht 75% überschreiten wird.

Nach der Prüfung, wurde nach wochenlanger Verzögerung, eine Grenze von 69% veröffentlicht. Ob das neue System die individuellen Leistungen eines einzelnen Studenten berücksichtigt, sei dahin gestellt. Fakt ist, durch die spätere Festlegung der Grenze, war eine Willkürliche "Durchfallquote" erzwingbar, was meiner Meinung nach nicht nur kritisch-, sondern auch rechtlich Angreifbar ist. Die Durchfallquote steuert man einzig und alleine durch den Schweregrad der Prüfung. Nicht durch das Benotungssystem und erst recht nicht im Nachhinein.

Ich selbst bin nicht betroffen. Aber einige Freunde von mir. Ich hoffe die neuen 1.Semester fassen den Mut, sich auf den internen Plattformen zu äußern, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Mir scheint es, dass es dort nicht immer mit rechten Dingen zugeht.

LG Thomas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Hm, ich weiß nicht so recht, was ich von der Argumentation halten soll.

Die kohortenspezifische Anpassung an die Bestehensgrenzen gab es doch (soweit ich weiß), in jedem Semester. Von daher hat sich doch da nicht so viel geändert!?

Naja, ich werd mal drüber schlafen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wurde diese Grenze willkürlich festgelegt, oder wurde diese nach einer (bereits vor der Klausur festgelegten) Formel berechnet?

Das blieb Untransparent. Also ja, willkürlich. Weder wurde gesagt, wie sich welche Noten aus welchen Punkten ergeben(Kohorten), noch was die Bestehensgrenze ist. Das wurde erst kurz vor bzw. zu der Veröffentlichung der Auswertungen bekanntgegeben. In anderen Modulen wurden die Grenzen vor der Prüfung bekannt gegeben. @Inkadye: Bisher hatte man mit 50% schlichtweg bestanden, jedenfalls für M2.

An dem System kann ich, wie ich bereits anmerkte, nichts bemängeln, obwohl MC-Tests in keinsterweise mit Prüfungen an Präsenzuniversitäten vergleichbar sind. Denn hier hat man immer die Möglichkeiten, auch richtige Teile einer Aufgabe gutgeschrieben zu bekommen, was in meinen Augen doch sehr viel mehr einer fairen Leistungsbewertung eines Studenten entspricht.

Was man sehr wohl bemängeln kann, ist erst die nachträgliche Festlegung der Bestehensgrenzen. Warum sonst? 69%?? ...also 69%?! wieso nicht 70%?

In meinen Augen, ist das M2 Modul, ganz klar, dass Aussiebfach. Was ja auch ok ist, jeder Studiengang hat solche. Es war vermutlich aber nicht absehbar, wie viele Studenten mit dem neuen Bewertungssystem durchkommen. Erfahrungsgemäß, hat das Prüfungsamt ein Auge darauf, ob die Noten mehr oder weniger Normalverteilt sind...mit Sicherheit, hatte da auch der Dekan etc. mitzureden. Es wurde meiner Meinung nach Ausgewertet und die Bestehensgrenze dahingehend angepasst, sodass diese Normalverteilung erreicht wird. Faire Bewertung für den einzelnen? Sehe ich da gar nicht.

75%, sind verdammt viele Punkte, die man von der insgesamt Punktzahl erreichen muss (man rechne es sich aus), und damit hätte man nur eine 4!! Man bezieht einen "Glücksfaktor" mit ein und rechtfertigt diesen, dass der ja für alle gleich ist. Darüber sollte man sich tatsächlich nochmal Gedanken machen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo ThomasW,

ich habe deinen Beitrag und die Folgediskussion in ein neues Thema ausgelagert, da es mit der Fragestellung http://www.fernstudium-infos.de/fernuni-hagen/31616-psychologie-ws-2012-13-noch-dabei.html des Ursprungsthemas nichts zu tun hat.

Du sprichst hier von Willkür, unterstellst sogar, dass nicht alles mit rechten Dingen zu gehen würde, ohne die genauen Hintergründe und Fakten zu kennen. Ich bitte dich, solche unbelegten Tatsachenbehauptungen hier zu unterlassen, auch aus rechtlichen Gründen.

