Fernstudientag 2010
Zurück   Fernstudium-Infos.de > Fernstudium-Anbieter: Fernhochschulen - Fernschulen - Fernlehrinstitute > Fernunterricht-Anbieter

Fernunterricht-Anbieter Anbieter weiterbildender Fernunterrichts-Kurse mit ZFU-Zulassung (Fernschulen, Fernlehrinstitute) und Selbstlernkurse, zum Teil ohne ZFU-Zulassung


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
  #1  
Alt 25.11.2009, 12:28
Benutzerbild von Markus Jung
Redaktion und Administration
Status: Inhaber Fernstudium-Infos.de Markus Jung e. K., ehemaliger Fernstudent
Anbieter: Wilhelm Büchner Hochschule (2000-2004), Freie Journalistenschule (2006-2008)
Studiengang: Diplom-Informatiker (FH), Journalist (FJS)
 
Registriert seit: 05.07.2003
Ort: Köln
Beiträge: 14.334
Blog-Einträge: 118
Markus Jung eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Fernlehrgang des "Club of the Millionaires" nicht zugelassen

Nach einem Bericht von OVB online handelt es sich bei dem vom Club of the Millionaires angebotenen Lehrgang in Sachen Geldanlage um einen Fernlehrgang - für den keine Zulassung vorliegt.

Eine unzufriedene Teilnehmerin des Lehrgangs hatte geklagt und nun vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen: Die Teilnehmerin erhält ihre 4.990 Euro an Lehrgangsgebühren zurück.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 310/08)
Mit Zitat antworten
Alt Jetzt kostenlos registrieren und damit diese Werbung abschalten.
Werbung
 
  #2  
Alt 25.11.2009, 14:40
Benutzerbild von Fernstudienakademie
Benutzer
Status: Fernstudium-Anbieter
 
Registriert seit: 21.10.2009
Ort: Münster
Beiträge: 90
Standard AW: Fernlehrgang des "Club of the Millionaires" nicht zugelassen

Hallo Markus

Das war ja ne spannende Geschichte. Über die Geschäftsidee kann man ja eigentlich eher schmunzeln, aber dafür den TN so ne Menge Geld für so einen kruden Lehrgang abzuknöpfen, finde ich schon sehr grenzwertig. Obwohl man als TN auch schon eine gewisse Naivität mitbringen muss, um so einen Kurs zu buchen.

Aber das ist m.E. nur die eine spannende Seite: Die andere betrifft die Regelungen, unter welchen Bedingungen ein Fern-Lehrgang dann eben doch unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt. Das dürfte für manche Lehrgangsanbieter, die ihre Kurse u.U. ja schon von vorneherein so konzipieren, dass sie eben möglichst nicht von der ZFU geprüft werden müssen, nicht ohne Folgen bleiben....

Viele Grüße
__________________
Anne Oppermann
Fernstudienakademie
http://www.fernstudienakademie.de
N e u: Fernlehrgang "DozentIn in der Erwachsenenbildung"
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.11.2009, 14:52
Benutzerbild von Markus Jung
Redaktion und Administration
Status: Inhaber Fernstudium-Infos.de Markus Jung e. K., ehemaliger Fernstudent
Anbieter: Wilhelm Büchner Hochschule (2000-2004), Freie Journalistenschule (2006-2008)
Studiengang: Diplom-Informatiker (FH), Journalist (FJS)
 
Registriert seit: 05.07.2003
Ort: Köln
Beiträge: 14.334
Blog-Einträge: 118
Markus Jung eine Nachricht über ICQ schicken
Standard AW: Fernlehrgang des "Club of the Millionaires" nicht zugelassen

Hier stimme ich Dir in beiden Punkten zu.

Was mich noch gewundert hat an dem Artikel:

Zitat:
Fernunterricht setzt seit 2005 die Überwachung des Lernerfolgs voraus.
Gab es da in 2005 eine Änderung des FernUSG? - Die hätte ich dann wohl verschlafen... Für mich gehörte die Betreuung/Überwachung schon immer mit dazu.

