Fernunterricht-AnbieterAnbieter weiterbildender Fernunterrichts-Kurse mit ZFU-Zulassung
(Fernschulen, Fernlehrinstitute) und Selbstlernkurse, zum Teil ohne ZFU-Zulassung
Fernlehrgang des "Club of the Millionaires" nicht zugelassen
Nach einem Bericht von OVB online handelt es sich bei dem vom Club of the Millionaires angebotenen Lehrgang in Sachen Geldanlage um einen Fernlehrgang - für den keine Zulassung vorliegt.
Eine unzufriedene Teilnehmerin des Lehrgangs hatte geklagt und nun vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen: Die Teilnehmerin erhält ihre 4.990 Euro an Lehrgangsgebühren zurück.
AW: Fernlehrgang des "Club of the Millionaires" nicht zugelassen
Hallo Markus
Das war ja ne spannende Geschichte. Über die Geschäftsidee kann man ja eigentlich eher schmunzeln, aber dafür den TN so ne Menge Geld für so einen kruden Lehrgang abzuknöpfen, finde ich schon sehr grenzwertig. Obwohl man als TN auch schon eine gewisse Naivität mitbringen muss, um so einen Kurs zu buchen.
Aber das ist m.E. nur die eine spannende Seite: Die andere betrifft die Regelungen, unter welchen Bedingungen ein Fern-Lehrgang dann eben doch unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt. Das dürfte für manche Lehrgangsanbieter, die ihre Kurse u.U. ja schon von vorneherein so konzipieren, dass sie eben möglichst nicht von der ZFU geprüft werden müssen, nicht ohne Folgen bleiben....
Viele Grüße
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Anne Oppermann
Fernstudienakademie
http://www.fernstudienakademie.de
N e u: Fernlehrgang "DozentIn in der Erwachsenenbildung"
AW: Fernlehrgang des "Club of the Millionaires" nicht zugelassen
Hi
Ich kenne das auch nur so, dass nur die Lehrgänge ZFU-pflichtig sind, die eine Lernerfolgskontrolle haben, die allerdings über reine Multiple Choice-Aufgaben hinausgehen muss.
Und daneben gibts natürlich noch ein paar andere Parameter - und es gibt in manchen Internet-Diskussionforen einen munteren Austausch der Anbieter darüber, wie man es noch so gerade eben schafft, dass der eigene Lehrgang nicht durch die ZFU geprüft werden muss....
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Anne Oppermann
Fernstudienakademie
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N e u: Fernlehrgang "DozentIn in der Erwachsenenbildung"
AW: Fernlehrgang des "Club of the Millionaires" nicht zugelassen
Hallo,
die Kosten und die Zeitverzögerung durch das Zulassungsverfahren scheinen hier ja ein echter Wettbewerbsfaktor zu sein. Oder die Firmen haben die Sorge, dass sie das Zulassungsverfahren nicht bestehen würden.
AW: Fernlehrgang des "Club of the Millionaires" nicht zugelassen
Hallo Markus
Ich denke, neben den Kosten und dem Zeitfaktor ist es auch der "Wiggel", der mit einer solchen Zulassung verbunden ist. Die Lehrgangskonzeption, die man bei der ZFU einreichen muss, ist wirklich nicht ohne. So ein Konzept schreibt man nicht mal so eben mit links, sondern es braucht oft mehrere Monate, bis man die Konzeption so verfasst hat, dass sie von der ZFU "abgenommen" wird.
Der Schreiber einer solchen Konzeption benötigt dafür fundierte Fachkenntnisse nicht nur für den Inhalt des Kurses (das ist ja eh klar...), sondern auch ein gewaltiges didaktisch-pädagogisches Wissen, wie man diese Inhalte so rüberbringt, dass die TN das hinterher auch wirklich verstehen.
Nicht jeder Lehrgangsanbieter hat nun einen solchen Didaktik-Profi in den eigenen Reihen (oder er müsste für viel Geld einen externen Profi hinzuziehen), so dass es da oftmals erheblich leichter (und kostengünstiger) ist, einen Kurs gleich so zu produzieren, der eben gar nicht erst von der ZFU zertifiziert werden muss.
Viele Grüße
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Anne Oppermann
Fernstudienakademie
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N e u: Fernlehrgang "DozentIn in der Erwachsenenbildung"
AW: Fernlehrgang des "Club of the Millionaires" nicht zugelassen
Bei dem abgeurteilten Fall aus dem Link geht es offensichtlich nicht darum, Kurse anzubieten, die die Interessen dieses privaten Unternehmens mit den Interessen der - vermeintlichen - Teilnehmer ausgleichen. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass Unterrichtsmaterial auch qualitativ sein muss. Das Geschäftsgebaren wird aus den dargestellen Tatsachen offensichtlich, wonach einmal keine formelle Zulassung des Lehrgangs gegeben war und zum weiteren zunächst einmal vom Teilnehmer 5.000.- aufgebracht werden mussten, um überhaupt die 12 Lehrhefte zu erhalten.
Aber wenn wir darüber sprechen, und Meinungsäußerungen sind legitim, sollte nicht übersehen werden, dass wir auf der Grundlage eines Einzelfalls diskutieren. Es kann daher nur von dem Unternehmen gesprochen werden, dem solche Mittel nur allzu Recht waren. Meines Erachtens lässt sich aber daraus keine Verallgemeinerung ableiten. Dafür spricht vordringlich, dass die Zulassung von Fernlehrgängen durch die ZFU zeitlich befristet erteilt wird, und ein privater Anbieter, der sich schon lange in dem Markt befindet, wiederholt auch die ständig steigenden Anforderungen aus dem FernUSG erfüllt hat. Aber auch die Lehrgangskonzepte sind den Anforderungen des Marktes unterworfen. Es werden im Zeitablauf diejenigen zugelassenen Fernlehrgänge vom Markt verschwinden, für die es nur eine geringe Nachfrage gibt.