Ich stecke in dem Thema auch nicht im Detail drin und hatte im letzten Semester M2 auch nicht belegt. Fakt ist wohl, dass es ein Urteil gibt (es dürfte sich dabei um dieses handeln) und die FernUni demzufolge die Bewertung ändern musste. Dabei wird sie sicherlich nicht, so wie du es darstellst, im nachhinein nach Belieben festlegen, wo die Bestehensgrenze liegt. Wie genau das Verfahren aussieht, dürfte in der (soweit ich das mitbekommen habe nach dem Urteil angepassten) Prüfungsordnung stehen. Diese solltest du bzw. deine Freunde, die davon betroffen sind, genau studieren, bevor hier in einem öffentlichen Forum solche Anschuldigungen gepostet werden.

Gerne kann hier über den Sinn und Unsinn von Multiple-Choice Klausuren und auch der Bewertungsrichtlinien bzw. der Prüfungsordnung der FernUni diskutiert werden. Aber bitte sachlich, auf der Basis von Fakten und nicht mit unbelegten Tatsachenbehauptungen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe stets betont, dass das meine eigene Meinung ist. Von daher, Stufe ich das durchaus als freie Meinungsäußerung ab. Das dass in der Realität wirklich so war, habe ich nie behauptet. Da darf sich jeder sein eigenes Bild drüber machen. Ich stelle es hier lediglich zur Diskussion, nicht mehr, nicht weniger.

Das "neue" Bewertungsverfahren wurde erklärt, aber nicht näher Erläutert. Genauer: Wie sich Noten zusammensetzen. Auch nicht in der Prüfungsordnung, ganz im Gegenteil. Die wurde dahingehend geändert, dass sie das Verfahren nicht näher beschreibt, sondern einfach offen hält.

Und wo wir schonmal dabei sind: Die Prüfungsordnung darf nicht einfach geändert werden. Sie ist die rechtliche Grundlage jedes eingeschriebenen Studenten ZU BEGINN des Studiums. Für zukünftige Immatrikulationen ist diese Prüfungsordnung rechtens, ältere Semester müssen sich EXPLIZIT dafür "umschreiben", andernfalls ist die Prüfungsordnung, welche zur Einschreibung gültig war, diejenige, auf die man sich berufen kann. In diesem Fall, wurde kurz vor der Prüfung, die Prüfungsordnung geändert und als neue Rechtsgrundlage festgelegt. Welche Möglichkeiten dieses fragwürdige Verfahren öffnet, kann sich ja jeder selbst ausmalen.

Also, die Prüfungsordnung gibt keine weiteren transparenten Informationen zu dem Bewertungsverfahren her, sondern wurde nur insofern geändert, dass das neue Verfahren anwendbar wird (wurde, so wie ich das erfahren habe, mehrfach in den internen Foren festgestellt und diskutiert).

Man macht es sich ziemlich leicht, wenn man nur Aussagen akzeptiert, welche Belegt werden können, diese Belege aber nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden.

Von daher steht deine "Vermutung", dass die Grenzen nicht nach belieben festgelegt wurde, genauso im Raum, wie meine Vermutung. Bisher konnte uns jedenfalls keiner auf einer vernünftigen und logischen Basis erläutern, wieso die Grenzen erst im Nachhinein festgelegt wurden. Vlt. hast du ja eine Idee?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bisher konnte uns jedenfalls keiner auf einer vernünftigen und logischen Basis erläutern, wieso die Grenzen erst im Nachhinein festgelegt wurden. Vlt. hast du ja eine Idee?

Nein, ich war im letzten Semester nicht in M2 eingeschrieben und habe daher auch keinen Zugriff auf die Moodle-Plattform und die Dokumente zum letzten Semester. Nach dem, was ich im Psy-Cafe zu M2 lesen kann, ist die Problematik auf jeden Fall sehr komplex und meiner Meinung nach bei den Betroffenen, die Zugriff auf alle Daten haben, wesentlich besser aufgehoben als hier im Forum. Wir könnten hier allenfalls spekulieren. Und das bringt gar nichts.

In die Prüfungsordnung habe ich rein geschaut, diese lässt die konkrete Bewertung aber in der Tat offen. In § 10 heißt es dazu nur:

(3) Die Form und Bewertung der Klausuren werden von einer/einem Prüfenden festgelegt. [...]

und

(4) Wird für das Bestehen einer Klausur die Bearbeitung aller Klausurteile verlangt, so ist in diesem Falle

die Klausur nur dann bestanden, wenn sowohl in jedem einzelnen Prüfungsteil als auch in der Gesamtheit

der Prüfungsteile die jeweils von der/dem Prüfenden festgelegte Mindestpunktzahl erreicht worden ist.

Damit liegt es bein den Prüfenden, die Details festzulegen.

Ohne neue Fakten möchte ich daher die Diskussion an dieser Stelle beenden und schließe das Thema.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.



×
  • Neu erstellen...