Viele Grüße
Markus
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25.11.2009, 15:04
Benutzerbild von Fernstudienakademie
Benutzer
Status: Fernstudium-Anbieter
 
Registriert seit: 21.10.2009
Ort: Münster
Beiträge: 90
Standard AW: Fernlehrgang des "Club of the Millionaires" nicht zugelassen

Hi

Ich kenne das auch nur so, dass nur die Lehrgänge ZFU-pflichtig sind, die eine Lernerfolgskontrolle haben, die allerdings über reine Multiple Choice-Aufgaben hinausgehen muss.

Und daneben gibts natürlich noch ein paar andere Parameter - und es gibt in manchen Internet-Diskussionforen einen munteren Austausch der Anbieter darüber, wie man es noch so gerade eben schafft, dass der eigene Lehrgang nicht durch die ZFU geprüft werden muss....
__________________
Anne Oppermann
Fernstudienakademie
http://www.fernstudienakademie.de
N e u: Fernlehrgang "DozentIn in der Erwachsenenbildung"
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 25.11.2009, 15:12
Benutzerbild von Markus Jung
Redaktion und Administration
Status: Inhaber Fernstudium-Infos.de Markus Jung e. K., ehemaliger Fernstudent
Anbieter: Wilhelm Büchner Hochschule (2000-2004), Freie Journalistenschule (2006-2008)
Studiengang: Diplom-Informatiker (FH), Journalist (FJS)
 
Registriert seit: 05.07.2003
Ort: Köln
Beiträge: 14.334
Blog-Einträge: 118
Markus Jung eine Nachricht über ICQ schicken
Standard AW: Fernlehrgang des "Club of the Millionaires" nicht zugelassen

Hallo,

die Kosten und die Zeitverzögerung durch das Zulassungsverfahren scheinen hier ja ein echter Wettbewerbsfaktor zu sein. Oder die Firmen haben die Sorge, dass sie das Zulassungsverfahren nicht bestehen würden.

Viele Grüße
Markus
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 25.11.2009, 15:32
Benutzerbild von Fernstudienakademie
Benutzer
Status: Fernstudium-Anbieter
 
Registriert seit: 21.10.2009
Ort: Münster
Beiträge: 90
Standard AW: Fernlehrgang des "Club of the Millionaires" nicht zugelassen

Hallo Markus

Ich denke, neben den Kosten und dem Zeitfaktor ist es auch der "Wiggel", der mit einer solchen Zulassung verbunden ist. Die Lehrgangskonzeption, die man bei der ZFU einreichen muss, ist wirklich nicht ohne. So ein Konzept schreibt man nicht mal so eben mit links, sondern es braucht oft mehrere Monate, bis man die Konzeption so verfasst hat, dass sie von der ZFU "abgenommen" wird.

Der Schreiber einer solchen Konzeption benötigt dafür fundierte Fachkenntnisse nicht nur für den Inhalt des Kurses (das ist ja eh klar...), sondern auch ein gewaltiges didaktisch-pädagogisches Wissen, wie man diese Inhalte so rüberbringt, dass die TN das hinterher auch wirklich verstehen.

Nicht jeder Lehrgangsanbieter hat nun einen solchen Didaktik-Profi in den eigenen Reihen (oder er müsste für viel Geld einen externen Profi hinzuziehen), so dass es da oftmals erheblich leichter (und kostengünstiger) ist, einen Kurs gleich so zu produzieren, der eben gar nicht erst von der ZFU zertifiziert werden muss.

Viele Grüße
__________________
Anne Oppermann
Fernstudienakademie
http://www.fernstudienakademie.de
N e u: Fernlehrgang "DozentIn in der Erwachsenenbildung"
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 26.11.2009, 09:46
Benutzerbild von Markus Jung
Redaktion und Administration
Status: Inhaber Fernstudium-Infos.de Markus Jung e. K., ehemaliger Fernstudent
Anbieter: Wilhelm Büchner Hochschule (2000-2004), Freie Journalistenschule (2006-2008)
Studiengang: Diplom-Informatiker (FH), Journalist (FJS)
 
Registriert seit: 05.07.2003
Ort: Köln
Beiträge: 14.334
Blog-Einträge: 118
Markus Jung eine Nachricht über ICQ schicken
Standard AW: Fernlehrgang des "Club of the Millionaires" nicht zugelassen

Das Urteil dazu ist übrigens hier zu finden:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...s=176&anz=2750
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 15.12.2009, 16:42
Erfahrener Benutzer
Status: Aktiver Fernstudent
Anbieter: Fachakadmie Saar für Hochschulfortbildung, Saarbrücken
 
Registriert seit: 27.08.2007
Beiträge: 156
Blog-Einträge: 2
Standard AW: Fernlehrgang des "Club of the Millionaires" nicht zugelassen

Bei dem abgeurteilten Fall aus dem Link geht es offensichtlich nicht darum, Kurse anzubieten, die die Interessen dieses privaten Unternehmens mit den Interessen der - vermeintlichen - Teilnehmer ausgleichen. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass Unterrichtsmaterial auch qualitativ sein muss. Das Geschäftsgebaren wird aus den dargestellen Tatsachen offensichtlich, wonach einmal keine formelle Zulassung des Lehrgangs gegeben war und zum weiteren zunächst einmal vom Teilnehmer 5.000.- aufgebracht werden mussten, um überhaupt die 12 Lehrhefte zu erhalten.

Aber wenn wir darüber sprechen, und Meinungsäußerungen sind legitim, sollte nicht übersehen werden, dass wir auf der Grundlage eines Einzelfalls diskutieren. Es kann daher nur von dem Unternehmen gesprochen werden, dem solche Mittel nur allzu Recht waren. Meines Erachtens lässt sich aber daraus keine Verallgemeinerung ableiten. Dafür spricht vordringlich, dass die Zulassung von Fernlehrgängen durch die ZFU zeitlich befristet erteilt wird, und ein privater Anbieter, der sich schon lange in dem Markt befindet, wiederholt auch die ständig steigenden Anforderungen aus dem FernUSG erfüllt hat. Aber auch die Lehrgangskonzepte sind den Anforderungen des Marktes unterworfen. Es werden im Zeitablauf diejenigen zugelassenen Fernlehrgänge vom Markt verschwinden, für die es nur eine geringe Nachfrage gibt.
__________________
(angeh.) Assessorreferent jur. (FSH)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bundesgerichtshof, club of the millionaires, geld, geld verdienen, urteil

Themen-Optionen
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Erster Eindruck vom Online Studium, Liverpool, MSc ISM Pashii Liverpool 30 04.02.2010 00:38
Neuer Studiengang Master of Science in Clinical Research Administration ulbiro Liverpool 3 06.11.2009 11:02
Neuer Studiengang Master of Science in Operations and Supply Chain Management ulbiro Liverpool 0 02.11.2007 08:22
University of Liverpool - Neuer Studiengang Master of Public Health (MPH) ulbiro Liverpool 1 27.09.2006 13:25
Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG Markus Jung ZFU 0 01.03.2006 21:05



© 2004-2010 Fernstudium-Infos.de Markus Jung e. K.: Impressum - Kontakt - Feedback - Mediadaten - Archiv - Nach oben

WWEDU World Wide Education GmbH. Ihr MBA im Fernstudium.
SRH FernHochschule Riedlingen

ILS - Institut für Lernsysteme

Wilhelm Büchner Hochschule - Deutschlands größte private Hochschule für Technik!

Fernstudium-Ratgeber: 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium

Fernstudium bei der SGD - Jetzt kostenlos Infos anfordern!